Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Ida2
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Scheidung

Beitrag von Ida2 » 07.03.2007, 14:57

hy,

Hätte folgende Frage, ein ehepaar lebt nun schon seit 3 jahren getrennt, alle finanziellen Angelegenheiten wurde bereits vor 3 jahren erledigt, was noch fehlt ist d. scheidung. Die frau dürfte nicht gewollt sein zum gericht zu gehen u. d. scheidung durchzuziehen. meine frage wäre nun folgende, kann man sich auch ohne d. zustimmung d. frau scheiden lassen? Wie es aussieht dürfte sie nicht bemüht sein o. interesse daran haben d. scheidung durchzuziehen. Weiters stellts sich nun d. frage wie es jetzt in d. zukunft aussieht da sie noch nicht geschieden sind u. sich bei d. frau so einige schulden ansammeln, ob d. mann diese dann weiter bezahlen muss, wenn seine noch frau nicht mehr zahlungsfähig ist?

Selbst wenn er eine unterschrift bekommt für d. einvernehmliche scheidung muss die frau dann zum gerichtsterimin anwesend sein, was ist wenn sie dann wieder nicht kommt? wie soll man so zu einer scheidung kommen? wie oft bzw. wie lange kann man die scheidung hinauszögern?



danke

lg.




MEMIL
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RE: Scheidung

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 06:41

Die ganz allgemeine Frage „ob man sich auch ohne Zustimmung des Ehepartners scheiden lassen kann“: Gott sei Dank, ja! Sogar in ihrer Abwesenheit (wenn die beklagte Partei verschwunden ist) kann die Scheidung zustand kommen. Alle diese Möglichkeiten bewegen sich aber im Bereich der streitigen Scheidung, und das kann von einigen Monaten bis ins Grab dauern.

Was du wahrscheinlich wissen willst, ist ob die Scheidung, ohne Zustimmung des geklagten Ehepartners, in absehbarer Zeit, zustand kommen kann.

Auch hier ist die Antwort ja. Und auch da gibt es ein paar Möglichkeiten. Im konkreten Fall, wenn die Ehe nachweislich schon seit mindestens 3 Jahren zerrüttet ist (Trennung von Bett und Tisch, getrennte Wohnadresse), kann er einen Antrag auf Scheidung auf Grund der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 EheG einbringen. Dieser Antrag ist dermaßen einfach, dass er keinen Rechtsanwalt dafür braucht. Er kann sich an den Amtstagrichter wenden (Bezirksgericht, meistens am ein oder mehreren Dienstagen im Monate) und den Antrag mündlich stellen und protokollieren lassen. Eine Rechtsvertretung kann er sich immer später dazu legen, falls die Sache kompliziert wird. Kommt die Frau nicht zum Gericht, wird das Verfahren in ihrer Abwesenheit (ein weniger kompliziert) durchgeführt. Im diesem Fall muss die Frage nach der Verantwortung für die Zerrüttung der Ehe nicht gestellt werden und das Gericht wird die Schuldfrage nur dann überprüfen müssen, wenn die Frau die Klarstellung der Schuldfrage beantragt hat. Das Verfahren wird durchgezogen auch mit Überprüfung der Schuldfrage und der Richter kann der Antrag auf Scheidung nur dann abweisen, wenn die beklagte Partei glaubhaft machen kann dass die Scheidung für sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (z.B. Verlust von finanzieller Sicherheit).

Nach 6 Jahren kann er die Scheidung beantragen und dann wird einer Antrag auf Überprüfung der Schuldfrage abgewiesen, sodass die Scheidung am einfachste wird.

Zur zweiten Frage über die finanzielle Probleme: Er ist grundsätzlich direkt belangbar nur für solche Pflichte die er selbst mitunterschrieben hat (z.B. Bürgschaft, Miteigentümerschaft, usw.). Wenn man davon ausgeht, dass die Schulden die du erwähnt hast, zur Stichtag der Scheidung noch nicht fällig, noch nicht eingeklagt oder noch nicht zur Exekution gebracht wurden, wird die Frau nach de Scheidung diese Schuld selbst tragen müssen. Ausnahme hier ist, wenn die Forderung vor der Scheidung fällig wurde, eingeklagt wurde und er als Partei einbezogen wurde. Die Zahlung dieser Forderung muss dann in Rahmen der Scheidung geklärt werden. Jedenfalls soll er in Rahmen der Scheidung auch einen Antrag auf Ausfallbürgschaft gem. § 98 EheG stellen, damit die Trennung der Schulden festgelegt wird.

Die letzte zusammenhangende Frage (über die Dauer des Verfahrens, Anwesenheit der Parteien usw.) sind leicht zu beantworten, aber genau kann man den Ablauf des Verfahren nicht voraussehen. Wenn die Frau keinen Antrag auf Überprüfung der Grund für die Zerrüttung der Ehe stellt, wird der Antrag auf Scheidung sicher in weniger Wochen, möglicherweise mit einer einzigen mündlichen Verhandlung, abgeschlossen sein. Kommt sie nicht zum Gericht, wird die Verhandlung einmal vertagt und sie bekommt eine neue Ladung. Kommt sie weiterhin nicht, kann der Richter, je nachdem, ob sie als Partei einvernommen werden muss oder nicht, das Verfahren mit der Scheidung abschließen oder die Bestellung einer Abwesenheitskurator beschließen. Da dauert das Verfahren dann länger, es kann aber auch mit einer oder zwei weiteren Verhandlungen abgeschlossen werden. Zusammenfassend zu diesem Punkt: Er muss den Antrag stellen und abwarten;

1) ob sie kommt oder nicht,

2) ob sie kommt und die Überprüfung der Gründe für die Zerrüttung der Ehe beantragt oder nicht,

3) ob sie nicht kommt und der Antrag stattgegeben wird oder

4) ob sie nicht kommt und der Richter sie einvernehmen muss.



Dazu, was du nicht erwähnt hast, wenn Kinder vorhanden sind, wird alles komplizierter, weil für die Verfügung über die Obsorge der Kinder müssen grundsätzlich beide Parteien einvernommen werden, oder alles läuft langsamer.

MfG,

MEMIL




Ida2
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RE: Scheidung

Beitrag von Ida2 » 08.03.2007, 07:57

hy,

Danke für d. Antwort. Wenn ich d. jetzt richtig verstanden habe, kann er an den Gerichtstagen d. jeweils Dienstags sind einen Antrag auf Scheidung gemäß § 55 stellen. Weiters besteht d. Möglichkeit d. wenn sie nicht erscheinen sollte zum Gerichtstermin d. sie trotzdem geschieden werden. D. mit den 3 Jahren ist bereits eingetreten sie sind nachweisl. seit 3 Jahren kann sein schon länger getrennt.

Bzgl. Kinder gibt es nur eines u. d. ist bereits 20 Jahre, diesbzgl. sollte nichts mehr zu klären sein.

Weiters haben ich letztens mal etwas gelesen bzgl. Unterhalt, sollte d. Frau keine Unterhaltsverzichtserklärung unterschrieben haben, kann sie dann später einmal von ihren Ex-Mann Unterhalt verlangen ist d. richtig? Oder habe ich d. missverstanden?

Sollte sie irgendwann mal nicht mehr arbeiten wollen o. gehen müsste dann der Mann für sie bezahlen.

Noch eine letzte Frage hab auch gehört d. dieser Scheidungsantrag € 198,-- kostet? Wer muss den bezahlen? Gibt es ne Möglichkeit diese kosten zu reduzieren o. zu umgehen?



Danke

lg.




MEMIL
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RE: Scheidung

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 10:42

Wenn du erraten willst in welchem Bezirk er den Wohnsitz hat, kann ich dir informieren welches Gericht dafür zuständig ist, und wann er dorthin gehen kann. Selbstverständlich kann er die Scheidung, auch ohne ihre Anwesenheit, erreichen. Wie schnell oder wie langsam, dass kann nur der Richter selbst sagen. Die Gebühren bei einvernehmlichen Scheidungen werden von den jeweiligen Parteien bezahlt. Sonst, in diesem Fall muss er die Gebühr bezahlen. Er kann aber, unter Unständen auch Verfahrenshilfe beantragen und die Gebühr bezahlt bekommen (da muss er aber schon Richtung Existenzminimum verdienen). Richtig umgehen kann er diese Kosten nicht. Die Kosten für die Klage betragen aber nur 191 Euro, wenn kein Vergleich dazu einbezogen wird.

Sind die Kinder Volljährige, ist die Sache einfach. Sie werden höchst als Zeuge eventuell eingeladen werden, wenn es um Vermögensaufteilung geht (und auch dann wenn sie im Haushalt leben und dort auch Gegenstände besitzen, die als persönliche Gegenstände, die nicht in Frage kommen, aufgelistet werden müssen).

Was die Unterhaltspflicht betrifft, ist die Frage hier vielleicht nicht relevant. Diese Pflicht gibt es (unbedingt) nur bei streitiger Scheidung und nur gegenüber der schuldlose geschiedenen Partei (egal ob die beklagte oder die klagende). Wird die Scheidung einvernehmlich gelöst, kann bei Gericht einen Vergleich unterzeichnet werden und alles in solcher Weise geregelt werden, dass zukünftige Pflichte gegenseitig ausgeschlossen werden können.

MfG,

MEMIL




Ida2
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RE: Scheidung

Beitrag von Ida2 » 08.03.2007, 11:43

Hy,

Danke für d. rasche Antwort. Tja bzgl. d. Kosten wäre eine Verfahrenshilfe durchaus vorstellbar, da er noch Arbeitslosenunterstützung bekommen hat u. erst seit kurzem wieder Arbeiten geht, aber noch genug Altlasten zu begleichen hat.

D. Gericht d. für d. Sache zuständig ist hab ich bereits herausgefunden. Nur was mich diesbzgl. noch wundert ist, d. die noch nicht geschieden sind, den es wurde schon 2-3 mal ein Scheidungsantrag abgeben nur ist meist einer nicht erschienen. Da hätte doch d. Gericht sie schon scheiden müssen, nachdem dem d. ja sich 2-3 mal passiert ist. Und wenn d. stimmt d. man geschieden wird, wenn einer nicht erscheint u. d. ohnhin schon öfter d. Fall war, hätten d. Gericht d. Scheidung ja schon durchführen können? D. beim Gericht hat mir mitgeteilt, d. man einen Scheidungantrag abgeben muss wo beide unterschrieben haben, weiters ist diese Gebühr zu bezahlen u. anschließend werden beide vor Gericht vorgeladen. Ist halt d. Frage ob d. einem übers Telefon Auskunft über diesen Fall geben können, damit man sich über d. nächsten Schritte genauer informieren kann.



Danke

lg.


MEMIL
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RE: Scheidung

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 12:01

Na, jaaaaaaaa! Warum die Scheidung nicht nach Vorne kommt, kann ich schwer hier spekulieren. Eine Scheidung kann nach Auflösung der Lebensgemeinschaft wohl beantragt und entschieden werden, auch wenn er oder sie sich auf den Staub gemacht hat. Das Problem ist aber dass in manchen Situation wird keiner Richter die Scheidung abschließen können ohne beide Parteien zu Einvernahme zu bringen. Nehmen wir an, dass er bei der Verhandlung, wo er allein erschienen ist, angegeben hat, dass sie ihn mit dem Messer den Bauch „rasiert“ hat und dann aus der Wohnung ausgezogen sei. Das ist ein toller Grund zur Scheidung, und nach 3 Jahren wird die Schuldfrage nicht mehr relevant sein. Aber hier steht dabei eine strafrechtliche Handlung, die unbedingt geklärt werden muss. Da wird der Richter die Scheidung nicht ohne die Täterin abschließen können. Er wird das Verfahren höchst unterbrechen und den Akt an die Staatsanwaltschaft zur Erhebungen weiterleiten. Es gibt aber vielen anderen Gründe, die eine Scheidung ohne beide Parteien verhindert oder mindestens verzögert. Da kann ich ihm nur empfehlen, sich an eine Beratungsstelle (es gibt viele gratis, und sogar die Rechtsanwaltskammer führt auch eine Beratungsstelle) wenden und seine Unterlagen überprüfen lassen, damit man ihn sagen kann, was das schief gelaufen ist, und was man da machen kann, damit er nicht an die Frau auf ewig angekettet verbleibt.

Sonst, die Information die du bekommen hast, stimmt nur bedingt: Beide Unterschriften sind notwendig nur wenn die Scheidung nach § 55 und EINVERNHEMLICH beantragt wird (§ 55,55a regelt alle Möglichkeiten der Scheidung auf Antrag ohne Streit). In seinem Fall gibt es anscheinend keine Einvernahme, sondern nur einen einseitigen Antrag, deswegen braucht er ihre Unterschrift überhaupt nicht. Er muss die Scheidung allein beantragen!

MfG,

MEMIL




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RE: Scheidung

Beitrag von Ida2 » 08.03.2007, 12:45

Hy,

Danke nochmals. D. wurde mir nicht mitgeteilt d. man eine Scheidung auch alleine durchziehen kann. Ist d. dann ein anderer Antrag als der von §55 weil soviel weiß ich schon d. dieser Antrag d. einvernehmliche ist. Ist auch gut wenn man es alleine auch machen kann, weil es sonst wieder kompliziert wird, da muss man ihr wieder nachlaufen d. sie d. Antrag unterschreibt etc.

Und wie läuft d. dann weiter, wenn er einen Scheidungsantrag unterschreibt vor Gericht muss man dann trotzdem. Aber wenn sie dann nicht kommen sollte, wird d. Gericht ev. d. Scheidung durchziehen.



Danke

Lg.


MEMIL
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RE: Scheidung

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 12:51

Nicht nur eventuell, sondern auch bestimmt, wird das Gericht eine Entscheidung fallen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind hat er Anspruch auf die Scheidung mit ihr oder ohne sie. Nur, einvernehmlich nach § 55a kann der Antrag nur von beiden gemeinsam eingebracht werden. Kommt sie nicht zur Verhandlung, kann er das Verfahren auch vergessen.

MfG,

MEMIL


Ida2
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RE: Scheidung

Beitrag von Ida2 » 08.03.2007, 13:05

Hy,

Nochmals tausend Dank. D. heißt ich besorge mir einen Antrag den man ohne sie machen kann u. wie ist d. dann mit den Kosten sind d. dann die gleichen wie für d. Einvernehmliche? Einstweilen habe ich nur immer einen Einvernehmlichen Scheidungsantrag gelesen, von einem anderen ist mir noch nichts untergekommen.



Danke,

mfg.


MEMIL
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RE: Scheidung

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 13:19

Nein, die Formulierung ist anderes und die Gebühr beträgt 191 Euro, die er allein bezahlen muss.

MfG,

MEMIL


Ida2
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RE: Scheidung

Beitrag von Ida2 » 08.03.2007, 13:40

Hy,

Danke nochmals. Hab schon nachgelesen, wegen häuslicher Auflösung etc. bzw. fällt d. in d. streitige Scheidung wegen anderen Gründen hinein. U. wegen dem Unterhalt muss man bei dieser Variante auf etwas achten. Weil bei der einvernehmlichen ist es gleich. Nicht d. d. dann nach 10 Jahren drauf kommt sie geht net mehr arbeiten u. d. Ex-Mann soll mich dann weiter aushalten.



Danke,

mfg.


Supermario
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Beitrag von Supermario » 23.04.2007, 14:22

Guten Tag.

Ich habe zu diesem Thema auch einige Fragen. Im Juni wird es 3 Jahre das ich von meiner Frau getrennt lebe , punkto Scheidung haben wir schon öfters etwas ausgemacht doch erschienen ist sie nie. Nachzuweisen das wir seit 3 jahren getrennt leben wird schwierig da sie noch immer bei mir gemeldet ist. Ich habe von Ihrer Hinhaltetaktik auf gut deutsch die Schnauze voll, wo sie sich aufhällt und mit wem ist mir nicht bekannt und seit kurzem ist sie auch telefonisch nicht mehr erreichbar da sie anscheinend ihr Handy abgemeldet hat. Ist es möglich Sie abzumelden aus dem gemeinsamen haushalt? Und noch zwei Fragen, kann man §55 auch dann anwenden wenn man zwar 3 jahre getrennt ist dies aber nicht nachweisen kann ? Die zweite Frage wegen der Kosten von 191 Euro , bei welchem Einkommen spricht man von Existenzminimum?

LG Mario

MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 01.05.2007, 12:19

Also Mario! Deine Position ist extrem super, aber ich sehe da kein großes Problem. Die Tatsache, dass sie immer noch bei dir angemeldet ist, heißt bei weit nicht, dass sie bei dir wohnt. Selbstverständlich kannst und solltest du dringend sie abmelden. Das ist einfach: geht zum irgendeinen Meldeamt und meldet sich ab (2,10 EUR Gebühr oder so was, mehr kostet nicht). Sonst besorg dir Zeugen die aussagen können, dass sie bei dir seit 3 Jahren nicht mehr wohnt. Vielleicht ist sie sogar schon längst woanders angemeldet. Wenn sie irgendwo angemeldet ist oder erreichbar ist, wird das Gericht ihr eine Ladung zustellen lassen. Dein persönliches Existenzminimum kannst du hier berechnen http://www.schuldnerberatung-wien.at/si ... nimum.html

mfg,
MEMIL

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