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Neuerung Lebensgemeinschaft

Verfasst: 17.11.2006, 20:49
von JUSLINE
Guten Tag,

Meine Frage zu einer Lebensgemeinschaft bezieht sich darauf ob es seit 1. Nov. Neuerungen gibt?

Bin momentan in Auflösung einer Lebensgemeinschaft,Meine Lebensgefährtin erbte ein älteres Haus, welches wir miteinander einige Jahre saniert haben, hauptsächlich brachte ich alle handwerklichen Leistungen ein und machte alles selber.(ca.1500 Arbeitsstunden). Habe ich anspruch auf abgeltung der Arbeitsleistung. Hat sie Recht nachträglich Miete zu kassieren.

Dies ist der einzige unklare Punkt, alles andere mit den Finanzen und Hausrat haben wir uns gütlich geeinigt.

Danke im Voraus

Peter


RE: Neuerung Lebensgemeinschaft

Verfasst: 18.11.2006, 21:56
von MEMIL
Anspruch hast du kein, weil es keine Ehe gab. Eine schriftliche Vereinbarung gab es wahrscheinlich nicht. Die einzige Forderung, die du nach dem ABGB hast, ist die Entschädigung für die Bereicherung die deiner Freundin mit deiner Investitionen zugekommen ist. Das muss aber eventuell eingeklagt werden.

Miete von dir kann sie auch nicht verlangen, weil es eben auch nicht vereinbart worden war und sie vorher nie verlangt hat.



MfG,

MEMIL