Erst Scheidung, dann Vermögensaufteilung ?

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Michaela2
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Erst Scheidung, dann Vermögensaufteilung ?

Beitrag von Michaela2 » 11.03.2007, 21:56

Lb.Benutzer!

Kann mir jemand sagen, ob es tatsächlich möglich ist, sich zuerst mal scheiden zu lassen (einvernehmlich) und dann erst zu überlegen, wie man sich das gemeinsame Haus und Grund aufteilt, bzw. wer wen auszahlt und wieviel.

Danke






MEMIL
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RE: Erst Scheidung, dann Vermögensaufteilung ?

Beitrag von MEMIL » 12.03.2007, 06:24

Rein rechtlich wird so eine Scheidung kaum praktikabler sein: Die Ehepartner einigen sich darüber, dass die Ehegemeinschaft aufgehoben wird und alle anderen Angelegenheiten zu einem späteren Zeitpunkt endgültig geregelt werden. So könntest du meinen. Eine vorläufige Regelung für die Verwaltung des schwebenden Vermögens und der ungeklärte Rechte und Pflichte ist aber unbedingt notwendig und das muss schon bei der Scheidung geschehen, weil der Richter wird euch fragen, wer zahlt weiterhin die Stromrechnung, wem wird die Möbel nach der Scheidung gehören. Das alles kann sich nicht in die Luft auflösen. Die Rechtsverhältnisse müssen mit der Scheidung entweder gelöscht oder geregelt werden.

In der Praxis, wäre so eine skurrile Regelung (Scheidung mit späterer Regelung der Vermögensaufteilung und sonstiges) kaum praktizierbar. Genau das Gegenteil ist üblich. Die Ehepartner lassen sich gerichtlich trennen, das Vermögen wird geteilt, die Obsorge wird geregelt und wenn alles schon erledigt ist, wird die Scheidung dann vollzogen. Oder, wenn die Aufteilung des Vermögens nicht so kompliziert ist, oder kein Kind vorhanden ist, wird auch oft alles in Einem erledigt: Scheidung mit gleichzeitigem Vergleich und Regelung der gesamter Situation.

Dieses Problem sehe ich aber nicht. Die Scheidende können sich gerichtlich trennen, und vieles einvernehmlich vorläufig regeln, bis zur Scheidung kommt.

Jedenfalls, wenn es sich um ein unfangreiches Vermögen handelt, dann empfehle ich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Sache überprüfen und Lösungsvorschläge erarbeiten kann. In einer vorprozessuellen Phase kann ein Rechtsanwalt beide Ehepartner zugleich beraten und Wege zeigen, die zu einer für beide annehmbaren Regelung führen können.

Deswegen, meine Meinung:

1) Einfache Verhältnisse: Scheidung und Vergleich (mit oder ohne Anwalt)

2) Komplexer Verhältnisse, mit Vermögensimplikationen (Beratung durch Rechtsanwalt und dann Entscheidung)

mfg,

MEMIL


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RE: Erst Scheidung, dann Vermögensaufteilung ?

Beitrag von MEMIL » 12.03.2007, 10:33

Was ich hier nicht gepostet habe: Selbstverständlich, ist es möglich einen Vergleich abzuschließen, wo geschieden wird und das Haus und Grund weiterhin ungeteilt bleiben. Da tritt statt des Ehevermögens die Eigentümergemeinschaft, die nun schon möglich ist. Was ich meinen wollte ist, dass mit der Scheidung, muss man unbedingt eine Regelung der Vermögensverhältnisses treffen. Diese Regelung kann sogar provisorisch sein. Es geht nur darum festzustellen, wer für was verantwortlich ist, bis das Vermögen aufgeteilt oder veräußert ist. Das Stromwerk, die Bank, das Kaufhaus, alle müssen wissen wen sie klagen dürfen wenn was nichtDas muss unbedint in einem Scheidungsbeschluss stehen oder es wird auf einen Vergleich verwiesen.

mfg,

MEMIL

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