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einvern.scheidung

Verfasst: 20.08.2006, 20:32
von JUSLINE
hallo,

ich schreibe nochmals, weil ich nicht weiss ob das vorhin durchgegangen ist.

frage zu einer einvern. scheidung:

1.) ist danach meine ex nicht mehr krankenversichert, muss das selbst dann in die wege leiten?

2.) bekommt meine ex ein witwenpension nach meinem ableben?

3.) kann die einvenehmliche angefochten werden wenn meine ex nach der scheidung wieder jemand kennenlernt, zusammenzieht, oder sogar weider heiratet. es geht hier um die unterhaltskosten udg.

danke und mfg.

bergfex

RE: einvern.scheidung

Verfasst: 03.09.2006, 10:25
von MEMIL
Also, fangen von Vorne nach Hinten:

3) Eine rechtkräftige Scheidung, sei einvernehmlich oder streitig, kann (grundsätzlich) nie wieder angefochten werden. Die Geschiedene können sich sogar (was manchmal der Fall ist) heiraten. Die Scheidung bleibt aber Scheidung. Die Unterhaltungspflicht fällt aber selbstverständlich sobald die unterstützte Person wieder heiratet. Die Beträge können auf Antrag reduziert werden wenn die pflichtige Person seine Lohn reduziert bekommt und nicht mehr soviel wie vorgeschrieben, bezahlen kann. Das ändert an der Scheidung aber nichts.

2) Bei einer Scheidung gibt es keine Witwer Pension. Eine Witwe ist nur innerhalb der Ehe als Witwe zu betrachten.

1) Mit der Scheidung, scheidet sich auch aus der Sozialversicherung. Sie ist nicht mehr Mitversichert. Falls Sie das Sorgerecht über die Kinder bekommen haben, sind die Kinder weiterhin mitversichert. Falls die Geschiedene das Sorgerecht erhalten hat, scheiden auch die Kinder aus der Versicherung, was nicht heißt, dass die Kinder oder sie selbst unversichert bleiben. Sie muss sich selbst das Arbeitsamt wenden und sich versichern lassen, samt Kindern. Die Problematik ist aber sehr unfangreich. Es geht darum abzuklären, ob sie wieder ins Arbeitsleben einsteigen will oder ob sie eine andere Beziehung hat und wieder heiraten wird. Alle diese Punkte können nur nach der Scheidung abgeklärt werden. Unter einer Brücke mit 2 Kindern muss sie sicher nicht bleiben.

MFG,

MEMIL

memil@gmx.net