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Gleichbehandlung?

Verfasst: 26.01.2007, 11:05
von JUSLINE
In dem vom Berufungsbericht bestätigten Ersturteil wurde mir die überwiegende Schuld im Scheidungsverfahren gegen meine Exfrau zugesprochen. Es lagen weder klassische Eheverfehlungen vor, noch konnte mir eine sonstige eindeutige Schuld nachgewiesen werden. Als Patchwork Familie mit jeweils einem Kind aus erster und einem aus gemeinsamer Ehe lag die Zerüttung in wechselseitig empfundener Bevorteilung des jeweils mitgebrachten Kindes. Das führte über Jahre (auch im Ausland) zu einer schweren Ehezerüttung und geistig wie körperlicher Abnagelung vom Partner, bis meine Exfrau mit "ihren" zwei Kindern in einer Nacht- und Nebelaktion einst über Weihnachten einfach auszog und ich mit meinem Sohn alleine dastand. Scheinbar beurteilen österreichische Gerichte in derartigen Pattsituationen das Verhalten des Mannes grundsätzlich negativer als das der Frauen, auch wenn diese einem angesehenen akademischen Beruf nachgehen und mit besonders hohem Lebensstandard zu leben gewohnt sind. Jedenfalls darf ich also jetzt nicht nur für die "mitgenommenen" Kinder Unterhalt zahlen (das schon seit Jahren und davon ein Stiefkind aus besten Einkommensverhältnissen), sondern jetzt auch für sie selbst ihr Luxusleben bis an mein Lebensende absichern. Und das alles als Belohnung dafür, daß sie die Psyche und den Willen meines Sohnes aus erster Ehe komplett zerstört hat! Das war den Gerichten total egal.



Ich bin nicht naiv und weiß inzwischen, daß Recht nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist. Aber ich habe zwei konkrete Fragen, die mich praktisch tangieren:



1. Ist das psychische Wohl eines Kindes im gemeinsamen Haushalt im österreichischen Eherecht offensichtlich kein relevantes Thema bez. Schuldverhalten. Vielleicht hat das auch mein Anwalt nur so abgetan, aber wie soll ich das als Laie wissen? Oder können Frauen tun was sie wollen, Männer aber natürlich nicht?



2. Meine Frau bezieht ein fixes Einkommen durch einen Arbeitgeber und ein freies Einkommen als freiberuflich Arbeitende. Vor Gericht gibt sie natürlich nur das Fixeinkommen an, damit sie mich, der ich Angestellter bin, maximal melken kann, obwohl sie ohnedies schon Alimente für die Kinder im Rahmen der Luxusgrenze bezieht.



Soll man sich als Mann in solch einer unfairen Situation einfach geschlagen geben und aufs nächste Leben hoffen, oder gibt es da noch immer Rechtsmittel, die mehr Aussicht auf Erfolg versprechen?



Bin ziemlich verzweifelt

RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 26.01.2007, 16:34
von JUSLINE
Muss die Ehefrau aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit nicht Steuerabgaben bzw. im Rahmen des Jahresausgleiches diese bekanntgeben, sowie auch die Höhe dieser EInkünfte ?

(Ist das nicht der Fall würde sie ja "schwarz" arbeiten.)



Insofern ist dieses Einkommen sehr wohl nachprüfbar.



Ich würde, was den Unterhalt für die Exfrau betrifft diesen neu berechnen lassen.



Für die Kinder ist natürlich zu bezahlen. Sollten die Alimente sehr hoch sein würde ich auch da einen Antrag auf Herabsetzung unter Einbeziehung der Familienbeihilfe stellen.



Lg.sonne


RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 26.01.2007, 23:51
von JUSLINE
Danke für die prompte Antwort. Die Frage ist nur, wie man das Gericht dazu bewegen kann beim Finanzamt eine Steuerauskunft (bzw. Einkommensauskunft) einzuholen. Alle sagten mir bisher das fällt unter Datenschutz!



Genauso wichtig für mich ist aber die Frage: gibt es für alleinerziehende Väter weniger Solidarität im Justizbereich und wo kann ich zuletzt doch noch ein gerechtes Urteil einholen? Sind alle Instanzen ausgeschöpft und gibt es keine "Qualitätskontrollen" für derartig einseitige und in meinem Falle männerfeindliche Urteile?



Danke, LG sokrates

RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 27.01.2007, 11:39
von JUSLINE
Ich bin ein kompletter Justizlaie. Und ich muß sagen das ich auch vor meiner Scheidung gesagt habe, das die Frauen meistens schlechter aussteigen.Mittlerweile muß ich aber zugeben,das wirklich sehr sehr oft der Mann ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans.Ich seh das bei meinem Freund. Und unsere Beziehung leidet auch sehr darunter.Deshalb kann ich dir nur raten,kämpfe was du kannst! Auch wenns jetzt teuer wird.Es gibt aber Beratungsstellen,speziell für Männer.Auch mit Rechtsberatung.Kämpfe,für dein Recht,deine Ehre und auch für deine weitere Zukunft,auch mit einem neuem Partner.

Und was die Kinder angeht,auch da würde ich mich an eine Beratung wenden,und eventuell mit einer Mediation arbeiten.

Ich wünsche dir alles Liebe,den Gleichbehandlung-kenn ich nicht!


RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 27.01.2007, 18:31
von JUSLINE
Danke für Dein Verständnis, nicht zuletzt aus Deiner eigenen Lebenserfahrung heraus. Ich bin leider "Beratungsstellen-Laie" und glaub leider nicht, daß man dort Wunder wirken kann.



Es gibt sicherlich kein Verschwörunsszenario gegen die Männer von Seiten der Justiz, aber es ist logisch, daß weibliche Richter bei weiblichen Anwälten und Frauen mehr Solidarität entwickeln, als bei männlichen Anwälten und Männern. Insbesondere wenn die weiblichen Anwälte eher in die Kategorie "Staranwälte" gerechnet werden können. Das Recht ist vermutlich indirekt käuflich, man muß halt für seine Vertreterin bereit sein, genügend Scheine hinzulegen... Jedenfalls ist das die Lehre, die ich aus dem Prozeß gegen meine Exfrau gezogen habe.



Liebe Grüsse, und danke für Deine Rückenstärkung

RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 27.01.2007, 19:51
von JUSLINE
Hallo !

Die Gerichte müssten beim FA sicherlich Auskunft erhalten.

Stell den Antrag auf Einstellung bzw. Herabsetzung des Unterhaltes für sie, mit der Begründung, daß du Kenntnis von dem Nebeneinkommen hast.

Ich kann mir nicht vorstellen,daß dem nicht nachgegangen wird.

Wenn Nichts geschieht, stell die Zahlungen ein und warte die Klage von ihr ab.

Dann wird dieses Thema vor Gericht besprochen und sie muß sich dazu äußern.

Weißt du um welche Art von Einkommen es sich handelt und woher sie das Geld bezieht ?

Wäre sicher ganz gut.



Zum Thema Gleichbehandlung Väter - Mütter, ja du hast Recht es ist leider so, daß Mütter bevorzugt behandelt werden,vorausgesetzt es ist alles in Ordnung. Lebenswandel, Kinder fühlen sich wohl und erhalten die nötige Betreuung körperlich und psychisch.

Ab 14. können die Kinder dann selbst bestimmen bei welchem Elternteil sie leben wollen und müssen den jeweils anderen Elternteil auch nicht mehr besuchen, wenn sie nicht wollen.



Sollten keine Gründe vorhanden sein, die gegen den Aufenthalt und die Obsorge (Mutter) sprechen, hast du in der Tat "nur" das Besuchsrecht. Aber das nütze bitte aus,damit der Kontakt mit dem Nachwuchs nicht abbricht.



Alles Gute,

Lg.sonne



Wenn Gründe vorhanden sind, der Mutter die Obsorge zu entziehen (das weiß ich nicht) dann zögere nicht und stelle den Antrag auf alleinige Obsorge.


RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 27.01.2007, 19:58
von JUSLINE
Moment - mußt du für beide Kinder zahlen, die sie mitgenommen hat, oder nur für das Gemeinsame ?

Für das "Stiefkind" brauchst du ganz sicher keinen Unterhalt zahlen (wenn nicht adoptiert)



Für das gemeinsame Kind schon, aber ich würde 1. Die Zahlungen überprüfen lassen, ob diese richtig berechnet wurden - die Familienbeihilfe miteinrechnen lassen -

2. Den Antrag auf Besuchsrecht für dein Kind stellen, wenn sie das nicht zuläßt, übers Gericht regeln lassen, geht dann leider nicht anders.



PS: Frauen als Richterinnen sind meistens den Frauen nicht gutgesinnt- hab ich auch erfahren.



Richter sind eher für die Frauen.


RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 27.01.2007, 20:01
von JUSLINE
nochwas, wieviel Gehalt bezieht deine Ex aus ihrer fixen Arbeitsstelle ?



Unter Umständen ist es sogar möglich, daß du für sie gar nichts bezahlen mußt.

Das ist alles etwas verworren, aber unbedingt zum Gericht wegen der Unterhaltszahlungen und zwar betreffend Ex und Kind.(Stiefkind hat keinen Unterhaltsanspruch gegen dich)




RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 28.01.2007, 21:18
von JUSLINE
Die Sache war leider kompliziert: Ich hab Ihr Kind aus erster Ehe adopiert (als Zeichen meines guten Willens), sie aber rezirprok meines nicht. Nach der Trennung wollte mein Adoptivsohn nach seiner Großjährigkeit die Adoption auflösen, mich aber von dem Unterhalt während seines Studiums nur insoweit befreien, als sein leiblicher Vater (ein leitender Angestellter) dafür nicht sorgen konnte (er bezog ja von mir Unterhalt an der Luxusgrenze). Also zahlte ich auch die vergangenen Jahre bis er letztes Jahr sein Studium beendete. Natürlich ging das alles von meiner Exfrau aus, die nach jeder Möglichkeit suchte mich zu melken. Für die Tochter zahle ich sowieso noch Unterhalt (Luxusgrenze), für meinen Sohn bekomme ich aber umgekehrt von ihr nichts (sie hat ja schließlich nicht adoptiert). Also studiert er auch alleine auf meine Rechnung. Sie selbst geht einem höheren Lehrberuf nach und arbeitet daneben freiberuflich. Das Gericht forderte nur Auskunft über den Lehrberuf und ignorierte meine wiederholten Hinweise auf ihr freibrufliches Einkommen (das sie natürlich nicht zugibt...). Dazu kommt noch, daß sie seit einigen Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebt, ihr Partner, den ich sogar vor Gericht aussagen ließ, diese Lebensgemeinschaft für sie natürlich bestreitet.



Es geht alleine darum mich zu melken und zu ruinieren und das Gericht ist offensichtlich zu unerfahren oder bewußt einseitig und gibt mir noch das "überwiegende Verschulden" für eine jahrelange Ehekrise, die sie mit "böswilligen Verlassen" beendete.



Da ist guter Rat teuer, wie man in diesem Leben noch zu seinem Recht kommt, nachdem auch das Berufungsgericht dem Ersturteil zugestimmt hat (2 männl. Richter, 1 weiblicher).




RE: Gleichbehandlung?

Verfasst: 06.02.2007, 15:03
von wolkenlos
Mein gott, du scheinst ja einiges durchzumachen! ich hab zwar keine solchen erfahrungen, aber ich drück dir die daumen, dass du wenigstens ein paar dinge zum guten wenden kannst...



viel glück!



lg, wolkenlos