Lebensgemeinschaft

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 13.06.2006, 09:42

Hallo,

ich habe zwei Fragen. Erstens: Ich lebe seit 7,5 Jahren in einer Lebensgemeinschaft, wir haben zwei Kinder. Gibt es irgend eine Regelung bezüglich der Aufteilung der Kosten? Habe ich Anspruch auf Alimente. Derzeit ist es leider so, dass mein gesamtes Einkommen (Kinderbeihilfe und Karenzgeld) für Haushaltskosten und Kindergartenkosten verwendet werden. Mein Partner bezahlt die Wohnung, manchmal überweist er auch Geld für den Kindergarten. Es bleibt ihm aber genügend Geld zur Finanzierung seiner Hobbys. Habe ich Anspruch auf irgendeine finanzielle Unterstützung von ihm?



Zweite Frage: Wenn es zu einer Trennung kommt, welche Rechte habe ich bezüglich Wohnung, Alimente?



Ich bin für jede Information dankbar!




MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 15.06.2006, 08:31

Erste Frage: Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hast du praktisch jeden Anspruch (bezüglich der Kinder) die du in der Ehe gehabt hättest. Was die Kosten für den Haushalt betrifft, gibt es in diesen Fall keine Regelung. Hier musst du ihn über das Jugendamt (bezüglich der Kinder) oder das Gericht (allgemeine Kosten) belangen.

Eine Trennung (wo es keine Ehe gab) ist eine privatrechtliche Sache, dafür gibt es keine spezifische Regelung, sehr wohl aber das ABGB und viele anderen gesetzlichen Bestimmungen. Hier ist notwendig die konkrete Situation zu betrachten: Wert und Anspruch auf Güter, Investitionen, usw...

MFG, MEMIL


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