Seite 1 von 1

"vordienstzeiten"

Verfasst: 01.01.2007, 03:03
von JUSLINE
ich bin seit 11 Jahren verheiratet, habe dazu 20 Jahre "Vordienstzeiten", d.h. wir lebten in eheähnlicher Form zusammen. 2 Jahre vor der Eheschliessung haben wir ein Grundstück und Haus erworben. Im Grundbuch it nur mein Mann vermerkt. Das Basisehegesetz sagt, dass im Falle einer Scheidudng kein Anspruch erhoben werden kann für Güter, die in die Ehe mitgebracht wurden. Habe ich mit meinen vorehelichen Jahren eine Chance, trotzdem meinen Anteil zu bekommen.




RE: "vordienstzeiten"

Verfasst: 10.01.2007, 03:40
von MEMIL
Jain! Das Gesetz gilt! Wer im Grundbuch als Eigentumer vor der Ehe eingetragen war, ist Alleineigentumer auch nach der Scheidung. Da ist nichts anzusetzen.

Aber, wenn die Liegenschaft gemeinsam erworben oder geschafft wurde, und der Eigentumer nicht bereit ist, den Partner finanziell abzugelten, kann man eine Leistungsklage einreichen, wo die einseitige Bereicherung festgestellt wird und eine finanzielle Entschädigung geleistet werden muss. Das ist aber erst nach einem langwierigen Beweisverfahren möglich. Und auch dann, wer Eigentumer ist, bleibt Eigentumer (außer wenn das Eigentum in Rahmen eines Vergleiches übertragen wird).

MfG,

MEMIL

memil@gmx.net