Unterhaltspflicht nach Matura
Verfasst: 27.12.2006, 14:36
Meine Tochter (20 Jahre, lebt bei Mutter) hat im Juni an einer HAK maturiert und lässt sich seither Zeit, zu entscheiden, was sie weiter machen will. Laut ihren Angaben war sie 2 Monate in Frankreich auf Aupair, hat aber keinen Aupair-Vertrag, Sprachkursnachweise, sonstiges. Sie möchte mit mir keine Gespräche führen, was sie bezüglich weiterer Ausbildung bzw. Beschäftigung vorhat ("Vielleicht werde ich nächstes Jahr in Graz Französisch studieren..., vielleicht mache ich ein Praktikum beim Diakoniewerk")
Wie lange muss ich noch für ihre "Wartezeit" aufkommen?
Wie lange muss ich noch für ihre "Wartezeit" aufkommen?