140.000€ Sammlung endgültig verloren?
Verfasst: 18.04.2021, 13:04
Hallo!
Ich bin noch sehr neu in diesem Forum und das ist auch mein erster Beitrag . Aber konkret geht es um eine Frage, die eine Diskussion in meinem Freundeskreis ausgelöst hat.
Vor kurzem haben wir einen Artikel gelesen, wo eine Kartensammlung (bezifferter Wert 140.000€) von einer Ehegattin unrechtmäßig versteigert wurde, weil der Gatte fremdgegangen ist.
Nun meine Frage, ob der Gatte die Karten irgendiwe zurückbekommen könnte? Die Karten sind ja sein Eigentum(Er kann das anhand Dokumente nachweisen) und er war zum Zeitpunkt der Versteigerung außer Haus, aber als er zurückkam, war die Sammlung bereits weg. Zudem weiß man in diesem Fall wer der Verkäufer(Die Ehegattin) und der Käufer(Person X) sind. Außerdem hat die Auktion online stattgefunden (über Ebay)
Einige meiner Freunde meinten, da die Ehegattin gutgläubig gewesen wäre und der Käufer nicht hätte wissen können, dass die Sammlung "gestohlen" ist, dürfte der Käufer die Kartensammlung behalten. Der Gatte geht in diesem Fall ohne Sammlung aus.
Ich bin aber andere Meinung und finde, er hätte gute Chancen die Sammlung zurückzuerhalten, da das ein unrechtmäßger Verkauf war(im Wert von 140.000€!)
Wer hat nun Recht? Danke im Voraus für jede Antwort
Mfg Manuel
Ich bin noch sehr neu in diesem Forum und das ist auch mein erster Beitrag . Aber konkret geht es um eine Frage, die eine Diskussion in meinem Freundeskreis ausgelöst hat.
Vor kurzem haben wir einen Artikel gelesen, wo eine Kartensammlung (bezifferter Wert 140.000€) von einer Ehegattin unrechtmäßig versteigert wurde, weil der Gatte fremdgegangen ist.
Nun meine Frage, ob der Gatte die Karten irgendiwe zurückbekommen könnte? Die Karten sind ja sein Eigentum(Er kann das anhand Dokumente nachweisen) und er war zum Zeitpunkt der Versteigerung außer Haus, aber als er zurückkam, war die Sammlung bereits weg. Zudem weiß man in diesem Fall wer der Verkäufer(Die Ehegattin) und der Käufer(Person X) sind. Außerdem hat die Auktion online stattgefunden (über Ebay)
Einige meiner Freunde meinten, da die Ehegattin gutgläubig gewesen wäre und der Käufer nicht hätte wissen können, dass die Sammlung "gestohlen" ist, dürfte der Käufer die Kartensammlung behalten. Der Gatte geht in diesem Fall ohne Sammlung aus.
Ich bin aber andere Meinung und finde, er hätte gute Chancen die Sammlung zurückzuerhalten, da das ein unrechtmäßger Verkauf war(im Wert von 140.000€!)
Wer hat nun Recht? Danke im Voraus für jede Antwort
Mfg Manuel