Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von Reif für die Insel » 22.04.2021, 08:50

Hallo und guten Morgen,

Da mir hier in anderen Bereichen sehr geholfen wurde (danke!!!), möchte ich für eine liebe Freundin um Information zu einem Sachverhalt bitten:

Über 35 Jahre Ehe, Kinder erwachsen, 1 Kind noch Studentin, deren Wohnung von den Eltern bezahlt wird. Den Alltag bestreitet diese vorwiegend aus Ferialjobs und Nebenjobs (wegen Corona derzeit zusätzlich oft Unterstützung der Eltern).

Beide Ehepartner sind rund 60. Der Ehemann erwerbstätig, die Ehefrau bekommt seit kurzem wegen einer Erkrankung eine Berufsunfähigkeitspension. Aufgrund der jahrelangen Teilzeitbeschäftigung (Kindererziehung) liegt die Höhe der Nettoberufsunfähigkeitsrente unter der Hälfte des Nettoeinkommens des Ehemannes.

Mit Begründung "sich auseinander gelebt zu haben" möchte der Ehemann nun die Scheidung, welche die Ehefrau ablehnt (nennenswerte Konflikte gab es nie).

Nun "überlegt" der Ehemann, die gemeinsam bewohnte Mietwohnung zu kündigen (der Ehemann ist Mieter der Wohnung) und für sich selbst eine kleine Wohnung zu mieten. Die (dann obdachlose) Ehefrau soll "ihr Leben selbst gestalten"...

Bitte, wie wäre in diesem Fall die Rechtslage? Ist es dem Gesetz nach so einfach möglich, sich ohne weitere Verpflichtungen durch die Kündigung der Wohnung, von der Ehefrau zu "trennen"?

Wer müsste in diesem Fall für die Wohnkosten der studierenden Tochter aufkommen? Die Berufsunfähigkeitsrente der Ehefrau liegt etwas über dem Existenzminimum, Zahlungen für das Kind wären somit kaum machbar. Auf welche Leistungen des Ehemannes hätte die Frau ggf. Anspruch? Was sollte ggf. sonst berücksichtigt werden? Einer Scheidung möchte die Ehefrau nicht zustimmen.

Danke!!!!



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von alles2 » 22.04.2021, 13:40

Entsprechend § 12 MRG kann der geschiedene Ehepartner die Wohnung übernehmen. Wie es um den Ehegattenunterhalt bei Scheidung bestellt ist, findet sich in groben Zügen in § 1266 ABGB und genauer ab § 46 EheG (Ehegesetz). Aber einen guten Überblick bekommst Du hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15162&p=35695#p35682

Es ist nämlich ein komplexes Thema, zumal auch der Unterhaltungsanspruch von der Art der Scheidung abhängt (einvernehmliche Scheidung oder jene mit oder ohne Schuldausspruch) oder ob es Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gibt (§ 80 EheG), durch die auf den gesetzlichen Anspruch verzichtet werden kann. Doch wenn jemand schon die gemeinsame Wohnung verlässt, er die Scheidung einreicht und der andere Ehepartner sich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat, hat der ungewollt Geschiedene gute Chancen auf Unterhaltsansprüche. Was einem bei der Scheidung grundsätzlich zusteht, findet sich auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15467#p36504

Auch auf den Anspannungsgrundsatz, wonach man sich nach Kräften um den Unterhalt kümmern soll, und der Umstandsklausel, wonach der Unterhalt bei sich veränderten Lebensumständen von den Vereinbarungen abweichen können, sei aufmerksam gemacht. Z.B. hier mehr:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=16723

In wie weit die Elternteile für Alimente aufzukommen haben, findet sich auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15072

Weiterführende Informationen dazu:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/alleinerziehung/5/1/Seite.490532.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von Reif für die Insel » 22.04.2021, 14:23

... danke für die rasche Antwort!

Scheidung wird es, wenn überhaupt, zumindest so schnell nicht geben.

Die Überlegung war, ob ein Ehepartner die gemeinsam bewohnte Wohnung einfach kündigen und wegziehen kann und der zweite Ehepartner trotz wesentlich geringerem Einkommen bei noch aufrechter Ehe seinen weiteren Alltag ohne finanzieller Unterstützung des besser verdienenden Ehepartners bestreiten muss.

Der Ehemann würde diese einseitig entschiedene Variante vermutlich deshalb wählen, weil er vermutet, dass dies für ihn kostengünstiger als eine Scheidung gegen den Willen der Ehefrau ist.

Liegt er in der Annahme richtig, dass er so durch die für die Ehefrau unfreiwillige Wohnsitztrennung für keine Kosten für die Ehefrau und nur die halben Kosten für die studierende Tochter aufkommen muss?

Danke!

MG
Beiträge: 1493
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von MG » 22.04.2021, 16:50

Betreffend Ehewohnung wäre zu prüfen, ob hier allenfalls mit einstweiliger Verfügung gegen den Ehemann vorgegangen werden kann, mit der ihm verboten wird, die Kündigung der Wohnung vorzunehmen.

Die Sicherung der Wohnmöglichkeit (bzw. zur Verhinderung nachteiliger Verfügungen im Vorfeld einer Scheidung) ist vom Gesetz her vorgesehen, dass entsprechende Beschränkungen oder Verbote erlassen werden. Man kann damit zB den Verkauf der Ehewohnung, wenn diese nur einem Ehepartner gehört, verhindern.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass dies auch im Hinblick auf die angedrohte Kündigung zur Sicherung der Ehewohnung funktioniert.

Vielleicht liest ja jemand mit, der dazu konkrete Erfahrung hat.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von alles2 » 24.04.2021, 01:15

Nicht nur die einstweilige Verfügung gegen die Kündigung könnte in Betracht gezogen werden. Wenn er tatsächlich die Aufteilung des Kindesunterhalts erzwingen möchte und dies eine enorme Belastung für die Ehegattin darstellt, könnte man bei Gericht auch den einstweiligen Unterhalt beantragen. In einer Ehe hat man den traditionellen Werten treu zu bleiben, die in § 90 und 91 ABGB sehr gut festgehalten werden. Etwaige Ausnahmen finden sich in § 92 ABGB. Die Gedankenwelt des Kindsvaters sind damit definitiv nicht vereinbar.

Ich zitiere auszugsweise:
Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet.

Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten.
Sollte eine Handlung zum Schaden der Familie gesetzt werden, hat er auch für die Folgekosten aufzukommen oder Schadensersatz zu leisten. Also so einfach kann er es sich nicht machen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von Reif für die Insel » 24.04.2021, 09:18

Guten Morgen,

Vielen Dank für die Antworten. Für Außenstehende (wie auch für mich) ist es hier trotz Mitleid mit meiner Freundin sehr schwierig.

Bei einer einstweiligen Verfügung gegen die Wohnungskündigung müsste meine Freundin wohl den ersten "offiziellen Schritt im Rosenkrieg" machen. Dafür fehlen ihr vermutlich Kraft und Geld. Zudem möchte sie keine Scheidung und hofft auf die "Zeit nach Corona".

Bei den hier angeführten Artikeln könnte sich der Ehemann auf die "Beischlaf-Pflicht" berufen und der Ehefrau die Schuld an seiner Unzufriedenheit geben? Abgesehen, dass bei diesem Thema wohl "Aussage gegen Aussage" stehen könnte wäre interessant, ob der Gesetzgeber auch über die Häufigkeit auf "Beischlafrecht bzw. Pflicht" Angaben macht und ob hier Alter und Krankheit berücksichtigt werden.

Während die Passivität des Ehemannes bei den Haushaltsverpflichtungen und der Kindererziehung vom gesamten Umfeld seit über 30 Jahren wahrgenommen wurde, gibt es in Bezug auf "körperliche Liebe" natürlich keine Zeugenaussagen...

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von alles2 » 26.04.2021, 15:52

Grundsätzlich gehört der eheliche Geschlechtsverkehr oder ein erfülltes Sexualleben nicht zur Natur einer Ehe und kann daher auch nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden. Die Enthaltsamkeit oder Beischlafunfähigkeit stellt entsprechend § 49 EheG keine schwere Eheverfehlung oder -nichtigkeit dar und kann nicht als selbstständiger Scheidungsgrund herangezogen werden. Außer die Abstinenz wäre durch eine psychisch bzw. physisch gestützte Beeinträchtigung (§ 50 EheG) oder schwerwiegende Erkrankung (§ 52 EheG) plausibel erklärbar. Was anderes kann es sein, wenn es im fortpflanzungsfähigen Alter geschieht und noch kein (gesundes) Nachkommen aus der Ehe hervorgegangen ist. Oder wenn man mit häusliche Gewalt konfrontiert wäre, der Partner die sexuelle Gemeinschaft nur im betrunkenen Zustand sucht oder er durch Fremdgehen die Treuepflicht verletzt.
Kennt jemand seine Rechte und wendet diese missbräuchlich an, weil sie sonst nicht durchsetzbar wären, gilt es daran, den Kampf anzunehmen und dies aufzuzeigen. Die Merkmale einer berechtigten Scheidung sind nämlich, dass soziale Härtefälle vermieden werden (§ 54 EheG) oder die häusliche Gemeinschaft alleinig bereits über Jahre nicht mehr existiert und nicht mehr wiederhergestellt werden kann (§ 55 EheG). Argumente, die die Gattin zu ihrem Gunsten anwenden könnte. Möchten beide irgendwann nicht mehr, wäre die Zerrüttungsscheidung nach § 55a EheG möglich.

Wie gesagt, die böswillige Auflösung der ehelichen Wohnung kann als Rauswurf und somit wegen § 92 ABGB als Eheverfehlung gesehen werden (eigenmächtige Aufhebung der Ehegemeinschaft). Der fehlende Beischlaf nur bei grundloser Beharrlichkeit der Verweigerung, da es das Prinzip der anständigen Begegnung verletzen würde. Beides findet sich unter § 90 Abs.1 ABGB und begründen die unheilbare Zerrüttung, welche die Ehescheidung gerechtfertigen sollte. Daher sollte die Ursache des potentiellen Ehebruchs behandelt werden, bevor man sich der Symptome widmet.

Über den heiligen Bund der Ehe möchte ich jetzt nicht schwadronieren, da man den Ehepartnern dazu nicht viel erklären braucht. Nur so viel...es heißt nicht umsonst, dass man sich die Treue hält, in guten und schlechten Zeiten, in Gesundheit und Krankheit, in Reichtum und Armut, sich zu lieben und zu ehren, bis ans Ende ihrer Tage. Andere haben mit noch größeren Herausforderungen zu kämpfen und stehen sich selbst bei, wenn die bessere Hälfte bspw. durch eine schwere Erkrankung oder nach einem Unfall eine hochgradige Behinderung davonträgt.

Klar macht es alles in Zeiten der Corona-Pandemie nicht leichter, wodurch die psychosoziale Gesundheit leidet und die Familie auf eine Zerreißprobe gestellt wird. Doch gerade deshalb wurden einige Beratungsstellen eingerichtet und die ÖGK hat die Stellen an Psychotherapeuten erheblich ausgebaut, auch wenn die Sitzungen (auch aus Kostengründen) vorzugsweise per Video- und Telefonkonferenzen abgewickelt werden sollen (Telemedizin). Hier einige Kontaktmöglichkeiten, bevor eine Familie zerbricht:

Familienservice des Bundeskanzleramtes (Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration)
https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/service/beratung-information/familienberatung.html

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/coronavirus-informationen-psychotherapie-patientinnen

Helpline des Berufsverbands der Österreichischen Psychologinnen
https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/helpline

PROGES Psychotherapie
https://www.proges.at/psychotherapie-clearingstelle/

IEF - Institut für Ehe und Familie:
https://www.ief.at/coronahilfe/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Re: Trennung durch Wohnungskündigung erzwingen?

Beitrag von Reif für die Insel » 28.04.2021, 13:17

Danke!!!!!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 4 Gäste