Besuchsrecht bei Kleinkindern - JUDIKATUR

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schnitzel
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Besuchsrecht bei Kleinkindern - JUDIKATUR

Beitrag von schnitzel » 16.10.2020, 12:19

Hallo liebe Familienrechtler/-interessierten,

ich bin intensiv auf der Suche nach Judikatur (bestenfalls natürlich so höchstinstanzlich wie möglich) betreffend Thema Besuchsregelungen bei Kleinkindern.

Sachverhalt:
Aktuell Entfremdung, da KV keinerlei Besuchsangebote annehmen wollte und somit wurde vom Gericht Besuchscafe verordnet. Eigentlich hätte das schon ausgedehnt werden sollen auf nur noch begleitete Übergaben bzw. bis zu vier (!) Stunden, was aber von vorherein klar war, dass das in dem Alter (14 Monate) nicht funktionieren wird.
Kind klammert typisch für das Fremdel-Alter gerade extrem an der KM.
KV und KM hochstrittig (es steht im Raum, dass KV auch gewalttätig/instabil ist, aber durch die extrem hohen juristischen Hürden schwer zu beweisen).

KV beantragt natürlich munter die dreistesten Besuchsregelungen, von JEDES Wochenende Samstag bis Sonntag samt Übernachtungen bishin zu 6 Wochen durchgängig während der Ferien (Kind ist wie gesagt noch WEIT entfernt vom Schulalter) und weitere Absurditäten.

Elternberatung am laufen, wird eher noch strittiger als besser.

Kind konnte bislang weder vom KV gefüttert, gewickelt oder längere Zeit am Arm gehalten werden. Km hat den Eindruck, dass dem KV spätestens nach 30 Minuten im Besuchscafe auch fad wird mit dem Kind. GA leider extrem lasch und pro-Vater, gab nur einen 10 minütigen Kreuzerl-Test, der natürlich nicht ergeben hat, dass irgendwas tragisches wäre, aber über die Aussagekraft solcher ungeeigneter Testmethoden müssen wir hier jetzt nicht debattieren.

Da auch die Familien im Hintergrund, insbesondere auf Großelternebene, hochstrittig sind und hier seitens der väterlichen Familie die dreistesten Drohungen fallen, kann man sich als normaler Mensch (Nicht-Jurist :D) hoffentlich vorstellen, wie belastend die Besuchsregelung zB an Feiertagen (Weihnachten, Geburtstage) usw aussieht.

Aus diesem Grund suchen wir Judikatur:

1) Dass das Kind erst ab dem 3. Lebensjahr langsam (kindschonend) an Übernachtungen gewöhnt wird.
Bestenfalls im 14-tägigen Takt vorerst für 1 Nacht, da bis dahin ja eine Bindung aufgebaut wurde, und erst ab Schulalter dann jedes 2 WE für eventuell 2 Nächte.

2) Dass der 1. und 2. Weihnachtstag mit dem hauptbetreuendem Elternteil verbracht werden darf, der 26.12.2020 somit mit dem KV, je nach Alter dann im immer höheren Ausmaß.


Wir sind uns der sehr väterfreundlichen Judikatur bewusst, durch die extrem hochstrittige Situation, die auch durch diverse Maßnahmen keine Besserung in Aussicht stellt, ist natürlich juristisch das Ziel, vorerst ein so restriktives Besuchsrecht wie nur irgendwie möglich zu erlangen. Die KM ist eigentlich sehr Väterfreundlich und würde sich viel mehr Vaterkontakt wünschen, sofern sich die Elternbeziehung endlich auf ein halbwegs vernünftiges und zumutbares Level hinentwickeln würde.

KM bietet auch seit Beginn der Strittigkeit proaktiv an, Elternberatung/Familienpsychologen und Co mit an Bord zu holen.. Aber sind wir mal ehrlich, in 1 von 1000 Fällen hilft der beste Wille nicht, wenn sich einer blöd aufführt. Danke auf jeden Fall für ein zumindest menschliches Verständnis...Freuen uns auf Judikatur, die ist extrem wichtig in unserem Verfahren :-)



SK
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkindern - JUDIKATUR

Beitrag von SK » 19.10.2020, 11:13

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19561010_OGH0002_0070OB00501_5600000_001/JJR_19561010_OGH0002_0070OB00501_5600000_001.html

Grundregel: bei Kleindern (unter 3 Jahren) öftere, dafür kurze Besuche, keine Übernachtungen (Ausnahmen bestätigen die Regel)

schnitzel
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Re: Besuchsrecht bei Kleinkindern - JUDIKATUR

Beitrag von schnitzel » 20.10.2020, 10:20

Super, danke :-) Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, das stimmt.

Aber gibt es diesbezüglich vom OGH echt nur so wenig in jüngerer Zeit?
(Ich frage, weil das fast alles schon Jahrzehnte her ist und das meiste sogar vor 2013/14, wo sich ja wesentliche Änderungen im Familienrecht ergeben haben).

Ich nehme an, das meiste ist dann eher gar nicht bis zum OGH gekommen. Gibt es also eher "nur" zweitinstanzliches von den Landesgerichten?

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