scheidung mit gemeinsamer kreditvereibarung

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JUSLINE
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scheidung mit gemeinsamer kreditvereibarung

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2007, 09:57

Hallo,



ich habe folgendes Problem.



Mein Exmann ist selbstständig und bezahlt seit 3 Monaten keine Alimente und seinen Teil des Kredites nicht.

In diesem Kredit haftet allerdings auch sein Bruder als Bürge.



Ich habe bis jetzt alles alleine bezahlt,nur jetzt reicht es mir.Ich habe mir im Falle einer Pfändung mein Existenzminimum im Internet ausgerechnet.Stimmt es das Alimente und Familienbeihilfe nicht zum Nettolohn gezählt werden?Ich verdiene EUR 1500 netto,nach der Berechnung können mir nur EUR 248 gepfändet werden(ich habe 2 Kinder)-obwohl ich ja eigentlich mehr Einkommen durch Alimente und Familienbeihilfe habe.Ich höre die unterschiedlichsten Meinungen,bin schon ziemlich verunsichert.



Leider habe ich ihm im Scheidungsvergleich eine Ausgleichszahlung für die gemeinsame Wohnung zugesichert,durch sein Verhalten möchte ich ihm diese aber sicher nicht ausbezahlen.Habe ich eine Chance,schließlich bezahlt er die Kreditrate auch nicht-laut Vergleich kann ich mich an ihm schad-und klaglos halten.






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JUSLINE
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RE: scheidung mit gemeinsamer kreditvereibarung

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2007, 18:58

Familienbeihilfe gehört meines Wissens nicht zum Einkommen, wohl aber Alimente.


MEMIL
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RE: scheidung mit gemeinsamer kreditvereibarung

Beitrag von MEMIL » 17.01.2007, 11:54

Stimmt sonnelein! Das Problem ist nur, das bei der Kalkulation des nichtpfändbaren Einkommens wird eingerecht, dass man z.B. Kinder im Haushalt hat und es wird auch berücksichtigt, dass die pflichtige Person Kinderbeihilfe bezieht (und wieviel). In der Praxis, wirkt deswegen die meisten Leistungen von Sozialämtern und AMS weitgehend neutral auf das Einkommen. Wichtig ist, dass wenn diese Leistungen bekannt gibt, auch zugleich die Anzahl der Kinder bekanntgeben.

LG,

MEMIL




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