einvern.scheidung
Verfasst: 20.08.2006, 20:32
hallo,
ich schreibe nochmals, weil ich nicht weiss ob das vorhin durchgegangen ist.
frage zu einer einvern. scheidung:
1.) ist danach meine ex nicht mehr krankenversichert, muss das selbst dann in die wege leiten?
2.) bekommt meine ex ein witwenpension nach meinem ableben?
3.) kann die einvenehmliche angefochten werden wenn meine ex nach der scheidung wieder jemand kennenlernt, zusammenzieht, oder sogar weider heiratet. es geht hier um die unterhaltskosten udg.
danke und mfg.
bergfex
ich schreibe nochmals, weil ich nicht weiss ob das vorhin durchgegangen ist.
frage zu einer einvern. scheidung:
1.) ist danach meine ex nicht mehr krankenversichert, muss das selbst dann in die wege leiten?
2.) bekommt meine ex ein witwenpension nach meinem ableben?
3.) kann die einvenehmliche angefochten werden wenn meine ex nach der scheidung wieder jemand kennenlernt, zusammenzieht, oder sogar weider heiratet. es geht hier um die unterhaltskosten udg.
danke und mfg.
bergfex