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Erbe

Verfasst: 25.01.2021, 10:13
von Syrakus
Hallo!
Mein Bruder ist verstorben. Unsere Eltern leben nicht mehr. Es gibt keine Großeltern.
Von den Geschwistern des Verstorbenen sind mein Bruder und ich vorhanden.
Ein Bruder ist vor Jahren verstorben, von diesem gibt es 2 Söhne= meine Neffen.
Wie schaut hier die Verteilung des Erbe aus?

danke im Voraus

Re: Erbe

Verfasst: 25.01.2021, 12:12
von alles2
Gibt es keine gewillkürte Erbfolge, greift die gesetzliche (§ 727 ABGB), dessen gereihte Parentelen (Erblinien) aus § 731 ABGB zu entnehmen sind. Gibt es niemanden, der unter der ersten Linie fällt, wird der nächste Absatz des Paragraphen angewendet usw. usf.
Angemerkt sei auch, dass der Ehegatte mehr erbt, je weiter die gesetzliche Erbfolge ist. Gibt es Kinder (die nächsten Verwandten), bekommt er 1/3. Ist der Erblasser kinderlos, bekommt der Gatte 2/3, während das restliche Drittel die Eltern bekommen. Ist der Verstorbene kinder- und elternlos, erhält nach § 744 Abs.1 ABGB der Ehepartner das alleinige gesetzliche Erbrecht (Erbquote 100 %) und verdrängt die Erben aus dem 3. und 4. Parentel.

Nachdem Dein zuletzt verstorbener Bruder weder eine Partnerin gehabt haben dürfte und keine Kinder und Eltern mit in die Erbfolge einbezogen werden, treten die Erben zweiter Ordnung (2. Parentel) ein. Ist davon jemand bereits verstorben, erben dessen Nachkommen seinen Teil.
Die Eltern des nun Verstorbenen hätten alles geerbt. Daher wird diese Erbquote zu gleichen Teilen unter ihren Nachkommen aufgeteilt. Somit stehen Dir und Deinem Bruder jeweils 1/3 zu, während die beiden Neffen des vorher Verstorbenen jeweils 1/6 der Verlassenschaft.