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Kinderbeihlfe für Studentin in eigenen Haushalt

Verfasst: 12.12.2020, 17:53
von Drache1964
Hallo bin total verzweifelt meine Tochter wohnt in eigenem Haushalt. Ich bezahle 400 Allimente meine Ex 350 und die Tochter Verdient 312 Euro. Eigentlich steht mir die Kinderbeihilfe zu da ich am meisten zum Unterhalt beitrage und trotzdem hab ich heute einen Ablehnungsbescheid vom Finanzamt bekommen. Kenn mich nicht mehr aus.Bin für jede Antwort dankbar

Re: Kinderbeihlfe für Studentin in eigenen Haushalt

Verfasst: 13.12.2020, 01:53
von alles2
Die von Dir genannten Gründe sind nicht durch das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) gedeckt. Solange das Jahreseinkommen der Tochter nicht 8725 Euro übersteigt, ist ihr Verdienst unrelevant. Ebenso welches Elternteil mehr Alimente bezahlt. Wir kennen den Ablehnungsgrund nicht und wissen nicht, auf welches Gesetz sich Deine Anspruchsanmeldung stützt. Wenn ich mir § 2a FLAG zu Gemüte führe, würde ich meinen, dass alles ordentlich abläuft:
(1) Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt.

(2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden.
Soll heißen, dass die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt ist. Wenn sie sich bereit erklärt, auf die Familienbeihilfe zu verzichten, könnte es an Dich ausgezahlt werden.