Welcher Zeitraum wird für eine Unterhaltsnachforderung berücksichtigt????
Unterhaltszahlungen - Nachforderung
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
Die letzte 3 Jahre müssen eingeklagt worden sein. Die Verjährungsfrist, nach Fälligkeit der Forderung 3 Jahre, nach Vorhanden eines Exekutionstitel (Klage) ist 30 Jahre. Alles was länger als 3 Jahre zurückliegt und nicht eingeklagt wurde, ist verjährt.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
Hallo Memil!
Wie ist das, wenn die letzten 3 Jahre brav Unterhalt bezahlt wurde, das Jahr davor aber zu wenig?
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Simba
Simba
Wie ist das, wenn die letzten 3 Jahre brav Unterhalt bezahlt wurde, das Jahr davor aber zu wenig?
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Simba
Simba
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
Leider verloren. Nach dem AGBG (gilt für Österreich) müssen zivilrechtliche Forderungen (Unterhalt ist eine davon) innerhalb 3 Jahren geltend gemacht werden, sonst sind sie verjährt. Immer nur die letzte 3 Jahren können eingeklagt werden.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
ABGB!!!!!!!!!!!!!! (Bitte!)
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
@ Memil,
danke, trotzdem ist noch unklar:
verpflichtung mtl. = 300,-:
von Feber 2002 bis Mai 2003 wurden 60,- statt 300,- mtl. bezahlt.
ab Juni 2003 bis Dez. 2003 etwas mehr als 300,-
ab Jänner 2004 regelmäßig 300,- mtl.
werden nun die zahlungen den offenen beträgen angerechnet oder so, wie es am zahlschein steht (eingezahlt wurde)?
danke simba
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Simba
Simba
danke, trotzdem ist noch unklar:
verpflichtung mtl. = 300,-:
von Feber 2002 bis Mai 2003 wurden 60,- statt 300,- mtl. bezahlt.
ab Juni 2003 bis Dez. 2003 etwas mehr als 300,-
ab Jänner 2004 regelmäßig 300,- mtl.
werden nun die zahlungen den offenen beträgen angerechnet oder so, wie es am zahlschein steht (eingezahlt wurde)?
danke simba
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Simba
Simba
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
Einfach! Die letzte 36 Monate ab Datum des Einlangen der Klage beim Gericht werden zugesprochen! Klage heute (oder bis 30.11.2006): Forderungen bis 01.11.2004 werden berücksichtigt!
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Unterhaltszahlungen - Nachforderung
danke
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Simba
Simba
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Simba
Simba
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