Schad- und Klagloshaltung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
FlyingFox2537
Beiträge: 4
Registriert: 20.10.2020, 10:49

Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von FlyingFox2537 » 20.10.2020, 11:17

Welche Formulierung sollte man in der Scheidungsfolgenvereinbarung bezgl. Schad- und Klaglosvereinbarung verweden, damit diese auch vor Gericht akzeptiert wird?



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von alles2 » 20.10.2020, 12:13

Im Rahmen eines Scheidungsvergleichs muss man das Gericht bei einer schriftlichen Vereinbarung ohnehin nicht mehr überzeugen. Daher reicht es aus meiner Sicht aus, dass man bei den aufgelisteten Verbindlichkeiten festhält, diese würden vom Antragsteller unter Schad-, Klag- und Exekutionsloshaltung des Zweitantragstellers übernommen werden und man dabei seiner alleinigen und rechtzeitigen Zahlungspflicht nachkommen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

FlyingFox2537
Beiträge: 4
Registriert: 20.10.2020, 10:49

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von FlyingFox2537 » 21.10.2020, 10:04

Danke für die Antwort.

Und wenn sich das auf die Alimentszahlung für die Kinder bezieht? Konkret wollen wir die Kosten 50:50 aufteilen. Die Betreuung soll auch im gegenseitigen Einvernehmen möglichst entgegenkommend gelöst werden. (Soweit zeitlich möglich, wollen wir uns beide mehrfach in der Woche um die Kinder kümmern. Wir beide wollen möglichst viel Kontakt mit den Kindern haben.)

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von alles2 » 21.10.2020, 10:44

Ich bin davon ausgegangen, dass bereits ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung vorliegt und diese ausgefüllt wurde/wird.
Sollte dem doch nicht so sein, dann bekommt man es hier:

https://www3.formularservice.gv.at/PDF/GetPDF.ashx?pid=BMJ&pn=Antrag_auf_Scheidung_im_Einvernehmen_Stand_11_2_2020

Im Bereich "Angaben zur Vereinbarung über die Scheidungsfolgen" steht:
Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung vor Gericht schließen – ohne eine solche Vereinbarung ist eine
einvernehmliche Scheidung nicht möglich.
Daher dachte ich einen Schritt weiter, und deutete Deine Frage so, dass Du wissen wolltest, wie man das am besten in der schriftlichen Vereinbarung festhält. Eben dass der Erstantragsteller für sämtliche Verbindlichkeiten im Eigenen aufkommt und der Zweitantragsteller eventuell auch bei Inanspruchnahme sich schad- und klaglos halten kann.

Wenn man bei den Alimenten eine separate Regelung findet, kann man das alles freilich genauso verfassen, wie man übereingekommen ist. Solange es auf rechtlicher Seite keine Einwände gibt, wird der Richter die Übereinkunft genauso absegnen. Ist alles eigentlich keine Hexerei.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

FlyingFox2537
Beiträge: 4
Registriert: 20.10.2020, 10:49

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von FlyingFox2537 » 21.10.2020, 12:33

alles2 hat geschrieben:
21.10.2020, 10:44
Wenn man bei den Alimenten eine separate Regelung findet, kann man das alles freilich genauso verfassen, wie man übereingekommen ist. Solange es auf rechtlicher Seite keine Einwände gibt, wird der Richter die Übereinkunft genauso absegnen. Ist alles eigentlich keine Hexerei.
Aus meiner Sicht ist "aus rechtlicher Sicht keine Einwände" genau der Knackpunkt. Bei Alimenten kann man diese ja nicht begrenzen. Und wenn im Scheidungsfolgenvertrag vereinbart wird, dass die Kosten 50:50 geteilt werden, dann kann ja der Expartner, dem Alimente rechtlich zustehen, diese auch einklagen. Dann werden die Alimente neu berechnet. Zahlen muss man diese dann auf jeden Fall, man könnte sich über die Schad- und Klagloshaltung nur einen bestimmten Betrag zurückfordern, sofern das das Kindeswohl nicht gefährdet. Korrekt?

Da ich kein Jurist bin, frage mich aber, wie so eine Schad- und Klagloshaltung genau formuliert ist. Brauch ich dafür einen Rechtsanwalt, weil juristisch so kompliziert, oder gibt es da Vorlagen die man verwenden könnte?

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von alles2 » 21.10.2020, 17:51

Das mit dem Juristen tut meiner Meinung nach nicht Not, da es sich um keine streitige/strittige Scheidung handelt, normalerweise nicht auf Alimente verzichtet werden kann und Ihr Euch auch selber artikulieren könnt. Wie gesagt, im Scheidungsvergleich könnt ihr das reinschreiben und ihr solltet das wirklich gut begründen, so wie es ist. Ohne jetzt den Grund zu kennen, wird es der Richter ohnehin wahrscheinlich ablehnen. Ich kenne aber jemand, da ging der Alimentenzahlungsverzicht durch. Die damalige Begründung werde ich nicht nennen, weil es höchstwahrscheinlich nicht auf Euch zutreffen wird, es eine absolute Ausnahme war, es auf keine gesetzliche Grundlage erfolgte und ich die gesetzliche Deckung nicht mehr kenne.
Einen Fall mit 50:50 hatte ich allerdings noch nicht. Trotzdem kann man es probieren, wenn ihr wisst, was ihr tut. Da braucht man nicht etwas erzwingen oder an den Haaren herbeiziehen.

So, wenn der Richter es nicht durchgehen lässt, habt Ihr Gewissheit, dass es über den offiziellen Weg nicht geht. Dann könntet Ihr es unter Euch klären, indem es beispielsweise einen Dauerauftrag gibt, wonach der eine dem anderen einen gewissen Betrag monatlich überweist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

FlyingFox2537
Beiträge: 4
Registriert: 20.10.2020, 10:49

Re: Schad- und Klagloshaltung

Beitrag von FlyingFox2537 » 22.10.2020, 12:36

Danke

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste