140.000€ Sammlung endgültig verloren?

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M.Hauser
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140.000€ Sammlung endgültig verloren?

Beitrag von M.Hauser » 18.04.2021, 13:04

Hallo!

Ich bin noch sehr neu in diesem Forum und das ist auch mein erster Beitrag :D . Aber konkret geht es um eine Frage, die eine Diskussion in meinem Freundeskreis ausgelöst hat.

Vor kurzem haben wir einen Artikel gelesen, wo eine Kartensammlung (bezifferter Wert 140.000€) von einer Ehegattin unrechtmäßig versteigert wurde, weil der Gatte fremdgegangen ist. :roll:

Nun meine Frage, ob der Gatte die Karten irgendiwe zurückbekommen könnte? Die Karten sind ja sein Eigentum(Er kann das anhand Dokumente nachweisen) und er war zum Zeitpunkt der Versteigerung außer Haus, aber als er zurückkam, war die Sammlung bereits weg. Zudem weiß man in diesem Fall wer der Verkäufer(Die Ehegattin) und der Käufer(Person X) sind. Außerdem hat die Auktion online stattgefunden (über Ebay)

Einige meiner Freunde meinten, da die Ehegattin gutgläubig gewesen wäre und der Käufer nicht hätte wissen können, dass die Sammlung "gestohlen" ist, dürfte der Käufer die Kartensammlung behalten. Der Gatte geht in diesem Fall ohne Sammlung aus.

Ich bin aber andere Meinung und finde, er hätte gute Chancen die Sammlung zurückzuerhalten, da das ein unrechtmäßger Verkauf war(im Wert von 140.000€!)

Wer hat nun Recht? Danke im Voraus für jede Antwort :D

Mfg Manuel



alles2
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Re: 140.000€ Sammlung endgültig verloren?

Beitrag von alles2 » 18.04.2021, 17:14

Du vertrittst die typisch deutsche Rechtsnorm nach § 935 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach es bei abhanden gekommenen Sachen zu keinem Eigentumserwerb kommt. Davon ist durchaus die Rede, wenn es ohne Einwilligung des Ehepartners erfolgt.

Wegen § 326 ABGB würde ich mich auf die Seite Deiner Freunde stellen, weil man bei uns bereits als redlicher Besitzer gilt, wenn der Abnehmer von einem rechtmäßigen Erwerb ausgeht. Deine Frage würde ich dennoch nicht pauschal beantworten. Denn es besteht die Chance, dass der Letztbesitzer dem echten Besitzer die Sammlung freiwillig zurückgibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

M.Hauser
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Re: 140.000€ Sammlung endgültig verloren?

Beitrag von M.Hauser » 18.04.2021, 17:49

Hi,

vielen Dank für die Antworten also tendierst du eher, dass die Karten weg sind. Na gut bin jetzt auch etwas schlauer aber bzgl. dem redlichen Besitz hätte ich noch ne kurze Frage.
Bzgl § 326 ABGB " Ein unredlicher Besitzer, ist derjenige, welcher weiß oder aus den Umständen vermuthen muß, daß die in seinem Besitze befindliche Sache einem Andern zugehöre." Gilt diese Regelung nur unmittelbar beim Kauf oder auch nach dem der Kauf bereits abgeschlossen wurde?

LG

alles2
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Re: 140.000€ Sammlung endgültig verloren?

Beitrag von alles2 » 18.04.2021, 23:49

Das ist ja witzig, denn erst heute Mittag hatte ich irgendwo oberflächlich erwähnt, ab wann sich das Eigentumsverhältnis ändert. Nach meinem Rechtsgefühl gilt man iSv § 309 ABGB bereits als redlicher Besitzer, wenn man über das Herrschaftsverhältnis der Sache verfügt. Dabei beziehe ich mich nur auf schon bezahlte bewegliche Sachen. Daher ist man nach § 320 ABGB noch nicht der Besitzer einer Sache, nur weil es eine rechtsgültigen Titel (Willenserklärung bzw. Kaufvertrag) gibt. Selbst wenn der Artikel bereits bezahlt, aber noch nicht übergeben wurde, und der Eigentümer dazwischengrätscht, müsste es im Streitfall anscheinend erst durch ein Gericht entschieden werden, ob es zu einem Eigentumsübertragung. Kann mir jedoch vorstellen, dass man sich gegen den Erwerber entscheiden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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