Scheidung: gemeinsamer Kredit + gemeinsamer Grundbucheintrag

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
dionysos
Beiträge: 14
Registriert: 23.10.2020, 09:59

Scheidung: gemeinsamer Kredit + gemeinsamer Grundbucheintrag

Beitrag von dionysos » 02.11.2020, 15:20

Folgende Situation:

Ehemann und Ehefrau haben einen gemeinsamen Kredit für den ursprünglich gemeinsam geplanten Hausbau unterschrieben.
Im Grundbuch des Grundstücks sind ebenfalls beide eingetragen (Schenkung der Mutter der Ehefrau).

Die Eheleute haben sich vor der Errichtung des Hauses getrennt, der Ehemann ist zuvor sogar aus der vorherigen gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte weder Zeit, Arbeit noch Geld in den Hausbau gesteckt, die Ehefrau kümmerte sich alleine um das ganze Bauvorhaben sowie zahlt sie die Raten für den gemeinsamen Kredit ganz alleine ab.

Die Ehefrau will nun die (einvernehmliche) Scheidung und in diesem Zusammenhang die notarielle Unterschrift des Ehemanns, dass er vom Grundbuch ausgetragen wird und im Gegenzug aber auch seinen Anteil für den Kredit nicht leisten muss (er würde aber gemäß Bankenrecht als Gläubiger erhalten bleiben*).
*Das Grundstück, auf dem das Haus gebaut wurde dient übrigens als Hypothek für den Kredit. Der Verkehrswert des Grundstücks ist aber vermutlich deutlich höher als der Kredit, somit würde der Ehemann im Falle eines Ausfalls der Kreditrückzahlungen durch die Ehefrau in der Praxis niemals als Bürge einspringen müssen.

Der Ehemann will jedoch nicht unterschreiben und fordert, dass ihm umgehend 50% des Verkehrswerts des Grundstücks ausbezahlt werden. Seine Pflichten aus dem Kreditvertrag interessieren ihn überhaupt nicht - er wirft sogar in den Raum, die Hälfte des Grundstücks zum Verkauf anzubieten, um an "sein Geld" zu gelangen, was ja ohne Unterschrift der ebenfalls im Grundbuch stehenden (Noch-) Ehefrau gar nicht möglich wäre.
Die Ehefrau würde sich auch finanziell nicht in der Lage sehen, ihm die Hälfte des Werts des Grundstücks auszubezahlen.

Auf dem Grundstück ist ein Grundbucheintrag mit einem Veräußerungsverbot über 10 Jahre.

Welche Rechte / Pflichten hat der Ehemann eigentlich? Wie ist der gemeinsame Kreditvertrag zu sehen, für den er Null Euro Raten abbezahlt?

Vielleicht hat es auch noch eine Bedeutung, dass der gemeinsame minderjährige Sohn in dem neu gebauten Haus wohnt.



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste