Ausfallsbürgschaft

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Lucie
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Ausfallsbürgschaft

Beitrag von Lucie » 14.02.2007, 08:45

Hallo! Bin nahe am Verzweifeln! WEr kann mir helfen?

Ich bin durch die Scheidung zum Ausfallsbürgen geworden. Ich war nie Kreditnehmer sondern immer nur Bürge. Der KRedit wurde immer wieder aufgestockt, da mein Exmann mit Geld nicht umgehen konnte, nach einer bestimmten Zeit habe ich dann seine Kontoführung übernommen, er hat einen Zusatzjob angenommen und so konnten die Schulden gut bedient werden. 2003 hat mein Exmann ein Grundstück von seiner Tante günstig gekauft, Kredit wurde wieder erhöht, ich habe wieder unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein Einkommen von ca. € 300.-, da ich am zweiten Bildungsweg studiert habe. Bank hat nicht nach meinem Einkommen gefragt, weil ich eben schon immer gebürgt habe. Hatte mein Konto aber bei der selben Bank bei der auch der KRedit läuft. Mein Exmann hat zu diesem Zeitpunkt ein Einkommen von ca. € 3.000.- die Kreditrate machte ca. € 350.- aus. Ich habe auch für sein Girokonto gebürgt, aus dieser Bürgschaft hat mich die BAnk nach der Trennung entlassen. Nach der Trennung ging es mit meinem Exmann bergab. Seit vorigen Jahr werden die KReditraten nicht mehr bezahlt. Ich habe mit der BAnk kontakt aufgenommen und die hat mir mitgeteilt, dass sie die Klage gegen ihn vorbereiten. MEin Ex wird auch schon wegen dem Unterhalt vom OLG exekutiert. Das Grundstück wurde mit Zustimmung der Bank um sehr wenig verkauft es sind noch immer € 30.000.- offen für die ich hafte.

Neuester Stand ist nun, dass mein Ex versucht ein Schuldenregulierungsverfahren durchzubekommen, was soll ich tun?

Angeblich ist er dann entschuldet, weil es gibt natürlich auch noch andere Gläubiger (Finanzamt, Sozialversicherung, Leasing, OLG etc.) nur ich als Ausfallsbürge darf dann der BAnk seinen Kredit zurüchzahlen.

Ich habe selber € 40.000.- Kredit bei einer anderen Bank, Baukostenzuschuss für ein Reihenhaus, welches ich im Mai mit meinem Freund beziehen werde.

ES kann doch bitte nicht sein, dass ich als Alleinerzieherin in meiner Existenz bedroht bin, mein Ex sich entschuldet und ich zahle!"

Bitte kann mir hier irgendwe helfen, es gibt doch sicher auch hier wie über all 2 Seiten!




MEMIL
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von MEMIL » 14.02.2007, 17:08

So schlimm ist das für dich nicht! Du brauchst nur einen Rechtsanwalt. Es gibt schon häufige Judikatur darüber, die besagen, dass die Ehefrau diese Bürgschaft nicht leisten muss. Ehefrauen werden immer unter psyschischen Zwang dazu genötigt. Du brauchst nur die Sache rechtlich vorbringen. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, gehst zum Amtstag und beantragst du eine Verfahrenshilfe.

Du kannst du sicher aus dieser Geschichte herauskommen.

MfG,

MEMIL


Lucie
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von Lucie » 15.02.2007, 07:41

Hallo, du bist der erste, der mir Mut macht! Ich hab einen Termin bei der Schuldnerberatung, dort kann ich kostenlos rechtsauskunft erhalten was wäre die beste Vorgangsweise?


MEMIL
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von MEMIL » 15.02.2007, 08:51

Einfach bei der Schuldnerberatung daraufhinweisen, dass du von deinem Ex-Mann dazu sanft genötigt wurdest, und auch dass ohne deine Unterschrift hätte dein Mann keinen Kredit bekommen. Mindestens zwei Urteile habe ich schon gelesen, wo die Bürgschaft vom Gericht einfach annulliert wurde. Das ist der springenden Punkt. Die Schulnerberatung wird dir aber (soviel ich weiß) nicht direkt hier helfen. Du brauchst eine Rechtsvertretung. Vielleicht geben sie dir Anweisungen, wie du zu deinem Recht schneller kommst. Wichtig ist, dass du bei der Schuldnerberatung klar stelltst, dass du keinen Vergleich mit der Bank willst, sondern dass aus der Haftung einfach befreit werden willst, und dass nach der laufenden Judikatur 100% Anspruch darauf hast.

Alles Gute,

MEMIL

memil@gmx.net (Falls du was noch mehr infos brauchst, weil ich nicht täglich am Forum bin)


Lucie
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von Lucie » 15.02.2007, 09:54

Hallo!

Danke für deine emailadresse, werde si mir vormerken!

Du meinst also wirklich es macht Sinn gegen die Bank gerichtlich vorzugehen?

Ich werde mal den Termin bei der Schuldnerberatung wahrnehmen und soll ich dann warten, bis die BAnk an mich herantritt?


MEMIL
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von MEMIL » 15.02.2007, 10:31

Also, da gibt es einige Varianten:

1) Du stellst dich tot und wartest ab bis die Bank dich klagt, dann kannst du in die Klage reagieren. Diese Variante hat den Vorteil, dass du keinen Anwalt sofort brauchst, sondern erst wenn dir was zugestellt wird. Auch bei dieser Variante brauchst du die Gerichtsgebühren für eine Klage nicht sofort vorstrecken. Nachteil dabei ist, dass alles läuft eine gewisse Zeit in deinen Rücken bevor du in die Sache springst. Und dazu brauchst du einen Anwalt dann unbedingt, innerhalb der Frist, die dir gegeben wird um auf die Klage Stellung zu nehmen.

2) Du schreibst einen Brief an die Bank (Bitte, nach Besprechung mit der Schuldnerberatung) und gibst bekannt, dass du die Pflichte der Bürgschaft nicht leisten wirst, und das du von jeder Haftung Abstand nimmst. Du brauchst nur um Kenntnisnahme zu ersuchen. Bitte keine Begründung, dass ist Munition von deinem Anwalt, er wird die Begründung dann juristisch formulieren. Auch hier brauchst du momentan nichts mehr unternehmen. Da wartest du im Aufwachen ab. Die Bank wird sofort mit Schimpfbriefen und Drohungen anfangen, vielleicht gar sofort klagen. Bei dieser Variante, solltest du schon im Vorfeld eine Vertretung langsam aufsuchen. Bei Gericht (Amtstag mit Antrag auf Verfahrenshilfe, nach Klage der Bank) oder gleich bei einem Anwalt. Da brauchst du aber die Kosten nachfragen. Es zahlt sich sicher aus, ich meine dass du diese Klage (grundsätzlich!!!!!!!!!!!!) nur gewinnen kannst, aber was für Risiken da stehen, kann dir nur einen Anwalt nach Überprüfung des Sachverhaltes sagen.

3) Du suchst die Bank gleich, und versuchst bei einer Besprechung zu erfahren was genau sie vorhaben. Ob sie dir gleich klagen werden, ob sie einen Vergleich (mit riesigem Nachlass) in Betracht nehmen könnten oder was. Diese sanfte Variante gibt dir (eventuell) Zeit zu überlegen was du dann am besten machen kannst.



Eines ist klar. Die Bank zu klagen kannst du nicht. Theoretisch ja (das wäre eine Klage auf Feststellung, dass die Bürgschaft ungültig ist), aber das bringt dir nur Kosten. Die Bank muss, wenn du bezahlst, sowieso die Sache in Lauf bringen und dabei kannst du dich dann verteidigen.

Das ist die einfachere Variante für dich.

MfG,

MEMIL






Lucie
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RE: Ausfallsbürgschaft

Beitrag von Lucie » 15.02.2007, 11:06

Hallo!

HAb meine ANtwort an deine email geschickt


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