Hallo liebes Forum,
Ich hab da eine Frage.
Ich bin Hauptmieter an einer Wohnung, nun möchte ich mit meiner Freundin zusammenziehen.
Sie würde 50% der Miete und die Hälfte der Betriebskosten (Strom, Gas... ) übernehmen
Wie mache ich das rechtlich am besten?
Soll ich ihr einen Untermietvertrag geben mit der Klausel der gegenseitigen 6 wöchigen Kündbarkeit?
Ich hab nur Sorge, sollte die Gemeinschaft nicht funktionieren, daß ich sie nicht so ohneweiters hinaus bekomme.Ich weiß, der Gedanke ist nicht nobel, aber vorsorgen ist besser als nachher den Scherbenhaufen haben.
Worauf sollte ich beim Untermeitvertrag achten, oder soll ich gar keinen ausstellen?
Vielen Dank,
Murmel
Untermietvertrag für Freundin?
RE: Untermietvertrag für Freundin?
Hallo - ich sehr da kein Problem.
Melde die Freundin einfach an der Adresse an und das wars.
Da du Hauptmieter der Wohnung bis ,kannst du sie ebenso wieder abmelden. Sollte die Beziehung scheitern.
Daß ihr die Lebenserhaltungskosten sowie alle gemeinsamen Zahlungen teilt, könnt ihr ja unter euch ausmachen.
Für den Fall, daß die Freundin in die Wohnung investiert, müsste sie sowieso diese wieder zurückbekommen, sollte die Beziehung beendet sein. Daher auch für die Freundin wichtig. Alle Rechnungen aufheben.
Ein Untermietvertrag ist meiner Meinung nach nicht notwendig bzw. sinnvoll.
PS: Mein Sohn lebt seit 11 Jahren mit seiner Freundin zusammen. Die Wohnung gehört meinem Sohn und die Zahlungen und werden geteilt. Bis jetzt gabs kein Problem.
In diesem Sinne wünsche ich euch alles Gute - auf das es klappt.
Lg. sonne
L ass I mmer E ine B rücke E ntstehn
Melde die Freundin einfach an der Adresse an und das wars.
Da du Hauptmieter der Wohnung bis ,kannst du sie ebenso wieder abmelden. Sollte die Beziehung scheitern.
Daß ihr die Lebenserhaltungskosten sowie alle gemeinsamen Zahlungen teilt, könnt ihr ja unter euch ausmachen.
Für den Fall, daß die Freundin in die Wohnung investiert, müsste sie sowieso diese wieder zurückbekommen, sollte die Beziehung beendet sein. Daher auch für die Freundin wichtig. Alle Rechnungen aufheben.
Ein Untermietvertrag ist meiner Meinung nach nicht notwendig bzw. sinnvoll.
PS: Mein Sohn lebt seit 11 Jahren mit seiner Freundin zusammen. Die Wohnung gehört meinem Sohn und die Zahlungen und werden geteilt. Bis jetzt gabs kein Problem.
In diesem Sinne wünsche ich euch alles Gute - auf das es klappt.
Lg. sonne
L ass I mmer E ine B rücke E ntstehn
RE: Untermietvertrag für Freundin?
Richtig sonne, du weißt wovon du redest!
Das beste ist keine schriftliche Vertrag, sondern nur eine mündliche Erörterung. Die Untermieterin ist keine Untermieterin sondern nur eine vorübergehende Mitbewohnerin. Keine Bestätigung für Zahlungen, die sie tätigt unterschreiben und die Beträge nur informell als Kostenbeitrag anzunehmen. Kein Möbel oder übergroße Gegenstände in die Wohnung hereinlassen, die nicht gebraucht ist, oder deren Rechnung in deinem Namen steht. Sollte was schief gehen, Schloss austauschen und ihre Gegenstände draußen vor der Tür, schön gestapelt, stellen.
Das ist hart, aber so ist das Leben.
So meine ich!
MfG,
MEMIL
Das beste ist keine schriftliche Vertrag, sondern nur eine mündliche Erörterung. Die Untermieterin ist keine Untermieterin sondern nur eine vorübergehende Mitbewohnerin. Keine Bestätigung für Zahlungen, die sie tätigt unterschreiben und die Beträge nur informell als Kostenbeitrag anzunehmen. Kein Möbel oder übergroße Gegenstände in die Wohnung hereinlassen, die nicht gebraucht ist, oder deren Rechnung in deinem Namen steht. Sollte was schief gehen, Schloss austauschen und ihre Gegenstände draußen vor der Tür, schön gestapelt, stellen.
Das ist hart, aber so ist das Leben.
So meine ich!
MfG,
MEMIL
RE: Untermietvertrag für Freundin?
Danke für eure juristische Hilfe.
Aber nach meiner letzten Beziehung bin ich sehr vorsichtig geworden. Und vor allem macht Liebe wirklich blind.
In der letzten Wohnung lebte ich mit meiner Lebensgefährtin als Hauptmieter 7 Jahre lang bis ich die Beziehung beendete.
Und obwohl ich sämtliche Renovierungen, Miete, Putzfrau etc... bezahlt habe, bekam sie vor Gericht das Wohnrecht!
Ganz nebenbei hab ich ihren Kredit übernommen in Erwartung daß sie dann die Raten an mich zinsenlos weiterzahlt., ihren Eltern Geld geborgt um über eine schwierige Zeit zu kommen und danach war alles vergessen.
Allerdings konnte sie immer gut auf die Moral zu sprechen kommen!
Und das Beste kam nach 8 Monaten: Eine Klage auf Unterhalt wegen einer Lebensgemeinschaft. Das hab ich wenigstens abwenden können.
Ich bin froh dass ich das Miststück nicht mehr sehen muss.
Aber trotzdem Danke!
Murmel
Aber nach meiner letzten Beziehung bin ich sehr vorsichtig geworden. Und vor allem macht Liebe wirklich blind.
In der letzten Wohnung lebte ich mit meiner Lebensgefährtin als Hauptmieter 7 Jahre lang bis ich die Beziehung beendete.
Und obwohl ich sämtliche Renovierungen, Miete, Putzfrau etc... bezahlt habe, bekam sie vor Gericht das Wohnrecht!
Ganz nebenbei hab ich ihren Kredit übernommen in Erwartung daß sie dann die Raten an mich zinsenlos weiterzahlt., ihren Eltern Geld geborgt um über eine schwierige Zeit zu kommen und danach war alles vergessen.
Allerdings konnte sie immer gut auf die Moral zu sprechen kommen!
Und das Beste kam nach 8 Monaten: Eine Klage auf Unterhalt wegen einer Lebensgemeinschaft. Das hab ich wenigstens abwenden können.
Ich bin froh dass ich das Miststück nicht mehr sehen muss.
Aber trotzdem Danke!
Murmel
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