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Erbe beanspruchen

Verfasst: 25.02.2021, 19:43
von Adwmkdwa
Wie kann man sein Erbe beanspruchen wenn man 18 geworden ist und die erbende Person schon verstorben ist als man noch nicht 18 war?

Re: Erbe beanspruchen

Verfasst: 26.02.2021, 02:28
von alles2
Indem man sich an das Pflegschaftsgericht wendet. Der 4. Abschnitt des ABGB behandelt alles rund um die Obsorge der Eltern, auf das man sich bei dem genannten Gericht stets berufen kann. Bereits im ersten Paragraphen des Abschnitts (§ 158) ist zu entnehmen, dass die Elternteile für die Vermögensverwaltung zuständig sind. Wie diese genau aussieht, findet sich im § 164 ABGB. Im Absatz 1 findet man jenen Teil der ABGB, bei dem näher auf die mündelsichere Anlage (Mündelgeld) eingegangen wird. Aus § 165 und 214 ABGB geht hervor, dass das Gericht quasi als Kontrollorgan fungiert. Und laut § 166 ABGB kann das Gericht entscheiden, wer mit der Vermögensverwaltung betraut wird.

Re: Erbe beanspruchen

Verfasst: 24.03.2021, 14:37
von veronica19
I did that, but I still had more problems.