Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

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dionysos
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Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 10:53

Hallo,

sind ärztlich festgestellte Panikattacken ("Panikattackenpatient", regelmäßige Einnahme von Psychopharmaka) eines Ehepartners ein Scheidungsgrund nach § 50 EheG?
Zusätzlich konsumierte der Ehepartner erhebliche Mengen an Alkohol (was aber vermutlich schwer nachzuweisen sein wird).

Hintergrund:
Betreffender Ehepartner verweigert die einvernehmliche Scheidung.

Muss der Ehepartner - sollten im Prozess die Panikattacken als Scheidungsgrund festgestellt werden - die Gerichts- / Anwaltskosten tragen?



alles2
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 18.11.2020, 16:29

Eine attestierte Geisteskrankheit wäre zu wenig für ein erfolgreiches Scheidungsbegehren, sofern es theoretisch therapierbar wäre und weil das Gericht auch nach den Auswirkungen auf das Eheleben gehen würde (unter Berücksichtigung von § 54 und 55 EheG beispielsweise). Eigentlich sollten die Kriterien von § 49 EheG erfüllt sein, was das Pendant des § 50 EheG für einen "Gesunden" darstellt. Also sollten durch die psychische Beeinträchtigung eine schwere Eheverfehlung gesetzt worden und die Ehe schon unheilbar zerrüttet sein.

Keiner muss auf einen Wahlanwalt zurückgreifen, wenn man sich den nicht leisten kann. Antrag auf Verfahrenshilfe bekommt man bei Gericht oder kann man online herunterladen. Gute Chancen hat man, wenn das Vermögen ca. nicht mehr als 4400 Euro beträgt und nicht mehr wie ein monatliches Einkommen von durchschnittlich 1100 Euro erzielt.
Greift jemand auf einen eigenen Anwalt zurück, muss dieser auch dafür aufkommen, sofern man nicht obsiegt. In dem Fall wären abseits anderweitiger Übereinkommen auch die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dionysos
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 16:58

Danke für die Antwort!

Therapierbar wären die angesprochenen Panikattacken theoretisch, jedoch verweigerte der Ehemann trotz mehrmaliger Aufforderung der Ehefrau jegliche Art von Therapie, was sehr wohl Auswirkungen auf das Eheleben hatte.
Neben dem angesprochenen hohen Alkoholkonsum gab es regelmäßig heftige verbale Attacken gegen die Ehefrau, auch im Beisein des gemeinsamen minderjährigen Kindes. Diese häufigen Auseinandersetzungen waren der Hauptgrund für die Zerrüttung der Ehe.

§ 54 EheG triff m. M. nach nicht zu, denn der Ehemann verdient überdurchschnittlich gut und führt bereits seit Juni eigenständig einen eigenen Haushalt (hat auch eine Freundin), was evtl. durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auch den Scheidungsgrund des "böswilligen Verlassens" hergeben würde, aber ich denke dieser ist noch schwerer beweisbar, denn die Ehe war wohl bereits zuvor (bedingt durch die Psychische Krankheit des Ehemanns) zerrüttet und es ist nicht auszuschließen (entzieht sich meiner Kenntnis), dass die Ehefrau ebenfalls einen Freund hat(te).

alles2
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 18.11.2020, 18:48

Ich stelle fest, dass Du Dir schon einen recht guten Überblick verschafft hast und die Umstände wunderbar auf das Wesentliche formulieren kannst. Wir können Dir nur Hinweise darauf geben, worauf es ankommen könnte. Das hängt nämlich stets vom Richter ab, wie er mit dem konkreten Fall umgeht. Sollte die Lage wirklich nichts mehr mit einer ideologischen Ehe, kann man es einfach mit einem Scheidungsbegehren versuchen. Dass der Gatte keine Einsicht zur Therapie zeigt, spricht nicht gerade für ihn und könnte letztendlich gegen ihn verwendet werden.
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 19:16

alles2 hat geschrieben:
18.11.2020, 18:48
Ich stelle fest, dass Du Dir schon einen recht guten Überblick verschafft hast und die Umstände wunderbar auf das Wesentliche formulieren kannst.
Danke ;)
alles2 hat geschrieben:
18.11.2020, 18:48
Scheidungsbegehren
Das heißt streitige Scheidung, oder?

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 18.11.2020, 19:40

Ja, alles was mit § 49 bis 55 EheG zu tun hat, läuft auf eine strittige Ehescheidung hinaus.
Wenn man sich den Stress ersparen möchte, sollte man eben miteinander eine Lösung finden.
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 19:43

alles2 hat geschrieben:
18.11.2020, 19:40
Wenn man sich den Stress ersparen möchte, sollte man eben miteinander eine Lösung finden.
Das scheint völlig ausgeschlossen, die Ehefrau hat es mehrmals probiert. Er ist - sorry - völlig psycho...

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 18.11.2020, 22:19

Das hast Du ohnehin schon in eindrucksvoller Manier vermittelt.
Nur bleibt bei mir der fahle Beigeschmack, was er sich dann überhaupt noch von einer nicht funktionierenden Ehe verspricht.
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 22:34

alles2 hat geschrieben:
18.11.2020, 22:19
Nur bleibt bei mir der fahle Beigeschmack, was er sich dann überhaupt noch von einer nicht funktionierenden Ehe verspricht.
Naja, er würde die einvernehmliche Scheidung unterschreiben, wenn sie ihm Geld geben würde, er versucht sie mehr o. weniger zu erpressen.

Er verspricht sich Geld aus einer sehr komplizierten Schenkungs-Grundbucheintrags-Kreditvertragssituation, die ich in einem anderen Thread angeschnitten habe.

Die Ehefrau hat sich mittlerweile Rechtsauskunft geholt und es scheint ziemlich sicher, dass die Grundlage für die Schenkung durch die verrüttete Ehe nicht mehr besteht.

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 18.11.2020, 22:59

Also wenn es so ist, könnte zusätzlich das unsittliche Verhalten nach § 49 EheG greifen, wenn man das irgendwie nachweisen könnte, weil er dahingehend wohl alles abstreiten würde.

Von mir aus, indem man zum Schein so eine schriftliche Vereinbarung aufsetzt, der von ihr natürlich nicht unterschrieben wird. Keine Ahnung, wie vertrottelt er ist, sich auf sowas einzulassen. Mir fällt nämlich die Variante ein, dass er was handschriftlich verfasst, während sie eine Ablichtung davon erstellt oder sie ihm um Bedenkzeit bittet.
Würde es elektronisch abgefasst werden, sollte seine Unterschrift schon platziert sein. Dem Inhalt sollte schon zu entnehmen sein, dass es vom ihm ausgeht und es sich nicht um eine gütliche Einigung handeln würde.

Aber das nur so als Idee in der Annahme, dass er die gute Dame bewusst "ausbeuten" möchte.
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 18.11.2020, 23:03

Er gibt nur „Angebote“ an sie per E-Mail.
Feilscht wie auf dem Basar.
Ich denke aber nicht, dass sie ihm eine „Falle“ stellen will... noch nicht

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von bergfan » 20.11.2020, 13:57

Klingt nach einem jahrelangen Verfahren inklusive Gutachten.

Das sind schwierige Themen. Nachweis schwierig. Nimmt er Medikamente behandelt er sich ja.
Das mit der Schenkung ist auch nicht ganz so trivial. Hat es die Mutter beiden zusammen geschenkt? Es stehen ja beide im Grundbuch.

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von alles2 » 20.11.2020, 15:15

Anscheinend verweigert er die Medikamente:
Therapierbar wären die angesprochenen Panikattacken theoretisch, jedoch verweigerte der Ehemann trotz mehrmaliger Aufforderung der Ehefrau jegliche Art von Therapie, was sehr wohl Auswirkungen auf das Eheleben hatte.
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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 20.11.2020, 17:11

bergfan hat geschrieben:
20.11.2020, 13:57
Das mit der Schenkung ist auch nicht ganz so trivial. Hat es die Mutter beiden zusammen geschenkt? Es stehen ja beide im Grundbuch.
Mutter der Frau wollte es nur der Frau schenken, diese bestand aber darauf, dass auch der Mann im Grundbuch steht. Laut bereits eingeholter Rechtsauskunft ist die Schenkung ungültig, da die Grundvoraussetzung eine funktionierende Ehe war, was nun nicht mehr gegeben ist.

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Re: Panikattacken als Scheidungsgrund nach § 50 EheG?

Beitrag von dionysos » 20.11.2020, 17:17

alles2 hat geschrieben:
20.11.2020, 15:15
Anscheinend verweigert er die Medikamente:
Therapierbar wären die angesprochenen Panikattacken theoretisch, jedoch verweigerte der Ehemann trotz mehrmaliger Aufforderung der Ehefrau jegliche Art von Therapie, was sehr wohl Auswirkungen auf das Eheleben hatte.
Nein, Medikamente nimmt er, dazu aber massiver Alkoholkonsum (bis zu 4 Flaschen Rotwein an einem Abend am Wochenende).
Er verweigert aber auch auf mehrmalige Bitte eine Psychotherapie.

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