Unterhalt
Verfasst: 15.02.2006, 08:49
Liebes Forum,
ich bin laut Gesetz für meine beiden Kinder unterhaltspflichtig.
Im einvernehmlichen Scheidungsvergleich steht aber, dass sich mein Exmann verpflichtet, mich bezüglich des Unterhaltes schad- und klaglos zu halten.
Kann ich den Unterhalt jetzt in meinem Steuerausgleich absetzen oder nicht?
Danke schon im Voraus für die Auskunft und liebe Grüße - mutter
ich bin laut Gesetz für meine beiden Kinder unterhaltspflichtig.
Im einvernehmlichen Scheidungsvergleich steht aber, dass sich mein Exmann verpflichtet, mich bezüglich des Unterhaltes schad- und klaglos zu halten.
Kann ich den Unterhalt jetzt in meinem Steuerausgleich absetzen oder nicht?
Danke schon im Voraus für die Auskunft und liebe Grüße - mutter