Kredit nach Trennung

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JUSLINE
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Kredit nach Trennung

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2006, 14:24

Hallo, ich bin nicht verheiratet, bin jedoch frisch von meinem Lebensgefährten getrennt. Wir haben zusammen einen Kredit, den er vollständig übernehmen möchte. Unsere Betreuerin bei der Bank hat mir gesagt, dass es leider aufgrund der Höhe des Kredites nicht möglich ist, dass ich daraus entlassen werde. Gibt es nun die Möglichkeit, dass mein ehem. Lebensgefährte und ich das unter uns regeln und zwar mit Hilfe eines Anwalts oder Notars? Ich habe leider eine totale Unkenntnis was irgendwelche Rechtsangelegenheiten anbelangt. Geht das generell, dass wir einfach ein Schreiben aufsetzen, beide unterschreiben und vom Notar bestätigen lassen und wäre ich dann im Notfall geschützt, wenn er nicht mehr zahlen würde oder könnte? Aber im Fall dass ihm etwas zustößt, dann würde ich ja trotzdem auf den Schulden sitzen oder?




MEMIL
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RE: Kredit nach Trennung

Beitrag von MEMIL » 14.12.2006, 17:15

Also, Jolanda!

Das Verhalten der Bank ist üblich, weil die finanzielle Belastbarkeit bei der Rückzahlung wahrscheinlich unter Rücksicht auf eure beiden Einkommen überprüft wurde.

Soviel zur Bank.

Zur Lösung des Problems selbst, gibt es einige Möglichkeiten.

Die erste, ist dass ihr geht zur Bank wieder und versucht eine Umschuldung auf einen anderen neuen Kredit, mit einer längeren Lauffrist. Vielleicht geht sich aus, dass dein Ex-ler allein den Kredit übernimmt. Eventuell könntest du nur als Bürgerin auftreten. Diese Variante hat den Nachteil, dass eine neue Kreditgebührbezahlt werden muss und auch Bankspesen.

Andere Möglichkeit ist, dass alles bleibt wie es ist, er bezahlt den Kredit weiter allein und ihr schließt eine Vereinbarung, wonach er die alleine Verantwortung für die Rückzahlung übernimmt und dich schadlos bis zum Tilgungsende halten muss. Diese Vereinbarung kann beim Notar, Anwalt oder auch Privat (dann mit Beglaubigung beim Notar) unterzeichnet werden. Diese Variante ist günstiger, hat aber den Nachteil, dass im Falle der Nichtzahlung des Kredits, die Bank auch dich belangen wird. Du kannst dich nur regressiv (auf Grund der Vereinbarung) gegen ihn vorgehen.

Welche Variante besser ist, hängt auch der Höhe der offenen Schuld und der Lauffrist.

MfG,

MEMIL


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RE: Kredit nach Trennung

Beitrag von JUSLINE » 15.12.2006, 07:45

Danke für die rasche Antwort.

Was mir nicht ganz klar ist. Bei deiner Variante 1, wenn ich als Bürge auftrete, bin ich ja in der gleichen Situation, da der Bürge ja auch zahlen muss wenn es der Kreditnehmer nicht tut oder nicht kann. Oder sehe ich das falsch? Wahrscheinlich werden wir es eh so machen, dass wir eine Vereinbarung unter uns aufstellen, und vom Notar beglaubigen lassen. Wleche Changen hätte ich dann im Fall der Fälle, falls er irgendwann nicht mehr zahlt? Wahrscheinlich müsste ich trotzdem erstmal an die Bank zahlen und könnte das Geld wegen der Vereinbarung dann von ihm wenn nötig gerichtlich zurückfordern oder? Ich nehme nicht an dass es soweit kommt, aber man darf nie irgendwas ausschließen.


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RE: Kredit nach Trennung

Beitrag von MEMIL » 15.12.2006, 08:25

Bei der Variante 1 hast du den Vorteil, dass du nicht als Schuldnerin erscheinst, sondern nur als Bürgerin. Bezahlen musst du nur wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen werden muss. Die Bank greift erst den Schuldner, hetzt ihn richtig auf, droht ihn zum Tod durch Erhängen und wenn er sich nicht rührt, dann wird er geklagt (du auch, aber deine Stellung im Verfahren ist etwas bequemer, als Bürgerin, als aus Schuldnerin) und du wirst nebenbei aufgefordert zu bezahlen, bevor man dich klagt. Deine Bonität wird nicht direkt angekratzt. Das passiert erst wenn der Schuldner nicht bezahlt hat, und du – IN DER FOLGE – auch nicht bezahlt hast.

Bei der Variante 2 hast du den Nachteil, dass als Schuldnerin wirst du direkt mit Drohungen aufgehetzt. Das obwohl du, intern, nichts mit der Schuld zu tun hast. Andererseits, hat diese Variante (mit einer Vereinbarung beim Notar) sogar den Vorteil, dass falls der echte Schuldner nicht bezahlt, wirst du sofort zugleich, über die Säumnisse in Kenntnis gesetzt. Das passiert bei Bürgschaft etwas zeitversetzt. Manche Banken sind sehr fleißig und benachrichtigen den Bürgen sofort (wie in meisten Kreditverträgen vorgesehen ist). Andere lassen sich ein wenig Zeit, und dass kann dazu führen, dass der Bürge nicht sofort den Schuldner kontaktieren kann und ihn auch auffordern die Forderung zu begleichen, oder eventuelle Zahlungsverspätungen zu hinterlassen.

MfG,

MEMIL


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RE: Kredit nach Trennung

Beitrag von JUSLINE » 15.12.2006, 08:38

Variante 2 (Vereinbarung Notar): Wenn er nicht mehr zahlt, dann will die Bank das Geld sofort von mir. Was bringt mir dann die intere Vereinbarung? Ist die dann nur dazu da, dass ich ihn notfalls verklagen könnte, und ewas "in der Hand" habe?


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RE: Kredit nach Trennung

Beitrag von MEMIL » 15.12.2006, 08:51

Variante 2 hat für dich den Vorteil, dass bei Säumnissen (und folglicher Zahlung von dir) du nicht nachweisen brauchst, dass nur er der echte Schuldner ist. Du hast ein zivirechtlich gültige Urkunde und du kannst ihn sofort auf Zahlung an dich klagen.

Ohne eine Vereinbarung (am besten beim Notar) musst du ihn vorerst auf Feststellung der Forderung klagen. Du kannst ihn auch auf Zahlung klagen, aber beim Gericht kann er (theoretisch! ich kenne ihn nicht und beurteile ihn auch nicht) aussagen, dass du auch echte Schuldnerin bist. Dann musst du das Gegenteil beweisen. Da geht der Schuß manchmal nach Hinten.

Mit einer Vereinbarung, beim Notar, ist die Beweislage bereinigt. Es genügt dir dich auf die Vereinbarung zu berufen und es wird nichts mehr diskutiert.

MfG,

MEML


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