Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
heyman
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2021, 20:10

Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von heyman » 03.03.2021, 15:50

Hallo,

vermutlich eine dumme Frage, aber:
nach einigen Jahren Beziehung, plane ich (M30) mit meiner Freundin ein Kind zu bekommen und sie darauffolgend zu bitten in mein Einfamilienhaus zu ziehen. Grundsätzlich hoffe ich natürlich für immer mit ihr glücklich zu sein, aber statistisch gesehen ist das ja nicht unbedingt sicher.
Auf welche Zahlungen müsste ich mich einstellen, sollten wir uns nach z.B. zehn Jahren gemeinsamen Wohnens in meinem Haus mit gemeinsamen Kind trennen? (keine Ehe, keine eingetragene Partnerschaft). Außer den Unterhaltszahlungen für das Kind meine ich natürlich.

Wie sähe es mit gemeinsamen Investitionen in das Haus aus?

Ist es trotz fehlender Ehe / eingetragener Partnerschaft ratsam etwas wie einen aus dem Amerikanischen bekannten Pre-nup aufzusetzen?

Viele Grüße aus Kärnten!


Besser ein weiser Tor als ein törichter Weiser.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von alles2 » 04.03.2021, 02:13

Gibt es konkrete Nachwuchs-Pläne, könnte auch über eine gemeinsame Obsorge diskutiert werden. Bei einer unverbindlichen Lebensgemeinschaft fällt nämlich der Mutter die alleinige Obsorge zu. Auch welchen Familiennamen das Kind tragen soll.

Ansonsten liegst Du mit Deiner Vermutung richtig. Der Freundin würde kein Unterhalt zustehen und sie würde (ohne Testament) auch nichts erben. Sollte sie für eine gemeinsame Zukunft finanziell mitwirken und ein gemeinsames Vermögen entstanden sein, schadet es ganz gewiss nicht festzuhalten, wie es im Falle einer Trennung aufgeteilt werden würde. Man könnte es dabei belassen, dass nichts zurückgegeben werden muss, zumal sie sich durch den Einzug bei Dir einiges an Kosten sparen würde. So oder so kann eine testamentarische Verfügung nicht schaden, sollte es mal zu einem unvorhergesehenen Ereignis kommen und zumindest etwas an der Kindsmutter hängen bleiben. Man könnte ihr z.B. das Wohnrecht nach dem Ableben einverleiben. Im Auge behalten könnte man auch, dass sie diese Dienstbarkeit bei einer dauerhaften Beziehung bei Dir ersitzen könnte, wenn ihr zuvor kein dingliches Wohnrecht eingeräumt wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

heyman
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2021, 20:10

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von heyman » 04.03.2021, 14:19

Danke für die Antwort und die Hinweise!

Testamentarisch früh festzulegen was passieren soll ist auf jeden Fall eine gute Idee und hat vermutlich auch eine beruhigende Wirkung auf alle Parteien. Mit Wohnrechten hab ich sogar schon etwas Erfahrung. Aber trotzdem Danke für den Tip mit dem Ersitzen.

Eine Nachfrage hätte ich noch.
Du schreibst:
"Sollte sie für eine gemeinsame Zukunft finanziell mitwirken und ein gemeinsames Vermögen entstanden sein, schadet es ganz gewiss nicht festzuhalten, wie es im Falle einer Trennung aufgeteilt werden würde."

Bezüglich Festhalten: Denkst Du da an ein notarielles Dokument, eine mündliche Absprache oder gibt es dazu irgendwelche Standarddokumente, die man benutzen kann? Oder ist das bei einer unverbindlichen Lebensgemeinschaft eh alles hinfällig?
Besser ein weiser Tor als ein törichter Weiser.

MG
Beiträge: 1493
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von MG » 04.03.2021, 14:38

Derartige Partnerschaftsverträge sind, wenn darin nicht Regelungen getroffen werden, die bestimmte Formerfordernisse haben (erbrechtliche Verfügungen oder eben Vereinbarungen, die ins Grundbuch eingetragen werden sollen) formfrei. Ob man derartige Verträge selbst gestaltet, oder anwaltliche oder notarielle Beratung in Anspruch nimmt, bleibt jedem selbst überlassen.

Im Internet findet man durchaus gute weiterführende Informationen zB. hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/lebensgemeinschaften/Seite.580008.html

Zum Thema Wohnrecht des Partners wäre noch auf folgende gute Zusammenfassung hinzuweisen.

https://www.weka.at/wohnrecht/News/Wohnrecht-nach-dem-Tod-des-Lebensgefaehrten#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20sind%20Pers%C3%B6nlichkeitsrechte%20und%20Familienrechte,des%20Ablebens%20noch%20aufrecht%20war.

Dort wird auch klargestellt, dass - entgegen der oben geäußerten Meinung - eine Ersitzung des Wohnrechtes nicht erfolgt. Möchte man seine/n PartnerIn daher diesbezüglich absichern, wären entsprechende Regelungen erforderlich.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von alles2 » 04.03.2021, 15:20

Was die Ersitzung angeht, habe ich mich bewusst sehr vorsichtig ausgedrückt und es sollte der Sensibilisierung dienen. Mir ist schon klar, dass es z.B. bei einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft nicht das große Thema sein werden würde. Aber ich hatte mal einen Fall, da hat sich der Mann auch die Frau zu sich geholt, die dann quasi ein dauerhaftes Wohnverhältnis genossen hatte. Nach und nach haben die beiden es mit der unverbindlichen Treue nicht mehr sehr genau genommen. Trotzdem durfte sie bei ihm wohnen, wobei jeder seine eigene Privatsphäre. Irgendwann wurde das Thema Ersitzung angesprochen, weshalb der Eigentümer entsprechende Vorkehrungen getroffen hatte. Daher habe ich gemeint, dass man dahingehend den Blick behalten sollte. Wie schon der Ratsuchende korrekt ausgeführt hat, weiß man nie, was die Zukunft bringt. Und Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Daher abermalig bitte beim nächsten Mal nachhaken, bevor falsche Pauschalannahmen gemacht werden. Das Thema habe ich sicherheitshalber sowieso nur nebenbei angerissen, weil die beiden bis dahin vielleicht sogar den Bund fürs Leben eingegangen sind oder sich vorher die Lebensumstände geändert haben.

Der Vertrag über die Vermögensaufteilung kann völlig formlos und gar mündlich ausfallen. Doch dann hat man nichts in der Hand, sollte es mal zu einem Streitfall kommen und man sich nicht mehr so einig sein wie einst. Bei der schriftlichen Ausführung, bei dem als Titel "Vertrag" völlig ausreicht, hat man dann eher festgehalten, was wie vereinbart wurde. Dann kann man sich auch nicht mehr so leicht rausreden, dass der eine was gesagt haben soll, wovon der andere nichts mehr wissen möchte. Kann auch in einem (außergerichtlichen) Verfahren über das Servitutenrecht passieren, wenn plötzlich über die zwischenmenschliche Beziehung - ich sage mal - Auslegungsdifferenzen bestehen. Ist zwar alles sehr unwahrscheinlich. Doch geht man eine Lebensgemeinschaft ein, hat man wenig Vorweisbares in der Hand.
Zuletzt geändert von alles2 am 04.03.2021, 19:12, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

heyman
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2021, 20:10

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von heyman » 04.03.2021, 16:41

Herzlichen Dank für die Hinweise und Anregungen!
So gehe ich jetzt besser informiert in die nächste Phase und (darf ich das sagen?) bin ganz zufrieden mit der Ausgangslage für meinen Fall.

Bezüglich der Form des Vertrages scheint es ja Einigkeit zu geben, das wird der nächste Schritt.

Viele Grüße!
Besser ein weiser Tor als ein törichter Weiser.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vorsorgliche Fragen zu einer Trennung bevor die Familie gegründet wird

Beitrag von alles2 » 04.03.2021, 16:52

Das freut mich und ich denke auch, dass so in Deinem Sinne dem Familienglück nichts mehr im Wege steht. Wünsche Dir daher dafür alles erdenklich Gute. Eben besser gut vorbereitet als später das Nachsehen zu haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste