Liebes Forum,
ich bin laut Gesetz für meine beiden Kinder unterhaltspflichtig.
Im einvernehmlichen Scheidungsvergleich steht aber, dass sich mein Exmann verpflichtet, mich bezüglich des Unterhaltes schad- und klaglos zu halten.
Kann ich den Unterhalt jetzt in meinem Steuerausgleich absetzen oder nicht?
Danke schon im Voraus für die Auskunft und liebe Grüße - mutter
Unterhalt
RE: Unterhalt
Unterhaltsabsetzbetrag steht nur demjenigen zu, der auch den gesetzlichen Unterhalt für seine Kinder nachweislich bezahlt.
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