trennung lebensgemeinschaft

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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trennung lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 10.08.2006, 22:46

hallo

ich werde mich von meinem lebensgefährten trennen, weil er ein gspusi mit einer anderen hat.

die situation ist so, dass er ich und unsere beiden kinder in seinem haus wohnen. er kommt für alle kosten auf, essen zahle mehrheitlich ich.

wie ist die höhe der alimente geregelt, wenn ich mich von ihm trenne? besteht nur für die kinder der alimenteanspruch, weil ich zwar seit elf jahren mit ihm zusammen, aber ja nicht mit ihm verheiratet bin? gehe ich da leer aus?

kann ich durchsetzen, dass ich in seinem haus mit den kindern wohnen bleiben darf? und wenn ja, kann er miete verlangen oder die miete sich von den alimenten abziehen? oder muss er das stellen und zur gänze bezahlen ohne anrechnung. wie schaut das zum beispiel mit kabelfernsehen un internet aus - darf er das abbestellen um sich kosten zu sparen oder muss er mir das lassen, weil wir es ja immer gehabt haben?



MEMIL
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RE: trennung lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 03.09.2006, 10:48

Bei einer Ehe wären alle Fragen leicht zu beantworten. Bei einer Lebensgemeinschaft ist leider anderes. Wenn Sie ausziehen können sie nicht einmal die wenige Rechte als Lebensgefährtin nachweisen. Das Beste ist, Sie setzen sich mit Ihrem Lebensgefährt zusammen und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide annehmbar ist. Als Lebensgefährtin sind Sie (und er auch) kaum rechtlicht erkannt. Die wenige Punkte, bei Lebensgemeinschaften, die in den letzten Jahren gesetzlich geregelt wurden, sind lächerlich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie als Lebensgefährtin Rechte bekommen werden.



MFG

memil@gmx.net


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JUSLINE
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RE: trennung lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 23:22

...also die Unterhaltsansprüche für die Kinder sind unbednklich (soferne die Vaterschaft anerkannt ist)



für die Vermögensauseinandersetzung gibt es zwischen Lebensgefährten (derzeit) noch keine gesetzliche Regelung...



...die Rechtssprechung greift meines Wissens auf 2 Rechtsinstitute zurück, nämlich auf die Grundsätze einer bürgerlichen Gesellschaft (2 haben sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammengetan) und auf Bereicherungsrecht (einer hat in das Vermögen des anderen investiert, in der Hoffnung davon mitzuprofitieren)



im Unterschied zum Eherecht ist die Beweisfrage was hat wer (warum wohin) investiert viel problematischer


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