Unterhaltszahlung

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JUSLINE
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Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 02.01.2007, 15:56

Mein Freund ist seit 2 Jahren geschieden.Und zahlt seiner Ex-Frau Unterhalt.Sie lebt aber seit 1 1/2 Jahren mit ihrem neuen Partner zusammen.Natürlich in der Wohnung wo mein Partner und sie gewohnt haben. Für diese Wohnung zahlt er nach wie vor den Kredit.Noch dazu hatte er ihr das gemeinsame Auto ausbezahlt.Von der Wohnung hatte er aber keinen Cent bekommen(ausbezahlt).

Kann das den wirklilch sein das sie Alimente(das ist klar),

Unterhalt und den Kredit bezahlt kriegt,auch wenn sie eine neue Lebensgemeinschaft hat,und wir zusammen aus dem letzten Loch pfeifen????????????

Hab selbst 2 Kinder,bekomme(nur)Alimente.




MEMIL
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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von MEMIL » 03.01.2007, 23:17

JA, es kann leider sein. Wenn sie eine eigetragene Lebensgemeinschaft bilden würde (eine schriftliche Vereinbarung mit dem Freund) wäre es dann einen Grund vorhanden die Alimentezahlung zu beenden oder mindestens zu verringen. Jedoch hat sie wahrscheinlich keine solche Gemeinschaft. Sie nutzt ihre Stellung als geschiedene Frau und was sie tut ist sicher immoral und unsittlich, gesetzlich kann hier aber weniger dagegen unternehmen. In solchen Fällen kann man nur mit der gleichen Münze bezahlen: Nachweißbares Einkommen verringen, Alimente einstellen, sich klagen lassen.

MfG,

MENEZES


Gene
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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von Gene » 04.01.2007, 09:23

Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

Es sind jedoch nicht alle 3 Zustände zusammen notwendig, sondern es genügt auch nur die Wohn - und Wirtschaftsgemeinschaft. (Meldezettel !)

Würde erst einmal im zentralen Melderegister nachsehen und dann das Ruhen der Unterhaltsverpflichtung beim zuständigen Bezirksgericht beantragen.


MEMIL
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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von MEMIL » 04.01.2007, 10:02

Lieber Gene! Da kann ich in einem Punkt deiner sonst geschätzten Meinung nicht teilen. Die Tatsache dass die Ex-Frau jemand anderen in ihrer Wohnung angemeldet hat (auch als Hauptwohnsitz) ist lang kein Beweis dafür, dass sie mit ihm eine Lebensgemeinschaft führt. Sie kann die Wohnung untervermieten, kann sogar unentgeltlich (so genannte Prekär) ihm ein Zimmer zur Verfügung stellen und er muss schon sich dort anmelden (das hat mit der Lebensgemeinschaft nichts zu tun sondern mit dem Meldegesetz).

Ich verstehe deine Denkrichtung aber, und ich würde auch eine Meldeanfrage machen. Beweis für Lebensgemeinschaft ist das aber überhaupt kein. Er soll doch das machen und andere Beweise ansammeln. Irgendwann (wenn wirklich eine dauerhafte Lebensgemeinschaft besteht) wird er die Situation so festgestellt haben, dass die Ex-Frau zu geben muss, dass sie die Alimente nicht so braucht, wie am Tage der Scheidung. Dann kann er vielleicht einen Vergleich erreichen und die Sache korrigiert bekommen. Leicht ist es aber nicht, weil wenn es ums liebe Geld handelt wehren sich die Betroffene mit Händen und Füßen.

SG,

MEMIL




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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 06.01.2007, 17:46

Danke für euer Bemühen!

Das er die Alimente fürs Kind zahlt ist ganz klar, und die will er auch gar nicht ändern, nur die Zahlung für Sie selber und den Kredit für die Wohnung sind schon sehr heftig.

Natürlich hat er sich in unserem wohnort bei Gericht erkundigt, wo die Richterin auch sagte, das in der Zeit, in der sie die lebensgemeinschaft hat,der Unterhalt still gelegt wird. Nachdem hatten sie einen Termin bei dem Gericht wo die Scheidung statt fand. Aussage des Richters:

Das macht man heute nicht mehr,das zu ändern,es zahlt sich nicht aus! WIE BITTE???????? 800 Euro zahlen sich nicht aus zu kämpfen???????Oder was?

Ich finde diese Aussage unqualifiziert, und denke der Richter hat einzig an ihre Vorteile gadacht.



lg Nutzi


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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 14:50

Hallo, bitte bei welchem Gericht wurde diese Aussage getätigt.

Daß Unterhalt für die Kinder bezahlt werden muß ist klar.

Auch für die Ehefrau, sollte sie kein eigenes Einkommen haben. Es ist jedoch die Frage in welcher Höhe sie diesen bekommt.

Ich würde beim zuständigen BG einen Antrag auf Neuberechnung der Unterhaltszahlung für die Exfrau beantragen. Es gibt %anteilige Vorgaben. Jahresnettoeinkommen mal 14 : 12 minus Abzüge für die Kinder für die ihr Mann unterhaltspflichtig ist.

Der Unterhaltsanspruch erlischt bei Wiederheirat.

Da sie jedoch anscheinend in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt würde ich zumindest versuchen, auch aus diesem Grund den Unterhalt kürzen zu können.


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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 14:56

Nachtrag:

Warum wurde bei der Scheidung damals nicht eine Aufteilung des Vermögens bzw. der Schulden vorgenommen. Es kann doch wirklich nicht sein, daß ihr Mann den Kredit alleine bezahlt und die Frau nutzt die Wohnung. Einzig denkbare Möglichkeit wäre für mich, daß er die Kreditraten übernimmt (ich kenne die Höhe nicht) und dafür der Exfrau keinen oder weniger Unterhalt zahlt. Aber so wie es bei euch ist, kann da was nicht stimmen.


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RE: Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2007, 19:57

Damals war es so das er seiner Frau gesagt hat,das er eine Freundin hat,Sie hatte nach der Beichte sofort verlangt(eine Stunde später) das die beiden zu den Eltern fahren und das bekannt geben,das eben die Scheidung ansteht.könnt ihr euch das vorstellen? Eine Woche später hatten sie den Scheidungstermin.Und vor der Scheidung war sie beim Rechtsanwalt der den beiden die Scheidung´ausarbeitete´.

Das heißt,er verdient 1900 netto,sie bekommt 600 Euro,der kleine 300 Euro,und Kredit 200 Euro.Von den 800 Euro die ihm überbleiben zahlt er Bausparer 100 Euro für den Kleinen und noch eine Sparform für die Schulausbildung. Sein Auto(mit dem ich fahre,ich hab keins) und mit dem Rest lebt er.

Ich bekomme für meine Kinder 540 Euro plus mein Gehalt 900 Euro und Fixkosten hab ich 1100 Euro.Noch dazu bekomme ich keine Förderungen,da ich zuviel verdiene!

Bin ich ein Jammerlappen oder hab ich Grund zum jammern?


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