Einvernehmliche Scheidung
Verfasst: 11.07.2006, 08:44
Hallo! Habe unter § 55a gelesen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die eheliche Lebensgemeinschaft seit sechs Monaten aufgehoben sein muss. Wie ist das zu verstehen bzw. was darf in den letzten sechs Monaten nicht "passiert" sein und wie muss man das vor Gericht nachweisen?
Sollte jemand darüber Bescheid wissen ==> Danke für die Information im voraus!
Sollte jemand darüber Bescheid wissen ==> Danke für die Information im voraus!