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Unterhalt

Verfasst: 15.02.2006, 08:49
von Mutter1
Liebes Forum,



ich bin laut Gesetz für meine beiden Kinder unterhaltspflichtig.



Im einvernehmlichen Scheidungsvergleich steht aber, dass sich mein Exmann verpflichtet, mich bezüglich des Unterhaltes schad- und klaglos zu halten.



Kann ich den Unterhalt jetzt in meinem Steuerausgleich absetzen oder nicht?



Danke schon im Voraus für die Auskunft und liebe Grüße - mutter


RE: Unterhalt

Verfasst: 15.02.2006, 09:27
von Gene
Unterhaltsabsetzbetrag steht nur demjenigen zu, der auch den gesetzlichen Unterhalt für seine Kinder nachweislich bezahlt.