Scheidung in Abwesenheit

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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demnaechst
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Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von demnaechst » 28.02.2007, 11:23

guten tag,



ich habe mich mit meiner frau einvernehmlich geeinigt und wuerde mich gerne sobald als irgend möglich scheiden lassen, bin jedoch mehr als 20 flugstunden von wien entfernt und kann sehr schwer vor sommer weg. gibt es eine möglichkeit, meine scheidung ohne meine anwesenheit durchzuführen? die botschaft konnte mir leider dabei nicht wirklich helfen, da hab ich schon gefragt.



liebe grüsse,

demnächst geschiedener



MEMIL
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RE: Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 16:15

Aber klar kannst du vertreten werden. Es sollte aber schon ein Rechtsanwalt sein (wegen der Rechtsbelehrung, die ein Laie dir nicht erteilen kann). Für eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EG ist die Sache einfach. Ihr braucht nur vorher das Finanzielle außergerichtlich festlegen, damit alles in 10 Minuten beendet wird. Eurer Vertreter kann sowohl einen Schriftsatz mit dem Vergleich bei der Verhandlung vorlegen als auch dort am Ort und Stelle die Vereinbarung mündlich vorbringen und protokollieren lassen.

Prost,

MEMIL


demnaechst
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RE: Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von demnaechst » 28.02.2007, 17:51

vielen dank, dachte ich mir doch, dass das moeglich sein muesste. dann hab ich wohl einen anwalt, der sich nicht auskennt, denn er meinte, ich muss vor gericth persoenlich anwesend sein, da der richter sich laut gesetz eben persoenlich ueberzeugen muss, dass wir das beide verstehen und wollen. da hab ich jetzt ein problem, der hat schon vollmacht und alles. gibt es etwas, auf das ich ihn hinweisen kann, damit er das auch so versteht, dass ich nicht persoenlich anwesend sein muss?

MEMIL
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RE: Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 18:08

Das stimmt, glaube ich, nicht ganz. Du kannst, falls der Richter unbedingt deine Aussage benötigt, dich auf den Weg des Verfahrenshilfe einvernehmen lassen (wenn du etwas woanders, oder im Ausland wohnst). Dann werden die scheidende nicht zugleich in einer Verhandlung sein.

Das muss aber von deinem Anwalt beantragt werden. Bespricht bitte diese Möglichkeit mit deinem Anwalt. Er wird dich hier beraten können und einem Ausweg suchen.

MfG,

MEMIL


demnaechst
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RE: Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von demnaechst » 28.02.2007, 18:18

> Du kannst, falls der Richter unbedingt deine Aussage benötigt



danke nochmals, d.h. deiner erfahrung nach ist das nicht der regelfall, dass der richter die aussage unbedingt benötigt?

MEMIL
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RE: Scheidung in Abwesenheit

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 19:10

Ich fand nirgends eine Verweisung darauf, dass bei der Verhandlung beide Parteien zugleich anwesend sein müssen. Ein Rechtsanwalt kann sehr wohl allein erscheinen und die Verhandlung allein verrichten. Was ich als Hindernis dafür sehe, dass man abwesend sein kann, sind die offene Fragen die nur an Verhandlungstisch beantwortet werden können (Vermögensaufteilung, Obsorge bei Kinder, Schuldaufteilung, Übernahme von Rechten und Pflichten). Nun, Voraussetzung dafür, dass man sich einvernehmlich scheiden darf ist nicht die Anwesenheit bei Gericht, sondern nur die zweifelfreie Regelung aller dieser Fragen und Vorlage aller Urkunden bei der Verhandlung. Darüber hinaus, muss die Ehe mindestens seit 6 Monaten nicht mehr bestehen (Trennung von Bett und Tisch), und beide Ehepartner müssen sich geeinigt haben, dass sie sich scheiden lassen wollen. Schafft der Rechtsvertreter alle diese Punkt klar gestellt zu haben und alle Urkunden vorzulegen, verstehe ich nicht warum soll die Richter die beide noch am Verhandlungstisch benötigen.

MfG,

MEMIL



PS: Wir hätten gern hier einen Scheidungsexpert gebraucht, der seine Erfahrung darüber erzählen, bzw. über diese Frage die Rechtsgrundlage wir wir hier verstehen bestätigen oder in Frage stellen.






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