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einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 08:57
von JUSLINE
Mit welchen Anwaltskosten hat mit im Falle einer einvernehmlichen Scheidung zu rechnen?


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 14:38
von JUSLINE
318,- Euro hab ich bezahlt.


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 15:37
von JUSLINE
Und wie war das genau? Hat es aufzuteilendes Vermögen, Schulden und Kinder gegeben? Das kommt mir relativ wenig vor?


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 15:44
von JUSLINE
Alles das. Inklusive Haus.

Wobei bei einer einvernehmlichen Scheidung alles im Vornherein geklärt sein muß zwischen den Noch-Eheleuten.

Also, mein Richter damals hat das so formuliert: "Kommen Sie aber bitte erst, bis Sie sich über das kleinste Detail einig sind. Ich möcht nicht, dass dann wegen Pfannen oder Kaffeehäferln sich hier gestritten wird."

Quasi: da gehts nurmehr um das Förmliche. Regeln müßt Ihr alles selber.

Deswegen ja "einvernehmlich". Weil für Vermögensaufteilung usw kein Gericht bzw Richter notwendig ist.



Wir haben also alles vereinbart, schriftlich festgehalten und beide unterschrieben (nicht dass dann vor Ort jemand was abstreiten kann und dann das erst recht nix wird - was mein Mann dann ja versucht hätte) und sind dann zum Gericht.



lg


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 15:53
von JUSLINE
Hattet ihr gemeinsam einen Anwalt? Hat es vorher mit dem Anwalt eine Besprechung gegeben? Bzw. welche Arbeiten hatte der Anwalt genau mit eurer Scheidung? Wie gesagt, mir kommt der Betrag echt niedrig vor. Soviel ich weiß, kostet ja alleine der Scheidungsantrag 180 Euro und der Vergleich nochmals 200 Euro ...



Danke im Vorhinein!



Liebe Grüße!


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 16:02
von JUSLINE
Ich weiß zwar nicht, ob es sonst üblich ist, aber.

Wir hatten keinen Anwalt.

Ich bzw war auch einmal mein Ex dabei, waren bei den Infotagen am Gericht, hab mich informiert, was alles zu tun sei.

Das haben wir gemacht, angerufen, Termin vereinbart, dann hingefahren, Scheidung, aus.

Vergleichsausfertigung und Beschluß wurde uns zugeschickt.



Ich hab nochmal gesucht, hab aber nur den Zahlungsbeleg der 318Euro gefunden. Also, ... kann mich an die Kosten nicht mehr erinnern, es dürfte aber alles gewesen sein.



lg


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 16:09
von JUSLINE
Vielen Dank für die nette Auskunft! Das war sehr lieb! Danke!



Herzliche Grüße!


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 07.12.2005, 16:33
von JUSLINE
ALLES Gute!!!



lg


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 08.12.2005, 23:05
von MEMIL
Also, deine Frage scheint mir beantwortet zu sein, aber ich wollte nur was dazu schreiben: Die Kosten die unsere Leserin angegeben hat, stimmen. Das Problem ist nur, dass du hast nach Anwaltskosten gefragt und sie hat sich einvernehmlich scheiden lassen. Einvernehmlich (außer wenn Milliardevermögen vorhanden sind) muss man nicht unbedingt einen Anwalt dabei haben. Mit einem Anwalt, egal was er tut, würde jede Scheidung sicher viel teurer werden. Was sie bezahlt hat, waren nur Gerichtsgebühren und Beglaubigungen.

Die einvernehmeliche Scheidung (§ 55a Ehegesetz) erlaubt eine Trennung der Güter ohne Streit, deswegen braucht man nicht unbedingt einen Anwalt. Wenn beide Parteien sich einigen, müssen sie nur dem Richter bekannt geben, wie sie die Aufteilung vollziehen wollen und der Richter muss nur den Vergleich protokollieren und die Sache ist erledigt.

MFG,

memil@gmx.net


RE: einvernehmliche Scheidung

Verfasst: 09.12.2005, 08:00
von JUSLINE
Hallo! Danke für die Antwort! So etwas Ähnliches habe ich mir schon gedacht! Ich muss mich mal bei Gericht informieren, wie das genau (ohne Anwalt) funktioniert! Danke nochmal! LG