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Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 16.11.2006, 16:33
von JUSLINE
Welcher Zeitraum wird für eine Unterhaltsnachforderung berücksichtigt????


RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 18.11.2006, 22:00
von MEMIL
Die letzte 3 Jahre müssen eingeklagt worden sein. Die Verjährungsfrist, nach Fälligkeit der Forderung 3 Jahre, nach Vorhanden eines Exekutionstitel (Klage) ist 30 Jahre. Alles was länger als 3 Jahre zurückliegt und nicht eingeklagt wurde, ist verjährt.

MfG,

MEMIL


RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 19:20
von Simba
Hallo Memil!



Wie ist das, wenn die letzten 3 Jahre brav Unterhalt bezahlt wurde, das Jahr davor aber zu wenig?

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=^..^=

Simba

Simba

RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 19:26
von MEMIL
Leider verloren. Nach dem AGBG (gilt für Österreich) müssen zivilrechtliche Forderungen (Unterhalt ist eine davon) innerhalb 3 Jahren geltend gemacht werden, sonst sind sie verjährt. Immer nur die letzte 3 Jahren können eingeklagt werden.

MfG,

MEMIL


RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 19:30
von MEMIL
ABGB!!!!!!!!!!!!!! (Bitte!)


RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 19:41
von Simba
@ Memil,

danke, trotzdem ist noch unklar:



verpflichtung mtl. = 300,-:



von Feber 2002 bis Mai 2003 wurden 60,- statt 300,- mtl. bezahlt.

ab Juni 2003 bis Dez. 2003 etwas mehr als 300,-

ab Jänner 2004 regelmäßig 300,- mtl.



werden nun die zahlungen den offenen beträgen angerechnet oder so, wie es am zahlschein steht (eingezahlt wurde)?



danke simba

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=^..^=

Simba

Simba

RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 19:47
von MEMIL
Einfach! Die letzte 36 Monate ab Datum des Einlangen der Klage beim Gericht werden zugesprochen! Klage heute (oder bis 30.11.2006): Forderungen bis 01.11.2004 werden berücksichtigt!

MfG,

MEMIL


RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung

Verfasst: 25.11.2006, 20:00
von Simba
danke

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Simba

Simba