auflösung einer lebensgemeinschaft

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Mutter1
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von Mutter1 » 02.03.2007, 18:33

Liebes Forum,



ich möchte mich von meinem Lebensgefährten trennen.



Er ist in meiner Eigentumswohnung gemeldet (aber erst seit Kurzem) und möchte nicht freiwllig ausziehen.



Was kann ich für rechtliche Schritte setzen?



Kann ich ihn als Wohnungseigentümerin einfach beim Meldeamt abmelden und ein Delogierungsverfahren einleiten? Wie geht das?



Ich bin im Moment ziemlich verzweifelt, weil die Wohnsituation sehr unangenehm ist.



Danke schon jetzt für eure Antworten - bis bald - liebe Grüße - mutter




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 02.03.2007, 23:00

Überhaupt kein Problem. Du brauchst nur ihm einen Brief schreiben und bekannt geben, dass du ihm 3 Tage gibst um seine Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. Beim Meldeamt darsf du ihn nach dieser Frist ungehend abmelden. Zugleich, kannst du die Polizei anrufen und um seine Ausweisung aus der Wohnung zu ersuchen. Dafür musst du beim nächsten gelegenen Wachstube eine Anzeige auf Eindringen in deine Privatsphere und Widerstand gegen seine Ausweisung aus der Wohnung (wenn er nicht auszieht). Du kannst auch, zusätzlich, falls er aus der Wohnung kurzfristig heraus geht, das Zylinder austauschen und seine Sachen am Gang stellen. Das solltest du aber fairerweise nicht vor Ablauf der 3-tägig Frist machen.

MfG,

MEMIL


office
Beiträge: 13
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von office » 04.03.2007, 00:50

memil bist du hauptberuflicher onlineredakteur?


office
Beiträge: 13
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von office » 04.03.2007, 00:51

memil bist du hauptberuflicher onlineredakteur?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 04.03.2007, 04:58

Schön wärs :-)))

Ich habe anderes zu tun, bin aber (schon aus beruflichen Gründen) dauernd am PC und mache gern mit...




office
Beiträge: 13
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von office » 04.03.2007, 16:59

Kann ich memil per email adresse kontaktieren?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: auflösung einer lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 04.03.2007, 17:32

warum nicht? memil@gmx.net

MfG,

MEMIL


maxi23
Beiträge: 5
Registriert: 02.10.2007, 23:52

Lebensgemeinschaft Auflösung

Beitrag von maxi23 » 02.10.2007, 23:57

:?
also da bin ich anderer Meinung.
Eine Lebengemeinschaft begründet für den zuziehenden Teil ein Untermietverhältnis, das nur durch gerichtliche Räumungsklage beendet werden kann.
So einfach wird die Sache sicher nicht gehen.
Vorsicht ist angebracht.

Gruß
maxi23

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste