HILFE!!!!!!!!!!

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2006, 18:20

Hallo,ist in diesem Forum denn niemand, der mir weiterhelfen - bzw. einen Rat geben kann ?



Es geht mir um meine!!! Exoten (die mir mein Noch-Ehemann hinterlassen hat). Muß er die holen, ich kann und will diese Vögel nicht länger versorgen, verhungern lassen kann ich sie ja auch nicht. Ich habe aber eine Allergie gegen die Tiere (nachweislich lt.Lungenfacharzt)und es ist für mich ein Riesenproblem.

Bei der streitigen Scheidung - Ehemann hob die ehel. Gemeinschaft auf - und zog aus. Ich reichte 2 Wochen später die Scheidung ein. Nur er will sich nicht scheiden lassen, keine Ahnung warum.

Wie kann das für mich ausgehen.

Nachdem er sich einen Anwalt genommen hat, ging ich auch zu einem. Das Gericht bewilligte mir Verfahrenshilfe, da ich nur wenig Einkommen habe.

Kann es sein, daß ich die Kosten des gegnerischen Anwaltes zahlen muß?.

Bitte um Antworten- Danke






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JUSLINE
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2006, 19:57

Hallo!

Ich kenne da leider die Rechtslage nicht. Aber ich denke, es kann nichts passieren, wenn du die Viecher in ein Tierheim bringst (wo sonst wären sie besser aufgehoben) und deinen Ex schriftlich darüber in Kenntnis setzt.

Alles Gute!

MEMIL
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von MEMIL » 27.12.2006, 21:27

Also, ich meine auch dass es dir nichts Schlimmes passieren kann:

Nachdem die eheliche Gemeinschaft von deinem Ehemann getrennt wurde, muss er sich bei der Scheidung Farben bekennen. Wenn er sich nicht scheiden wollte, hätte er die Trennung nicht beantragt.

Am schlimmsten Fall brauchst du 3 Jahre (ohne Anwaltskosten: man muss nichts machen, nur sich tot stellen) und dann kann die Scheidung (3 Jahre nach Aufhebung des gemeinschaftlichen Lebens) ohne Grund und ohne Streit geschieden werden. Du brauchst nicht einmal einen Rechtsanwalt, es genügt dir beim Amtstag am zuständigen Bezirksgericht zu erscheinen und den Beschluss über die Trennung vorlegen. Die Ehe wird in 10 Minuten geschieden, sogar ohne die Anwesenheit des Ex-lers.

In deinem Fall jedoch, falls du nicht solang warten willst, solltest du dich bei der Verhandlung gegen seine eventuelle Vorwürfe wehren. Die Kosten des Verfahrens werden von der Republik Österreich bezahlt. Falls du innerhalb von 3 Jahren nach Fälligkeit der Kosten wieder über soviel Geld verfügst, dass du dich diese leisten könntest, bekommst du die Rechnung nachträglich zugestellt. Nach 3 Jahren werden die Forderungen erlöschen. Das alles bezüglich der Kosten deines Anwaltes. Mit Bezug auf die Kosten des gegenerischen Anwaltes, könntest du theoretisch sofort dafür geklagt werden. In der Praxis jedoch wirst du deswegen nicht belangen werden, weil deinen Gegner muss die Kosten selbst tragen (kein Anwalt nimmt solches Risiko auf sich).

MfG,

MEMIL








Gene
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von Gene » 30.12.2006, 13:15

@Memil: Es wird innerhalb 3 Jahr nach positiven Beschluss über die Verfahrenshilfe die neuerlichen Einkommens - und Vermögensverhältnisse geprüft.

Ausziehen ist "böswilliges Verlassen und somit ein Scheidungsgrund.(ist aber innerhalb 6 Monate geltend zu machen)

Nur wenn der Ex das Verschulden auf sich nimmt, dann kann die Ehe spätestens 3 Jahren NACH Trennung geschieden sein. Wenn nicht dauert es länger, nämlich spätestens nach 6 Jahren Trennung ist die Scheidung auszusprechen.


MEMIL
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von MEMIL » 30.12.2006, 13:56

Hi Gene!

Alles ok, in einem Punkt muss ich aber anderer Meinung sein: Bestand die Ehe seit 3 Jahren amtlich (Trennungsbeschluß, nachweisliches Ausziehen) nicht mehr als eine Lebensgemeinschaft (Tisch und Bett getrennt) ist die Verschuldensfrage für die Scheidung nicht mehr relevant.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Günter Tews:

"Ohne Eheverfehlungen bleibt die Möglichkeit einer Ehescheidung nach Trennung der häuslichen Gemeinschaft durch mehr als drei Jahre hindurch, auch gegen den Willen des zweiten Ehegatten. Nur bei begründetem Widerspruch (§ 55 Abs. 2 EheG kommt in der Praxis selten vor), kann die Scheidung durch maximal weitere drei Jahre blockiert werden."

Tatsache ist, dass es wirklich die Möglichkeit einer Widerspruch gibt: A) Bei Überprüfung der Schuldensfrage und B) Bei triffigen Gründen ("Härte!"). Diese Bestimmungen kommen in der Praxis aber (so auch viele anderen Experten) kaum zur Anwendung. Nach 3 Jahren Trennung (nachweislich, wie im konkreten Fall) kann die Scheidung nicht mehr gegen die Wille der klagenden Partei verhindert werden.

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Was die Verfahrenskosten betrifft kommt es ebenfalls in der Praxis kaum zu einer neuen Überprüfung der Vermögensverhältnis:



"Durch Gewährung der Verfahrenshilfe wird Ihnen die Zahlung der Auslagen und Aufwendungen grundsätzlich gestundet. Wenn Sie während oder innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Verfahrens zu finanziellen Mitteln kommen, die Ihnen eine Begleichung der Kosten ermöglichen, können Sie zur (gänzlichen oder teilweisen) Nachzahlung und auch zur tarifmäßigen Entlohnung des Ihnen beigegebenen Rechtsanwaltes durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofes verpflichtet werden (§ 71 ZPO)."

Gruß dich!

MEMIL


Gene
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von Gene » 30.12.2006, 14:03

Es kann sogar der Ex vor Ablauf der 3 Jahre einen Antrag auf Überprüfung der Einkommens - und Vermögensverhältnisse stellen. (Verfahrenshilfe)


MEMIL
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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von MEMIL » 30.12.2006, 15:33

Hi Gene! Das ist schon möglich, aus Vergeltungslust! :-))))

SG,

MEMIL


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RE: HILFE!!!!!!!!!!

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 15:04

Was die Exoten betrifft, schreib ihm einen eingeschriebenen Brief in dem du ihm eine Frist von 14 Tagen setzt um diese Tiere abzuholen.

Teile ihm mit, daß - sollte er in dieser Zeit nichts von sich hören lassen - du davon ausgehst, daß er damit einverstanden ist wenn du die Vögel ins Tierheim abgibst.

Es kann niemand verlangen, schon gar nicht bei einer Allergie, daß du dich um diese Tierlein kümmern mußt.



Lg.sonne


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