Eigentumswohnung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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petra30
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Eigentumswohnung

Beitrag von petra30 » 08.02.2007, 10:24

Mein Mann hat vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung (kreditfrei) erworben, in der wir beide leben; es stehen auch beide Ehepartner im Grundbuch, obwohl mein Mann die gesamte Summe der Wohnung bezahlt hat.

Meine Großeltern haben uns einen bestimmten Betrag geschenkt - steht mir dieser im Falle einer Scheidung definitiv zu (leider gibt es keine schriftliche Bestätigung oder sonstiges darüber)?



Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte - vielen Dank!



Lg

Petra



MEMIL
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RE: Eigentumswohnung

Beitrag von MEMIL » 08.02.2007, 14:37

Hallo Petra! Gehen wir direkt zur Sache. Wer die Hand in die Tasche eingesteckt hat und das Geld auf den Tisch gelegt hat, das alles interessiert vordergründig niemandem. Eigentümer einer Wohnung ist wer im Grundbuch aufs Blatt B als solcher eingetragen ist. In deinem Fall seid ihr beide Miteigentümer. Bei einer Scheidung wird die Wohnung mit der Säge in zwei Stücke geteilt (gut, so dramatisch ist nicht, ich meine nur dass ihr beide Eigentümer sind) und jede nimmt seinen Anteil mit nach Hause. In der Praxis, ein bezahlt die Hälfte des anderen bar und behält sich die ganze Wohnung, oder die Wohnung wird verkauft und der Erlös geteilt. In Österreich (ich muss immer betonen, dass ich Österreicher bin und grundsätzlich immer von Österreich schreibe) wurde das Gesetz insofern novelliert, dass man sogar nach der Scheidung als Miteigentümer (Eigentümergemeinschaft) weiter bleiben kann, das ist aber Theorie.



Alles andere, was du erwähnt hast, ist für die Aufteilung der Wohnung nicht direkt relevant. Wenn dein Mann (potenzieller Exler) behaupten will, dass er allein das Geld beigesteuert hat, muss er das in einem Beweisverfahren nachweisen. Du kannst im gleich Atemzug behaupten, dass deine Oma Geld, das für dich bestimmt war, dafür geschenkt hat. All diese Diskussion läuft aber an Rande. Er muss beweisen, dass er allein den Kaufpreis bezahlt hat, und du musst auch beweisen dass deine Großeltern den Kauf mitfinanziert haben.



In ersten Linie seid ihr beide Miteigentümer der Liegenschaft. Alles andere läuft getrennt und wer was behaupten, muss es beweisen.

LG,

MEMIL






petra30
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RE: Eigentumswohnung

Beitrag von petra30 » 08.02.2007, 17:34

Lieber Memil, ich danke Dir ganz herzlich für Deine so rasche und ausführliche Antwort!

Lg Petra

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