Unterhalt für vollj. Kind

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Simba
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Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von Simba » 25.11.2006, 20:05

Ich bin verpflichtet bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit meines Sohnes monatlich 150,- zu bezahlen. Er wird am jetzt 19 Jahre alt. Er bekommt im 3. Lehrjahr 782,- brutto mtl. Lehrlingsentschädigung plus ~200,- Kinderbeihilfe plus 150,- Unterhalt von mir = mtl. Nettoeinkommen 1050,-.



Ich verdiene derzeit 841,- netto minus 300,- Unterhalt für 2 Kinder bleiben 541,- netto.



Welche Möglichkeiten habe ich, die Unterhaltsansprüche des erwachsenen Sohnes herabzusetzen bzw. ganz aufzuheben? Es wäre sinnvoll, dies außergerichtlich zu regeln, dafür brauche ich aber konkrete Informationen. (wer verzichtet schon gerne auf regelmäßiges Geld?)



vielen Dank

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JUSLINE
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von JUSLINE » 27.11.2006, 09:57

Hallo - Unterhalt für die Kinder muß solange bezahlt werden, bis diese die Lehrzeit bzw. ein Studium beendet haben. LG.


Gene
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von Gene » 27.11.2006, 16:10

Aufgrund dieser Formel, die ständige Rechtssprechung ist, brauchen Sie KEINEN UNterhalt mehr zu bezahlen:

(Unterhaltsbemessungsgrundlage x Prozent) - [(Kindeseinkommen x Geldunterhalt): (Geldunterhalt +(Mindestpension - Regelbedarf))]

Wenn es der Sohn nicht akzeptieren möchte, so bleibt Ihnen nur der Weg zu Gericht um einen Unterhaltseinstellungsantrag einzubringen


Simba
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von Simba » 27.11.2006, 21:44

@ Sonne:

danke, aber wo genau kann ich das nachlesen?

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MEMIL
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von MEMIL » 27.11.2006, 22:00

Nirgends!! Gene hat Recht. Bezahlt muss nur wenn der Leistunsempfänger nachweisen kann, dass er mit seinem Lehrlingeinkommen nicht überleben kann. Erst dann kann überhaupt eingeklagt werden und die Behauptung des Klägers überprüft werden. Bei diesen Verhältnissen wird nichts herauskommen. Das ist die ständige Judikatur.

MfG,

MEMIL


Patrick1984
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von Patrick1984 » 27.12.2006, 06:43

Ich schließe mich Memil an!

Erklär deinem Sohn deine Situation und (das wird keiner bestreiten) dass er von seinem Gehalt durchaus "gut" leben kann. Ich würde keine Zahlungen mehr leisten und gegebenenfalls auf eine Klage warten(=> denn sie können dir sowieso nicht mehr nehmen als zur Zeit!!!). Dein Problem ist aber durchaus außergerichtlich zu einigen!


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JUSLINE
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 10:51

Hallo Simba. Ich weiß das aus eigener Erfahrung meiner Kinder. Ihr Vater zahlte Unterhalt, als diese 18 waren,(derVater ist inzwischen verstorben) kam das Geld von der PVA in Form von Waisenpension. Es wird Unterhalt und Familienbeihilfe bis zum Ende der Lehre bezahlt. Ist das Kind 18 kommt vom Finanzamt oder PVA ein Schreiben, das die Zahlungen eingestellt werden. Ist zu diesem Zeitpunkt das Kind noch nicht mit der Lehre bzw.Studium (wobei das Studium rasch durchgezogen werden muß, kein trödeln) fertig,legt man den Lehrvertrag bei und dann wird weiterbezahlt. (Unterhalt betrifft das auch).



Lg.sonne


Simba
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RE: Unterhalt für vollj. Kind

Beitrag von Simba » 15.02.2007, 10:50

Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.



Mittlerweile hat sich einiges getan:

Ich hatte mit dem Rechtspfleger(->RP) 2 Termine vereinbart, bei denen auch mein Sohn eingeladen war.

Er ist nicht gekommen, war auch am Telefon nicht erreichbar. (sagt eigentlich schon viel)



Zum 2. Termin, hat er eine schriftliche Einladung vom Rechtspfleger bekommen. Da war der Lehrling!! in seiner Firma unabkömmlich!! und hat einen RA geschickt (sagt noch mehr).



Der RP hat aufgrund der Jahreslohnzetteln ein Nettoeinkommen von 806,- berechnet. Der Regelbedarf für einen 18/19-jährigen lag 2006 bei 805,-(aha!!)



Natürlich bin ich aus allen Wolken gefallen, da ich ja, weil der Sohn noch nicht ausgelernt ist, brav Unterhalt geleistet habe(schön blöd bin.



Ich hätte jetzt Anspruch auf Rückzahlung,

aber der RA bestreitet das und meint, das ist im "guten Glauben" verbraucht,

der RP deutet an, dass das bei diesem Einkommen nachzuweisen wäre.



Wird wahrscheinlich ein Streitfall werden.



Soll ich klagen oder mich klagen lassen?

Mit dem Sohn kann ich nicht verhandeln, der ist ja telefonisch nicht erreichbar.





Dazu kommt, dass ich aus einer finanziellen Notlage 2002-2003 1.700,- im Rückstand bin.



Eigentlich ist das verjährt.



Aber, weil im Beschluss u.a. folgendes steht:



... ist schuldig, zum Unterhalt des genannten Kindes, rückwirkend bis auf weiteres, längstens jedoch bis zu dessen Selbserhaltungsfähigkeit für ...... bei sonstiger Exekution zu bezahlen.



ist dem angeblich nicht so.



danke

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