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Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 15.03.2021, 13:29
von bergfan
Hallo,

Bei Pflegschaftsverfahren existiert kein Kostenersatz.

Dazu meine Frage: Angenommen man gewinnt ein Verfahren bzw. einen Beschluss und der Verfahrensgegner legt Rekurs ein. Gibt es dann auch keinen Kostenersatz?

Danke im Voraus für die Antwort

Bergfan

Re: Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 15.03.2021, 15:59
von alles2
Ich nehme an, dass es um ein Pflegschaftsverfahren eines minderjährigen Kindes geht. Wie Du richtig ausführst, hat bei dieser Art des Außerstreitverfahren nach § 139 Abs.2 AußStrG (Außerstreitgesetz) jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen. Das gilt nicht nur für Verfahren über die Pflegschaftsrechnung, sondern auch bei der Obsorge oder die persönlichen Kontakte (§ 107 Abs.5 AußStrG) oder wenn es um das Thema Unterhalt geht (§ 101 Abs.2 AußStrG). Den Ablauf über die Kostenentscheidung findet sich im § 78 AußStrG. Demnach kann die Entscheidung bis zum rechtskräftigen Erledigung dem Erstgericht obliegen.

Und weil ein Kostenzuspruch im außerstreitigen Rekursverfahren nicht vorgesehen ist, werden Kostenersatzanträge (abgesehen von wenigen in Frage kommenden Ausnahmen) vom Gericht zurückgewiesen. Somit gibt es keinen Ersatz der Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung und auch die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung sind selbst zu tragen.

Re: Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 16.03.2021, 10:16
von bergfan
Danke alles2.
Genauso habe ich das vermutet.

Man würde annehmen, dass ein Rechtsanwalt das weiss oder man stellt sich dann die Frage falls er es weiss warum schreibt er es rein.

Re: Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 16.03.2021, 11:28
von alles2
Kann gerade nicht folgen, würde es aber gerne. Wie kommst Du darauf, dass es sich um einen Anwalt handelt, der das nicht wusste? Könnte mir das nur erklären, wenn er ein Fall übernommen hat, das nicht zu seinem Fachgebiet gehört. Meinst Du vielleicht:
man stellt sich dann die Frage falls er es weiss warum schreibt er es NICHT rein.
?
Wo hat er es (NICHT) reingeschrieben?

Re: Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 16.03.2021, 12:37
von bergfan
sorry. zu schnell formuliert.

es steht in einem rekurs als antrag.

1. der rechtsanwalt weiss das nicht.
2. er schreibt es nur rein um die gegnerische partei zu verunsichern.

Re: Kostenersatz / Pflegschaftsverfahren

Verfasst: 13.04.2021, 05:39
von paulbartel
es um ein Pflegschaftsverfahren eines minderjährigen Kindes.