Welches Datum zählt?
Verfasst: 20.10.2006, 17:06
Hallo,
Meine Versicherung berechnet mir für die Mitversicherung meiner Ex-Frau nachträglich noch Beiträge.
Nur bis zu welchem Stichtag dürfen sie es mir berechnen.
Der Scheidungsbeschluss, also der Tag bei Gericht für die einvernehmliche Scheidung, war der 7.Dezember 2005, Rechtskraft hat er allerdings (wegen Verzögerungen in der Schreibstube/Urlaub, etc...) erst im März 2006 erlangt.
Darf mir jetzt die Versicherungen die Prämien bis 03/06 verrechnen?
Danke,
ST
Meine Versicherung berechnet mir für die Mitversicherung meiner Ex-Frau nachträglich noch Beiträge.
Nur bis zu welchem Stichtag dürfen sie es mir berechnen.
Der Scheidungsbeschluss, also der Tag bei Gericht für die einvernehmliche Scheidung, war der 7.Dezember 2005, Rechtskraft hat er allerdings (wegen Verzögerungen in der Schreibstube/Urlaub, etc...) erst im März 2006 erlangt.
Darf mir jetzt die Versicherungen die Prämien bis 03/06 verrechnen?
Danke,
ST