Meine Frau hat mir eröffnet, daß Sie nicht mehr mit mir leben kann.
Jetzt geht es aber darum - im Interesse unsere Sohnes (4 1/2 Jahre) die Angelegenheit ordtentlich, am besten einvernehmlich zu erledigen.
Kann miur jemand einen Tipp gebe, wie und wo wir/ich dies am besten erledigen kann ?
Danke
Thomas
Scheidung
RE: Scheidung
Ja, Thomas! Es tut mir für euch 3 leid. Aber es ist weniger traurig, wenn noch eine Dialogbasis vorhanden ist. Rechtlich ist hier vorerst weniger zu sagen.
Versuchst mit ihr die Angelegenheit ohne gegenseitigen Anschuldigungen, konstruktiv zu besprechen, und vielleicht findet ihr eine billige Lösung: Vorläufige Trennung, mit Verlagerung der Obsorge an dich an oder an sie. Regelung der Pflichte, Rechte, Vermögen. Über alles besprechen. Findet ihr eine einvernehmliche Möglichkeit, schnell zum Gericht (Amsttag) und Scheidung einreichen). Findet ihr nicht, dann auch Amtstag (oder Eheberatungsstelle) auch suchen, aber um konkrete Empfehlung zu finden.
MfG,
MEMIL
Versuchst mit ihr die Angelegenheit ohne gegenseitigen Anschuldigungen, konstruktiv zu besprechen, und vielleicht findet ihr eine billige Lösung: Vorläufige Trennung, mit Verlagerung der Obsorge an dich an oder an sie. Regelung der Pflichte, Rechte, Vermögen. Über alles besprechen. Findet ihr eine einvernehmliche Möglichkeit, schnell zum Gericht (Amsttag) und Scheidung einreichen). Findet ihr nicht, dann auch Amtstag (oder Eheberatungsstelle) auch suchen, aber um konkrete Empfehlung zu finden.
MfG,
MEMIL
RE: Scheidung
Ja Thomas, wenigstens sieht es bei Euch nicht nach Scheidungskrieg aus.
Was zu tun ist wurde bereits gesagt. Wenn von beiden die Scheidung gewollt ist, dann bei BG den Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen.
Es muß aber vorher alles zwischen euch besprochen werden und klar sein.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vemögens (Schulden) Unterhaltszahlung an das Kind u. eventuell an die Frau,
Obsorgeregelung, Besuchsregelung.
Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert ist diese Form der Scheidung die einfachste, billigste und sauberste. Auch im Intreresse des Kindes.
Alles alles Gute, wie auch immer ihr euch entscheidet.
Lg.
Was zu tun ist wurde bereits gesagt. Wenn von beiden die Scheidung gewollt ist, dann bei BG den Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen.
Es muß aber vorher alles zwischen euch besprochen werden und klar sein.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vemögens (Schulden) Unterhaltszahlung an das Kind u. eventuell an die Frau,
Obsorgeregelung, Besuchsregelung.
Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert ist diese Form der Scheidung die einfachste, billigste und sauberste. Auch im Intreresse des Kindes.
Alles alles Gute, wie auch immer ihr euch entscheidet.
Lg.
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Scheidung
Danke,
die ANwort kommt spät.
Wir haben zusammen mit einem rechtsbeistand eine Vergleichsvereinbarung getroffen und diese wird demnächts bei Gericht vorgelegt.
die ANwort kommt spät.
Wir haben zusammen mit einem rechtsbeistand eine Vergleichsvereinbarung getroffen und diese wird demnächts bei Gericht vorgelegt.
RE: Scheidung
Ja, so kann auch gehen. Alles gute!
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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