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auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 02.03.2007, 18:33
von Mutter1
Liebes Forum,
ich möchte mich von meinem Lebensgefährten trennen.
Er ist in meiner Eigentumswohnung gemeldet (aber erst seit Kurzem) und möchte nicht freiwllig ausziehen.
Was kann ich für rechtliche Schritte setzen?
Kann ich ihn als Wohnungseigentümerin einfach beim Meldeamt abmelden und ein Delogierungsverfahren einleiten? Wie geht das?
Ich bin im Moment ziemlich verzweifelt, weil die Wohnsituation sehr unangenehm ist.
Danke schon jetzt für eure Antworten - bis bald - liebe Grüße - mutter
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 02.03.2007, 23:00
von MEMIL
Überhaupt kein Problem. Du brauchst nur ihm einen Brief schreiben und bekannt geben, dass du ihm 3 Tage gibst um seine Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. Beim Meldeamt darsf du ihn nach dieser Frist ungehend abmelden. Zugleich, kannst du die Polizei anrufen und um seine Ausweisung aus der Wohnung zu ersuchen. Dafür musst du beim nächsten gelegenen Wachstube eine Anzeige auf Eindringen in deine Privatsphere und Widerstand gegen seine Ausweisung aus der Wohnung (wenn er nicht auszieht). Du kannst auch, zusätzlich, falls er aus der Wohnung kurzfristig heraus geht, das Zylinder austauschen und seine Sachen am Gang stellen. Das solltest du aber fairerweise nicht vor Ablauf der 3-tägig Frist machen.
MfG,
MEMIL
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 04.03.2007, 00:50
von office
memil bist du hauptberuflicher onlineredakteur?
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 04.03.2007, 00:51
von office
memil bist du hauptberuflicher onlineredakteur?
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 04.03.2007, 04:58
von MEMIL
Schön wärs

))
Ich habe anderes zu tun, bin aber (schon aus beruflichen Gründen) dauernd am PC und mache gern mit...
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 04.03.2007, 16:59
von office
Kann ich memil per email adresse kontaktieren?
RE: auflösung einer lebensgemeinschaft
Verfasst: 04.03.2007, 17:32
von MEMIL
warum nicht?
memil@gmx.net
MfG,
MEMIL
Lebensgemeinschaft Auflösung
Verfasst: 02.10.2007, 23:57
von maxi23
also da bin ich anderer Meinung.
Eine Lebengemeinschaft begründet für den zuziehenden Teil ein Untermietverhältnis, das nur durch gerichtliche Räumungsklage beendet werden kann.
So einfach wird die Sache sicher nicht gehen.
Vorsicht ist angebracht.
Gruß
maxi23