Scheidung - uneheliches 2. Kind

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von JUSLINE » 09.01.2006, 19:01

Hallo,

mein Partner lebt seit fast einem Jahr getrennt. Die Scheidung wird jetzt eingereicht. Aus der Ehe hat er einen 5jährigen Sohn.

Die Mutter ist seit geraumer Zeit mit einem Amerikanischen GI zusammen und jetzt wieder schwanger. Sie will nicht mit ihm zusammenziehen oder ihn heiraten (laut ihrer Aussage). Sie behauptet nun, dass mein Partner für sie solange Unterhalt zahlen muss, bis das zweite Kind ebenfalls ein gewisses Alter erreicht hat.

Hier also Frage 1: Stimmt das?

Hat sie nicht durch diese Schwangerschaft den Abschluss ihres Studiums mutwillig verwirkt?

Des Weiteren bitte ich um die Beantwortung einer weiteren Frage. Die Ex meines Freundes beleidigt mich in einer Tour. Leider von der übelsten Sorte - absolut unter der Gürtellinie - meine Familienehre verletzend. Ich habe lernen müssen, damit umzugehen aber ihren Frust pojeziert sie zudem auf das Kind. Redet ihm ein, dass die "NEUE" eine Schlam... sei und nichts zu melden hätte. Ebenso wird der Vater als Schwein, Dreckskerl etc. beschimpft. Das Kind äußert bereits, dass Papa nicht mitkommen soll (wenn er ihn nach einem Besuchswe nach Hause bringt) weil sonst die Mutter und die Großeltern schimpfen würden und das Kind das für seinen Vater nicht möchte.

Leider ist die "Dame" so frustriert, dass ich diese Liste hier unendlich fortführen könnte.

Sie verweigert zudem den Kontakt (telefonisch) von Vater zu Sohn. Verbietet dem Kind anzurufen...

Kann man an dieser Stelle keine Forderungen an die Mutter stellen? Besteht die Chance auf Kürzung des Unterhaltes?



Ich freue mich über jeder Anregung und Hilfe...



Liebe Grüße

Optimistin




Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von Gene » 09.01.2006, 20:16

Meiner Meinung nach hat sie schon durch das Kind mit einem anderen Mann (in aufrechter Ehe !) ihren Unterhalt, aufgrund eherechtsverletzungen, verwirkt. Wobei sicher auch die Umstände des Getrenntlebens zu berücksichtigen sind.

Zu den Beschimpfungen: Der Mann kann bei Gericht für das Besuchsrecht die Wohlverhaltensklausel beantragen.

Denn Telefonkontakt bei Gericht durchzubringen sehe ich allerdings etwas schwieriger.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von JUSLINE » 10.01.2006, 18:14

Dankeschön! Bleibt zu klären, ob eine Eherechtsverletzung auch im Trennungsjahr vorliegt. Doch nach meinen bisherigen Recherchen, ist dies der Fall.

Solange Sie mich nicht zur Kasse bittet ist ja alle in Ordnung - wobei sie das auch schon angedroht hat.

Ist jetzt auch noch die Frage, inwieweit ihre neue "Beziehung" den Unterhalt decken muss, da eine Beziehung ja erst nach 2-3 Jahren als gefestigt gilt.

Wenn das doch alles nicht so kompliziert wäre... :-)




Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von Gene » 10.01.2006, 18:20

Ihre neue Beziehung muss NUR den Unterhalt vom Kind finanziell abdecken. Sonst hat er ihr gegenüber KEINE Verpflichtungen. Auch wenn sie 100 Jahre unverheiratet, gemeinsam leben.

Soviel ich weiss darf man sich auch im Trennungsjahr nichts zu Schulden (Ehebruch etc.) kommen lassen.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von JUSLINE » 10.01.2006, 19:20

Schön und gut! Aber eigentlich leben sie ja nicht zusammen. Ist ja schließlich ein GI der in seiner Kaserne haust. Auch wenn er schätzungsweise 50% in der Ex-Ehewohnung verbringt.

Mittlerweile gibt es jedoch Urteile, welche solche Beziehungen auch als eheähnliche Gemeinschaft definieren. Sofern bsp. ein gemeinsames Auftreten bei Familienfeiern der Fall ist. Von dem Kind wissen wir, dass dies Weihnachten der Fall war. Nur, wer glaubt einem 5jährigen, der von Mutter und Großeltern so geimpft wird, dass er Angst hat aus seinem Leben zu erzählen? Opa verbietet ihm bsp. das Beten - dies hat er nur unter Tränen zugegeben...

Ich bin aber überzeugt, dass der Unterhalt zumindest gekürzt werden kann, da der Ami ja schließlich teilweise den Lebensunterhalt mitfinanziert.

Des Weiteren habe ich ein Urteil vom OLG Bremen gefunden, welches besagt:

Eine kinderlose Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Ehemann ein Kind von einem anderen Mann bekommt, kann nur vom Erzeuger des Kindes Unterhalt verlangen. Sie hat keinen Anspruch gegen ihren Ehemann auf Trennungsunterhalt, weil sie wegen der Geburt des Kindes nicht mehr arbeiten geht.

Bleibt also zumindest die Kürzung, da sie wegen dem ehelichen Kind noch nicht oder nur Teilzeit arbeiten kann.




Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Scheidung - uneheliches 2. Kind

Beitrag von Gene » 10.01.2006, 20:37

Noch einmal: Wenn sie keinen Trauschein in der Hand hat auf dem steht das sie mit dem GI verheiratet ist, hat sie KEINEN Anspruch auf Unterhalt. Zumindest hier in Österreich. Die deutsche Rechtslage kenn ich nicht und gilt hier auch NICHT (Bremenurteil). Auch wenn er ständig in ihrer Wohnung pickt und auf jedem Festl mit ihr hingeht, es ist max. eine Lebensgemeinschaft aus der sie rein rechtlich 0 Ansprüche hat. Er (der GI) muss NUR für das Kind Unterhalt bezahlen wenn es von ihm (dem GI) ist. Und das ist in Deutschland nach Düsseldorfer Tabelle.






Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 53 Gäste