Erbe beanspruchen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Adwmkdwa
Beiträge: 1
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Erbe beanspruchen

Beitrag von Adwmkdwa » 25.02.2021, 19:43

Wie kann man sein Erbe beanspruchen wenn man 18 geworden ist und die erbende Person schon verstorben ist als man noch nicht 18 war?



alles2
Beiträge: 3663
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbe beanspruchen

Beitrag von alles2 » 26.02.2021, 02:28

Indem man sich an das Pflegschaftsgericht wendet. Der 4. Abschnitt des ABGB behandelt alles rund um die Obsorge der Eltern, auf das man sich bei dem genannten Gericht stets berufen kann. Bereits im ersten Paragraphen des Abschnitts (§ 158) ist zu entnehmen, dass die Elternteile für die Vermögensverwaltung zuständig sind. Wie diese genau aussieht, findet sich im § 164 ABGB. Im Absatz 1 findet man jenen Teil der ABGB, bei dem näher auf die mündelsichere Anlage (Mündelgeld) eingegangen wird. Aus § 165 und 214 ABGB geht hervor, dass das Gericht quasi als Kontrollorgan fungiert. Und laut § 166 ABGB kann das Gericht entscheiden, wer mit der Vermögensverwaltung betraut wird.
Zuletzt geändert von alles2 am 17.06.2022, 02:19, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

veronica19
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Re: Erbe beanspruchen

Beitrag von veronica19 » 24.03.2021, 14:37

I did that, but I still had more problems.

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