Ehegattenunterhalt kürzen

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Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 14.01.2021, 19:23

Hallo,

ich hoffe, ich kann hier für mich "Licht ins Dunkel" bringen....

Ich bin seit 7/2017 geschieden (30 Jahre verheiratet)... zuerst hat er mich verklagt und wollte mich schuldig scheiden lassen, damit er sich den Unterhalt erspart. Nachdem ich mir einen Anwalt genommen habe, kam es doch zu einer einvernehmlichen Scheidung UND er bezahlt nun Unterhalt (nur für mich, nicht für meinen erwachsenen, behinderten Sohn).

Meine Mutter hat mir 2009 (aufrecht verheiratet) ihre Eigentumswohnung geschenkt. Nun ist sie 2020 verstorben und ich habe die Wohnung verkauft (dass sie verstorben ist, musste ich ihm mitteilen, wegen unseres Sohnes, falls mein Sohn bei ihm nach der Oma fragt...)
Frage 1:
Wenn ich richtig im Internet gelesen habe, verjährt der der Zugewinnausgleich nach 3 Jahren. Oder?
Frage 2:
Kann mein Exmann (der natürlich von dieser Schenkung weiß) nun seinen Unterhalt kürzen, da er ja weiß, welchen Wert die Wohnung hat?

Hoffe auf eine aussagekräftige, vor allem richtige Antwort
und bedanke mich im Voraus
LG Lathika



alles2
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von alles2 » 14.01.2021, 19:59

Bei uns gilt nicht die deutsche Verjährungsfrist für den Anspruch auf Zugewinnausgleich. Nach § 95 EheG (Ehegesetz) beträgt die Frist ein Jahr nach einer rechtskräftigen Scheidung, um einen Antrag auf Vermögensaufteilung einreichen zu können.
Nach § 81 Abs.2 und § 82 Abs.1 Z.1 EheG sind davon nur Sachen umfasst, die gemeinsam während der Ehe erworben wurden. Nachdem Du erst nach der Scheidung und Ableben Deiner Mutter die Wohnung verwerten konntest und nur Du diese erworben hast, wird es nicht berücksichtigt.

Wenn Du Dich um das Kind kümmerst und etwas erbst (ohne es zu vermieten), hat das in Anlehnung von § 231 ABGB keine Auswirkung auf die Höhe des Kindesunterhalts.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 15.01.2021, 08:32

Vielen Dank für die Antwort - das klingt ja schon einmal gut !

Punkt zwei betrifft aber nicht meinen Sohn, sondern mich selbst. Mein Sohn ist erwachsen und lebt in betreutem Wohnen (alle 14 Tage hat er ein "Zuhausewochenende", welches wir abwechselnd wahrnehmen sollten - macht er nicht regelmäßig). Unterhalt braucht er nicht zu bezahlen, da mein Sohn in sogenannter Drittpflege wohnt.

Es geht also nur um meinen Unterhalt (würde ich die Wohnung meiner Mutter vermieten, könnte er den Unterhalt neu berechnen lassen - das weiß ich...) ich habe sie aber verkauft...Wie sieht es da aus?
LG

alles2
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von alles2 » 15.01.2021, 11:22

Tut mir leid für das von mir verschuldete Missverständnis. Da bin ich wohl durch die Erwähnung Deines Sohnes ungewollt auf den Kindesunterhalt abgedriftet, obwohl Dein Titel mehr als unmissverständlich ist.

Beim Ehegattenunterhalt können je nach den Lebensumständen laut § 69a (2) EheG sowohl die Erwerbsverhältnisse als auch die Vermögensverhältnisse entscheidend sein, wobei das dort erwähnte Prinzip der Billigkeit zu beachten wäre. Demnach könnte der Verkauf der Wohnung einen Einfluss haben, wenn es eine gewisse Bedürftigkeit des früheren Ehepartners gäbe. Da die Berechnung eine komplexe ist, ist dessen Gewicht schwer zu beurteilen. Das heißt, über einen formlosen Unterhaltsherabsetzungsantrag (mit Vorschlag über die Höhe der Minderung samt Begründung) an das Scheidungsgericht könnte er es probieren, wobei der Ausgang offen wäre. Kann mir aber schwer vorstellen, dass das einen gravierenden Ausschlag machen würde.
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 15.01.2021, 20:53

Nochmals danke...ich habe nun nachgelesen und wie immer Bahnhof verstanden...wies mir halt so geht bei den Paragraphen...jedenfalls klingt das weniger gut, soweit ich es entziffern konnte...ich werde wohl nicht umhin können, mir wieder einen Anwalt zu nehmen...allerdings werde ich noch abwarten, ob und wann etwas kommt...LG

alles2
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von alles2 » 16.01.2021, 00:16

Genau, solange da nichts kommt, würde ich mir keine Sorgen machen. Und wenn, dann brauchst Du nicht mal einen Anwalt, weil es eigentlich alles rum um die Vermögens- und Einkommensverhältnisse nichts zu diskutieren gäbe, solange beide Seiten wahrheitsgemäße Angaben machen. Da sollten die Fakten glasklar am Tisch liegen. Das sollte auch nicht durch einen Anwalt erschüttert werden können.
Gibt es Auffassungsdifferenzen um die Art einer Scheidung, dann ist die Beiziehung eines Anwaltes hingegen völlig berechtigt.

Aber vielleicht erübrigt sich die Frage, ob Dein Ex den Unterhalt kürzen kann. Denn die gesetzliche Regelung deckt diesbezüglich die einvernehmliche Scheidung nicht ab und gilt daher mehr als Orientierung. Gibt es eine freiwillige Unterhaltsvereinbarung und wie sieht diese aus? Wurde bspw. die Umstandsklausel ausgeschlossen, so müssen sich verändernde Lebensumstände keine Auswirkung mehr auf die Unterhaltshöhe haben.

Ich habe auf den Billigkeitsunterhalt angespielt, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Du damit konfrontiert werden könntest. Denn dazu müsste der Ex-Partner vermögenslos sein und über kein selbsterhaltungsfähiges Einkommen verfügen. Das könnte dazu führen, dass Du ihm unter Würdigung Deines Vermögens "entgegenkommen" müsstest, sofern es nach einer einvernehmlichen Scheidung bzgl. Unterhalt (auch Verzicht) keine zwischen Euch vereinbarte Regelung gibt. Ist meiner Meinung nach aber eher unrealistisch. Trotzdem wollte ich es für den Fall der Fälle erwähnt haben.
Diese Form von Unterhalt wird in § 68 EheG eigentlich ganz gut beschrieben. Vielleicht ist es für Dich verständlicher.
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 16.01.2021, 09:41

Das ist halt leider das Problem...mein Ex lügt sooft er den Mund aufmacht...und das so überzeugend, dass kaum ein Mensch auf die Idee kommt, dass er lügt...(er ist manisch/depressiv und hat zusätzlich eine Persönlichkeitsstörung, das wurde aber auf Anraten meines Anwalts bei der Scheidung niemals erwähnt....er selbst hat kein Interesse daran, dass das andere Menschen wissen)
Umstandsklausel, die mein Anwalt unter Pkt 1 /Ehegattenunterhalt formuliert hat : er verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der Umstandsklausel in Zusammenhang mit dem Verzicht und erklärt keine Unterhaltsansprüche aus einem allfälligen , bewusst nicht geprüften Verschulden an der Scheidung ableiten zu wollen.
Am Schluss des Vergleichs wird auch noch die Generalklausel angeführt.

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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 16.01.2021, 09:54

Er hat eine fixe Pension aus seiner Tätigkeit bei einer Bank und der VBV (Pensionskasse oder so...), errechnet wurde ein Einkommen von € 2600.- pro Monat. Leider gibt er in seinen m manischen Phasen immer wahllos Geld aus und verschuldet sich ständig...gründet Firmen, mietet Wohnungen im Ausland, etc.

alles2
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von alles2 » 16.01.2021, 11:46

Verstehe Deine Situation. Nur mit diesem Einkommen ist er mehr als selbsterhaltungsfähig und ich sehe keinen Grund, warum Du ihm unter die Arme greifen müsstest. Er kann lügen was er will, solange Du zumindest von seinen Einkommensverhältnissen kennst und er keine Unterlagen fälscht.
Kann er mit Geld nicht umgehen, ist auch das nicht Dein Problem, weil dann das Thema Erwachsenenvertretung (Sachwalter) von Belang sein könnte. Du könntest bei Gericht einen Antrag in diese Richtung abgeben, sollte er Dich auf irgendeine Weise schikanieren, Du ihm auch "an Haxl" stellen wollen und Euer Unterhalt gefährdet sein.
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 18.01.2021, 10:54

Hallo, also schon wieder Danke für die Antwort...ich werde mich hüten, ihm ein Haxl zu stellen...dagegen würde er sich wehren und ich hätte wieder ein Thema, wo ich mich mit ihm auseinandersetzen muss...ich bin so schon enerviert genug...
Meine Fragen sind beantwortet und ich werde posten, wenn sich etwas Neues ergibt...LG Lathika

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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von alles2 » 18.01.2021, 15:18

Alles klar, gut so! Dennoch bitte nicht falsch verstehen. Das mit dem Sekkieren habe ich erwähnt, sollte er eine Aktion gegen Dich starten. Dann könntest Du ihm mit dem beschriebenen Beispiel entgegentreten, um ihn quasi etwas einzuschüchtern. Kann freilich auch nach hinten losgehen, was ich nicht beurteilen kann, zumal ich ihn nicht kenne.
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SK
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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von SK » 19.01.2021, 20:19

Wie wurde der Unterhalt in der Ehescheidungsfolgenvereinbarung definiert?

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Re: Ehegattenunterhalt kürzen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 02.02.2021, 09:40

Sorry, dass ich erst jetzt antworte...ich dachte nicht, dass noch eine Antwort kommt....

Der Ehemann verpflichtet sich bei sonstiger Exekution der Ehefrau einen monatlichen
Unterhalt in der Höhe von € 285,00 am Ersten jedes Monats im Voraus bei 5 tägigen
Respiro beginnend mit 01.07.2017 zu bezahlen.
Der Unterhaltsbemessung liegt ein durchschnittliches monatliches Einkommen des
Ehemannes idHv € 2.600,00 (12x Jahr), und der Ehefrau idHv € 1.226,00 (12x Jahr) zu
Grunde.
Bei Änderung der Verhältnisse gilt der gesetzliche Unterhalt wie bei aufrechter Ehe als
geschuldet (40% des gemeinsamen Einkommens abzüglich Eigeneinkommen der
Ehefrau).
Der Ehemann verzichtet auf jeglichen Unterhalt welcher Art auch immer, dies für die
Vergangenheit und die Zukunft, für den Fall unverschuldeter oder verschuldeter Not,
geänderter Verhältnisse oder geänderter Rechtslage. Er verzichtet ausdrücklich auf die
Geltendmachung der Umstandsklausel in Zusammenhang mit dem Verzicht und erklärt
keine Unterhaltsansprüche aus einem allfälligen, bewusst nicht geprüften, Verschulden an
der Scheidung ableiten zu wollen

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