scheidung mit gemeinsamer kreditvereibarung
Verfasst: 16.01.2007, 09:57
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein Exmann ist selbstständig und bezahlt seit 3 Monaten keine Alimente und seinen Teil des Kredites nicht.
In diesem Kredit haftet allerdings auch sein Bruder als Bürge.
Ich habe bis jetzt alles alleine bezahlt,nur jetzt reicht es mir.Ich habe mir im Falle einer Pfändung mein Existenzminimum im Internet ausgerechnet.Stimmt es das Alimente und Familienbeihilfe nicht zum Nettolohn gezählt werden?Ich verdiene EUR 1500 netto,nach der Berechnung können mir nur EUR 248 gepfändet werden(ich habe 2 Kinder)-obwohl ich ja eigentlich mehr Einkommen durch Alimente und Familienbeihilfe habe.Ich höre die unterschiedlichsten Meinungen,bin schon ziemlich verunsichert.
Leider habe ich ihm im Scheidungsvergleich eine Ausgleichszahlung für die gemeinsame Wohnung zugesichert,durch sein Verhalten möchte ich ihm diese aber sicher nicht ausbezahlen.Habe ich eine Chance,schließlich bezahlt er die Kreditrate auch nicht-laut Vergleich kann ich mich an ihm schad-und klaglos halten.
ich habe folgendes Problem.
Mein Exmann ist selbstständig und bezahlt seit 3 Monaten keine Alimente und seinen Teil des Kredites nicht.
In diesem Kredit haftet allerdings auch sein Bruder als Bürge.
Ich habe bis jetzt alles alleine bezahlt,nur jetzt reicht es mir.Ich habe mir im Falle einer Pfändung mein Existenzminimum im Internet ausgerechnet.Stimmt es das Alimente und Familienbeihilfe nicht zum Nettolohn gezählt werden?Ich verdiene EUR 1500 netto,nach der Berechnung können mir nur EUR 248 gepfändet werden(ich habe 2 Kinder)-obwohl ich ja eigentlich mehr Einkommen durch Alimente und Familienbeihilfe habe.Ich höre die unterschiedlichsten Meinungen,bin schon ziemlich verunsichert.
Leider habe ich ihm im Scheidungsvergleich eine Ausgleichszahlung für die gemeinsame Wohnung zugesichert,durch sein Verhalten möchte ich ihm diese aber sicher nicht ausbezahlen.Habe ich eine Chance,schließlich bezahlt er die Kreditrate auch nicht-laut Vergleich kann ich mich an ihm schad-und klaglos halten.