Scheidung: gemeinsame Poststücke

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JUSLINE
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Scheidung: gemeinsame Poststücke

Beitrag von JUSLINE » 20.01.2007, 12:18

Hallo an alle....



Möchte euch bitten, mir Auskünfte oder Hinweise zu folgender Frage zu geben. Zunächst ganz kurz der Sachverhalt:



Ich lebe seit ca. 1 Jahr von meiner Frau getrennt und es wurde nunmehr Scheidungsklage eingereicht.

Ich habe bereits vor geraumer Zeit beim Postamt einen Nachsendeauftrag für meine Post an meine neue Adresse erteilt. Das funktioniert auch soweit ganz gut - jedes Poststück das meinen Namen trägt wird an mich weitergeleitet. Stehen jedoch auf einem Brief BEIDE Namen (also sowohl mein Name als auch ihr Name) so wird das Poststück ihr zugestellt.

Da es nun verschiedene Verträge (Versicherungen, Kreditverträge) gibt, welche nach wie vor auf beide Namen laufen stehen bei Postsendungen im Adressfeld natürlich auch beide Namen. Konkret geht hier um einen Kreditvertrag wo die Kontoauszüge per Post versendet werden. Die Anschrift lautet hier: Vorname und Vorname Nachname (also zum Beispiel Eva und Adam Paradies).



Meine Frage: Ist meine Frau verpflichtet, dieses Postsendung auch an mich weiterzueleiten, damit auch ich die darin enthaltenen Informationen bekomme?



Vielen Dank für eure Mithilfe.

friendlymen




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JUSLINE
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RE: Scheidung: gemeinsame Poststücke

Beitrag von JUSLINE » 21.01.2007, 18:01

Ob sie verpflichtet ist, kann ich nicht sagen, mein Nochehemann hat auch eine neue Adresse - trotzdem kommt manchmal noch Post (auf seinen Namen) an mich. Ich werfe diese kurzerhand wieder in den nächsten Postkasten "mit Empfänger verzogen"

In deinem Fall, wenn es um wichtige gemeinsame Post geht, würde ich mich mit den Absendern in Verbindung setzen und darum ersuchen,diese Poststücke getrennt zu adressieren.

Also jeweils an dich und deine Ehefrau ein Schreiben.

Das wäre mein Rat, ich glaube das dürfte für die Versicherungen etc. kein großer Mehraufwand sein.



L.G.sonne


MEMIL
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RE: Scheidung: gemeinsame Poststücke

Beitrag von MEMIL » 21.01.2007, 18:10

Nein, gesetzlich nicht. Sie darf ihren Anteil des Inhaltes lesen und der Brief steht Ihnen bei Anfrage zur Verfügung. Sie handelt rechtswidrig nur wenn sie den Inhalt Ihnen absichtlich enthaltet, den Brief versteckt oder vernichtet. Bei einfacher Untätigkeit kann man ihr aber nichts vorwerfen. Es ist selbstverständlich aber ein Gebot der Höflichkeit, dass sie Sie anruft oder Ihnen den Brief weiterleitet. Wenn sie das nicht tut, können Sie ihr grundsätzlich nur Unhöflichkeit vorwerfen.

Sonst, Briefe oder Schreiben die an Bürger, oder Pflichtigen oder scheidende Parteien adressiert werden, werden nie auf beide Namen eingeschrieben, sondern persönlich getrennt an den jeweiligen Betroffenen. Somit können Sie damit rechnen, dass Gerichtsschreiben, Klagen, Mahnungen, nur an Sie selbst adressiert werden.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Scheidung: gemeinsame Poststücke

Beitrag von JUSLINE » 22.01.2007, 16:38

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Da es sich bei den angeführten Briefen um Poststücke handelt, welche NICHT eingeschrieben versendet wurden bzw. von den betreffenden Firmen (Versicherung, Bank) bereits vor einigen Monaten versendet wurden, ist eine nochmalige Versendung an meine neue Adresse schwierig zu errreichen. Ich werde daher wohl mit dem Anwalt meiner Noch-Ehefrau über dieses Problem sprechen müssen.......:(



Nochmals Danke für Eure Antworten

LG

friendlymen

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