Selbsterhaltung Beschuss wann rechtskräftig

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Niels
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Selbsterhaltung Beschuss wann rechtskräftig

Beitrag von Niels » 15.04.2021, 14:32

Habe eine Antrag auf Einstellung des Kindes unterhalten eingebracht wegen Selbsterhaltungsfähigkeit . Habe heute den Brief bekommen mit den Beschuss das ich ab 31.3.2021 enthoben bin :) wann ist der Beschluss rechtskräftig?????? Steht leider nicht in den Brief ?



alles2
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Re: Selbsterhaltung Beschluss wann rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 16.04.2021, 01:23

Gestern Nachmittag hatte ich deswegen das Jugendamt meines Bundeslandes angerufen und weil es nicht mit dem überein stimmte, was ich annahm, wollte ich erstmal abwarten, ob sich vielleicht jemand meldet, der sich sicherer ist. Außerdem schien es mir, das der gesetzte Herr krank zur Arbeit erschienen oder starker Pofler ist. Der wollte zunächst einmal wissen, wie alt das Kind ist (weiß nicht warum) und dass die Frist im Regelfall 4 Wochen betragen würde (das kann ich so nicht bestätigen). Er konnte sich auch nicht erklären, warum es keine Rechtsmittelbelehrung geben sollte und meinte dazu, dass sich diese wohl in der Begründung finden sollte. Das Einzige, was ich teilen würde.

Wie auch immer! Ich kenne es nicht anders, dass derartige Beschlüsse iSv § 14 AußStrG (Außerstreitgesetz) eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Demnach sollte einem nach § 46 Abs.1 AußStrG eine Rekursfrist von 14 Tage ab Zustellung/Abholfrist gewährt werden. Diese zwei Wochen würden auch für eine eventuell anschließende Rekursbeantwortung (§ 48 Abs.2 AußStrG), das Rechtsmittel gegen den Rekursbeschluss vom Landesgericht an den Obersten Gerichtshof (§ 65 Abs.1 AußStrG) und dessen Revisionsrekursbeantwortung (§ 68 Abs.1 AußStrG).
Da dürfte er das mit den 4 Wochen mit dem Abänderungsantrag verwechselt haben (§ 74 Abs.1 AußStrG), obwohl ich unmissverständlich von einem Enthebungsbeschluss des Verpflichteten von seiner Unterhaltspflicht wegen Selbsterhaltungsfähigkeit nach § 231 Abs.3 ABGB gesprochen habe. Aber gut, er dürfte der Einzige gewesen sein, der noch da war und sich halbwegs auskennt.

Wenn Du Dir aber ganz sicher sein möchtest, solltest Du vielleicht mal das Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) oder Jugendamt anrufen. Die Sache mit dem Alter verunsichert mich doch etwas. Auch weil Du anscheinend nichts zu den Rechtsmitteln gefunden haben dürftest. Schau mal, ob die Seiten richtig durchnummeriert sind. Vielleicht ist zu entnehmen, dass eine Seite untergegangen ist. Wie gesagt, ich gehe von einer Rechtsmittelfrist von 2 Wochen aus. Das deckt sich auch mit dieser Informationsquelle:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/2/Seite.1010340.html#rek
Zuletzt geändert von alles2 am 28.08.2021, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Niels
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Re: Selbsterhaltung Beschuss wann rechtskräftig

Beitrag von Niels » 16.04.2021, 02:58

Steht was von Paragraph 17AußStr kann das gerichteten Partei unter Setzung einer angemessene friest Auffordern sich zum Antrag der anderen Partei zur äußern. Lässt die Partei die Frist ungenützt verstreichen kann das Gericht annehmen das keine Einwände gegen die Angaben der anderen Partei besteht !

Wie lange soll da die Frist sein???????

alles2
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Re: Selbsterhaltung Beschluss wann rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 16.04.2021, 03:35

Das kenne ich nur, wenn noch nichts fix ist und der Richter zwar mitteilt, was er beabsichtigt, aber er noch die Meinung mindestens einer Partei einholen möchte. Diese sogenannte "Aufforderung zur Äußerung" beträgt ebenso meist 14 Tage. Wenn diese Zeit ungenutzt verstreicht, könnte die Entscheidung erstinstanzlich fix werden.
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Re: Selbsterhaltung Beschuss wann rechtskräftig

Beitrag von Niels » 16.04.2021, 04:02

Ab wann ist die Frist ? Wo der Brief angekommen ist .. das können die ja nicht nachvollziehen? Ist am 8.4 verschickte worden ohne. Einschreiben

alles2
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Re: Selbsterhaltung Beschluss wann rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 16.04.2021, 15:34

Dann kann ich es mir nur so vorstellen, dass Du lediglich eine Mitteilung bekommen hast, während die Aufforderung zur Äußerung an das Kind sehr wohl als RSa-, RSb- oder Hybrid-Brief rausgegangen ist. Wie das dann mit den Fristen abläuft, findest Du hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16667&p=39701#p39701
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