wenn wir getrennt leben mein mann wohnt bei seiner freundin
noch sind wir verheiratet
muss ich ihm dann die kinder geben ? oder wird das besuchsrecht erst nach der scheidung geregelt?
besuchsrecht
RE: besuchsrecht
Sie müssen ihm die Kinder nicht zur Verfügung stellen, das kann er erst im Lauf des Scheidungverfahren oder beim Abschluß des Verfahrens erwirken. Aber verhindern, dass er die Kinder (bei Ihnen) besucht, können Sie auch nicht.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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