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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Verfasst: 20.11.2020, 17:27
von alles2
Verstehe, dann dürfte es mit der Verweigerung jegliche Art der Therapie ein wenig überzogen dargestellt worden sein. Denn auch die medikamentöse Behandlung ist eine Therapieform!

Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Verfasst: 27.11.2020, 10:13
von bergfan
Das ist alles sehr schwierig.
Das hängt dann vom Richter ab und vom Psychiater. Ob ein Gutachter eine Psychotherapie vorschlägt sei dahin gestellt. Panikattacken sind dabei eine eigene Sache.

Ausserdem kann er vor Gericht einfach sagen, dass ihm sein Psychiater Medikamente verordnet hat aber keine Psychotherapie bzw. könnte er sagen zuerst Medikamente und sobald diese greifen dann nach weiterer Bewertung eine Psychotherapie.
Letztendlich stellt sich dann auch die Frage wie ein eventueller psychiatrischer Gutachter zur Psychotherapie steht.

Ich spekuliere nur - mehr kann man nicht. Es schaut ja auch seltsam aus, dass die Frau auf den Grundbucheintrag von ihm bestanden hat. Was macht sie falls der Mann behauptet, dass die Ehe funktioniert hat und darum die Schenkung damals gültig war und die Ehe nur wegen seiner Krankheit (daher unverschuldet) zerbrochen ist bzw. kann er sogar behaupten, dass sie kein Verständnis hatte für ihn.