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Namensänderung

Verfasst: 06.03.2007, 12:30
von leonardo1
Ein Bekannter von mir ist geschieden. Die drei Kinder leben bei der Frau, die jetzt einen neuen Partner hat. Die Beziehung zwischen meinem Bekannten und den neuen Partner seiner Ex-Frau war bis vor kurzen gut. Da die beiden nun vorhaben zu heiraten, dürfte es zu Spannungen gekommen sein. Der neue Partner teilte, ihm mit, dass nach der Hochzeit seine Kinder den Namen von ihm annehmen werden. Ist das ohne weiteresn möglich, oder muss er sein Einverständnis geben?

Weiters hat er gedroht, rechtliche Schritte gegen ihm einzuleiten, da er eh wüsste wie das sei, wenn die Kinder verhaltungsgestört nach dem Besuch zurückkommen. Wie kann er gegen diese Anschuldigungen wehren?

lg


RE: Namensänderung

Verfasst: 06.03.2007, 13:18
von MEMIL
Die Namensänderung der minderjährigen Kinder ist jedenfalls nicht so einfach, wie er sich vorstellt. Dafür müßte es einen rechtlich vertretbaren Grund geben, es müßte auch ein Verfahren angestrebt werden. Und auch dann würde er nicht so einfach die Änderung durchziehen können. Bei Volljährigen ist schon leichter und selbst beantragbar, bei den Kindern beißt er sicher auf Granit.

Alles andere ist spekulativ.

MfG,

MEMIL


RE: Namensänderung

Verfasst: 06.03.2007, 17:38
von Gene
Dein Bekannter wird gegen eine Namensänderung der Kinder nichts tun können, außer der neue Name schadet dem Kindeswohl (weil er z. B. lustig bzw. diskriminierend ist etc.)

Zu den Anschuldigungen ist zu sagen, dass solche sich in einem Besuchsrechtsverfahren eher negativ für den Neuen Deiner Ex bzw. die Ex selbst auswirken, weil es ein allseits bekanntes Problem ist und entwicklungspychologisch nichts neues.


RE: Namensänderung

Verfasst: 29.03.2007, 11:04
von Fuechsin65
ich habe da auch im hinterkopf (und dies ist keinesfalls auch nur irgendwie rechtlich belegt), daß eine Namensänderung bei Kindern nur aufgrund von Adoption möglich ist. und sofern adpotiert wird ist der Kindsvater nichtmehr für Unterhalt verpflichtet.



aber wie gesagt: ich weißt es nicht wirklich.


RE: Namensänderung

Verfasst: 04.04.2007, 17:46
von JUSLINE
Stimmt nicht - eine Namensänderung kann die KM (oder auch KV) sofern die alleinige Obsorge besteht jederzeit beantragen. Der Vater hat lediglich ein Anhörungsrecht.

Ändern kann er gar nichts.

Namensänderungen werden beantragt z.B. bei Wiederheirat, oder wie bei mir, nach Scheidung, da ich meinen früheren Namen wieder angenommen habe und diese Namensänderung auch für unsere Tochter beantragt habe.



Unterhalt muß weiter bezahlt werden. Dieser würde nur bei einer Adoption durch einen neuen Partner wegfallen.

Da hat aber dann der KV. ein Mitentscheidungsrecht.

LG.sonne

zu finden unter Google sonneshomepage