Nachträglicher Anspruch
Verfasst: 13.06.2006, 21:19
Als wir 2000 heirateten, waren wir 8 Jahre zusammen, haben ein Reihenhaus gemietet, sehr viel investiert. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes 2001 wurde das Reihenhaus gekauft.Ohne Eigenkapital, über Wüstenrot. Wir wurden beide ins Grundbuch eingetragen.
Anfang 2002 reichte mein Mann die Scheidung ein, im Februar 2002 wurden wir einvernehmlich geschieden. Einvernehmlich deshalb, weil mein Mann schwerer Alkoholiker ist und ich Angst vor ihm hatte.
Es wurde ein Vergleich geschlossen, der besagte, dass ich zu gunsten meines mannes auf Haus und Grund verzichte, und wir die persönlichen Sachen einvernehmlich unter uns aufteilen. Dies ist allerdings nie geschehen, da er mich erst nach Ablauf der Einspruchspflicht wieder ins Haus gelassen hat.
Bei der Scheidung fragte mich der Richter nur: Haben sie einen Freund, dann ziehen Sie zu ihm.
Also bin ich nur mit ein paar Kleidungsstücken, Kind und Katze ausgezogen. Ein paar Sachen hab ich im Nachhinein noch bekommen, doch die Möbel die ich vor der Ehe gekauft hatte oder mein Computer, das alles hat er behalten.
Das alles ist 4 Jahre her. Doch nun meine Frage: Läßt sich nach so langer Zeit noch ein Anspruch auf die Wohnung erheben. Wenn ja, wie muß ich vorgehen?
herzlichen Dank im Voraus!
Anfang 2002 reichte mein Mann die Scheidung ein, im Februar 2002 wurden wir einvernehmlich geschieden. Einvernehmlich deshalb, weil mein Mann schwerer Alkoholiker ist und ich Angst vor ihm hatte.
Es wurde ein Vergleich geschlossen, der besagte, dass ich zu gunsten meines mannes auf Haus und Grund verzichte, und wir die persönlichen Sachen einvernehmlich unter uns aufteilen. Dies ist allerdings nie geschehen, da er mich erst nach Ablauf der Einspruchspflicht wieder ins Haus gelassen hat.
Bei der Scheidung fragte mich der Richter nur: Haben sie einen Freund, dann ziehen Sie zu ihm.
Also bin ich nur mit ein paar Kleidungsstücken, Kind und Katze ausgezogen. Ein paar Sachen hab ich im Nachhinein noch bekommen, doch die Möbel die ich vor der Ehe gekauft hatte oder mein Computer, das alles hat er behalten.
Das alles ist 4 Jahre her. Doch nun meine Frage: Läßt sich nach so langer Zeit noch ein Anspruch auf die Wohnung erheben. Wenn ja, wie muß ich vorgehen?
herzlichen Dank im Voraus!